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Tempo 30

Anfrage vom 08.11.2004 (Nr. 323/2004)

Im Hinblick auf die Debatte und vor allem im Hinblick auf die im nächsten Jahr erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Stuttgart bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

Welche Gesetze, Verordnungen oder Urteile stehen der Einrichtung eine Tempo-30-Zone für das gesamte Stadtgebiet von Stuttgart entgegen?

Ist der Verwaltung bekannt, daß auch in Baden-Württemberg Landes- und Bundesstraßen-Abschnitte als Tempo-30-Zonen ausgewiesen sind. Auf welchen rechtlichen Grundlagen basieren solche (Ausnahme-)Regelungen und sind diese auf Stuttgart übertragbar?

Welche weiteren Tempo-30-Maßnahmen könnten unter Beachtung der Antworten zu den Fragen 1 und 2 ergriffen werden?

Ist daran gedacht, zur Einhaltung bestehender und neu einzurichtender Tempo-30-Zonen die die Zahl Anlagen und der MitarbeiterInnen der mobilen und stationären Geschwindigkeitsüberwachung zu erhöhen und wenn nein, warum nicht?

Hannes Rockenbauch

zur Beantwortung (08.12.2004) (Achtung: öffnet neues Fenster!)
zur Beantwortung (22.12.2004) (Achtung: öffnet neues Fenster!)

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