Daseinsvorsorge und Handlungsfähigkeit
Auf kommunaler Ebene gehören zur Daseinsvorsorge und Daseinssicherung die Wohnungen der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG), der Betrieb und die Infrastruktureinrichtungen des Gesundheitswesens, der Energie- und Wasserversorgung genauso wie die Einrichtungen der Abfall- und Abwasserbeseitigung (AWS und SES) oder des öffentlichen Nahverkehrs (SSB), aber eben auch wichtige Bildungseinrichtungen, wie Kinderhorte, Tagheime, Schulen und Bibliotheken. All diese Einrichtungen haben in erster Linie dem Wohl der StuttgarterInnen zu dienen und dürfen erst in zweiter Linie betriebswirtschaftlich betrachtet werden, sie sind keine Ware und gehören unter kommunale Kontrolle oder besser in kommunales Eigentum. Sie dürfen nicht leichtfertig für kurzfristige, spekulative Geschäfte missbraucht werden. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist die Daseinsvorsorge die Hauptaufgabe der Kommune. Sie garantiert die gleichberechtigte Teilhabe aller an unserer Stadt und steht in besonderer Verantwortung gegenüber den sozial Schwachen und Ausgegrenzten.
