Demokratie = Teilhabe und Verantwortung
Nur wer an den sie oder ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt wird, fühlt sich verantwortlich für die Auswirkungen dieser Entscheidungen und wird aktiv das demokratische Gemeinwesen verteidigen. Die viel zitierte Politikverdrossenheit ist Ausdruck dafür, dass die scheinbar Verdrossenen die Hoffnung aufgegeben haben, an der Entscheidungsgewalt und damit der Verantwortung teilhaben zu können. Sie flüchten sich in die Haltung “die da oben machen eh, was sie wollen”. Das ist zum einen der Tatsache geschuldet, dass immer mehr Entscheidungen von den Menschen weg verlagert werden, hin zu „höheren“ Instanzen, von den städtischen zu den regionalen, den nationalen, den europäischen und internationalen Gremien oder hin zu Privatfirmen (z.B. Verkauf der Wasserversorgung). Auch die Arroganz derer, die die Entscheidungen treffen, hat ein Gutteil dazu beigetragen. So hat die Auseinandersetzung um den Bürgerentscheid zu Stuttgart 21 gezeigt, dass die überwiegende Mehrheit der “politischen Klasse” noch nicht einmal die Bürgerinnen und Bürger befragen möchte.
Wir denken, je mehr Menschen sich berücksichtigt und eingebunden fühlen, desto erfolgreicher kann der demokratische Prozess sein, wenn folgende Grundsätze beachtet werden:
- Der demokratische Prozess umfasst immer alle Menschen, unabhängig von Nationalität, Geschlecht und Alter. Nur so werden Frontenbildungen zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen vermieden.
- Demokratie funktioniert nicht wie ein Unternehmen. Weder Geschwindigkeit, noch Effizienz sind Gütekriterien für Demokratie, sondern die Fähigkeit, Minderheiten einzubinden und durch Argumente zu überzeugen, statt sogenannte “Sachzwänge” vorzuschieben.
- Aus diesem Grund hat auch das Konsensprinzip immer Vorrang vor einer Abstimmung.
Wir gehen von der Erfahrung aus, dass jeder Mensch zunächst einmal für sich selber spricht. Das gilt auch für den Stuttgarter Gemeinderat (etwa 0,01% aller in Stuttgart lebenden Menschen). Wir wissen auch, dass diejenigen, die Entscheidungen treffen, sie im Sinne ihrer „Lobby“ treffen. Als “Lobby” verstehen wir nicht nur das persönliche Umfeld der handelnden Personen, sondern auch Interessengruppen, die versuchen, Entscheidungs-träger zu beeinflussen. In Stuttgart sind das die ansässigen Wirtschaftsunternehmen, an vorderster Front die Automobilfirmen und die großen Zulieferer, deren Einflussnahme sich u.a. an der Untätigkeit von Stadt und Regierungspräsidium z.B. in der Feinstaubproblematik ablesen lässt.
Statt nun zu versuchen, den “Lobbyisten” ihre Einflussnahme zu “verbieten” – was sicherlich erfolglos sein würde – versuchen wir, ihr Wirken unschädlich zu machen, indem wir die Entscheidungen zu den Menschen zurück verlagern. Je mehr Menschen an einer Entscheidung beteiligt sind, desto mehr “Lobbys” können Einfluss nehmen, und desto eher kann der Einfluss kleiner, aber mächtiger “Lobbys” zurückgedrängt werden. Genauso wenig wie das Mandat automatisch mit Kompetenz verbunden ist, ist es die Betroffenheit einer Gruppe. Ein demokratischer Prozess benötigt deshalb zum einen Zeit, aber auch Zugang zu allen relevanten Informationen, um eine vernünftige Abwägung zu ermöglichen.
Der in Stuttgart praktizierte Weg, dass grundsätzlich alles nichtöffentlich vorberaten wird und die Tatsache, dass das erst dann im Gemeinderat verhandelt wird, wenn die Entscheidungen gefallen sind, führt dazu, dass die Öffentlichkeit mit ihrer Kritik oder mit ihren konstruktiven Anregungen meist zu spät kommt.Wir sind der Meinung, dass wichtige Themen, die z.B. die Daseinsvorsorge oder das städtische Vermögen betreffen, wie Cross-Border-Leasing (CBL) oder die Kapitalaufstockung bei der LBBW, nur verabschiedet werden dürfen, wenn die politischen Entscheidungen transparent für alle Bürgerinnen und Bürger sind, d.h. Gutachten und Verträge müssen öffentlich sein. Wir fordern eine Informationsfreiheitsatzung für Stuttgart. Wie der demokratische Prozess in Ansätzen aussehen kann, versuchen wir in der Arbeit von SÖS zu vermitteln:
Wir wollen Bindeglied sein zwischen drinnen (Gemeinderat und Verwaltung) und draußen (betroffene Bürgerinnen und Bürger), stellen eine Plattform für Bürgerinitiativen bereit, besitzen eine offene Organisationsform als parteifreies Bündnis, fordern die Menschen auf, uns zu fordern und betreiben eine offene programmatische Arbeit auf der Grundlage einer nachhaltigen Entwicklung mit den drei Säulen Ökologie, soziale Gerechtigkeit und Demokratie.
Wir sind der Meinung, die Bürgerinnen und Bürger hätten nie Geheimverträge wie die zu CBL unterschrieben, hätten unsere Wasser- und Energieversorgung nicht verkauft und es wäre ihnen bestimmt was kreativeres eingefallen als fast das gesamte städtischen Vermögen in die LBBW, die sich international verzockt hat, zu stecken. Über allen unseren Zielen steht deshalb als gedachte Überschrift die Rückgabe der politischen Verantwortung an die Betroffenen:
- Demokratie gilt nicht nur am Wahltag. Eingriffsmöglichkeiten und Korrekturen müssen während der Wahlperiode durch Bürgerantrag und Bürgerentscheid erwünscht sein und gefördert werden.
- Die Lokale Agenda ist eine Organisationsform, um den demokratischen Prozess im Sinne einer nachhaltigen Politik zu “erlernen”, und gleichzeitig eine Möglichkeit, nachhaltige Politik betreiben zu können.
- Bürgerbeteiligung bei Stadt- und Verkehrs-planung in Form von offenen Werkstätten kann dann erfolgreich sein, wenn die Entschei-dungsgewalt an die Bürgerinnen und Bürger delegiert wird und damit ein transparenter und ergebnisoffener Prozess in Gang kommt.
- Der Bürgerhaushalt (die Struktur von Ausgaben und in Teilen auch von Einnahmen werden von Bürgerinnen und Bürgern selbst erarbeitet) ist ein Mittel, um die Verantwortung für das Gemeinwesen in die Hände der Betroffenen zu legen.
- Die Stadtverwaltung mit all ihren Ämtern muss sich in den Dienst der Bürgerinnen und Bürger stellen und ihnen alle notwendige Information und Beratung zukommen lassen.
- Bezirksbeiräte und Bezirksvorsteher müssen direkt durch die Bevölkerung gewählt werden. Die Bezirksbeiräte müssen einen eigenen Haushalt erhalten. Vom Bezirksbeirat gefasste Beschlüsse haben bindende Wirkung für den Gemeinderat.
- Jugendräte müssen im Bezirksbeirat stimm-berechtigt sein. Der Arbeitskreis der Jugendräte muss Stimmrecht im Gemeinderat erhalten.
- Über die angemessene und wirksame Beteiligung von Kindern und die Einbeziehung ihrer Belange muss nachgedacht werden.
- Es müssen Lösungen für die Einbeziehung von Nicht-EU-Staatsangehörigen gefunden werden.



