parkschuetzer.deparkschuetzer.de
 

EU-Verfassung

31. Januar 2005, verfasst von  
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag vom 31.01.2005 (Nr. 30/2005)

Der Gemeinderat möge beschließen:

Der Gemeinderat der Stadt Stuttgart fordert die Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung auf, in Deutschland eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung zu ermöglichen. Der Gemeinderat beschließt die Unterstützung der "Erklärung von Strempt".
Begründung:
Städte und Gemeinden sind die staatlichen Gliederungen, welche den Bürgern am nahesten stehen. Sie bilden somit die Grundlage der Demokratie in Deutschland und in Europa. In diesem Bewusstsein sollte auch und gerade in Deutschland eine Volksabstimmung durchgeführt werden.
Folgende Argumente sprechen für eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung:

1. Im Grundgesetz heißt es: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." In einer Demokratie ist das Volk der Souverän, und die Politiker sind gewählte Volksvertreter. Eine Verfassungsgebung ohne Volksabstimmung würde dieses Herrschaftsverhältnis umkehren und die Vertreter an entscheidender Stelle zu Herren machen! Mit anderen Worten: Verfassungen sind Sache des Volkes!

2. Auch wenn das Grundgesetz für eine Abstimmung entsprechend ergänzt werden müsste: Die Forderung nach einer Volksabstimmung ist mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht nur vereinbar, sie entspricht sogar dem im Grundgesetz selbst festgelegten Prinzip der Volkssouveränität (s. insbesondere Art. 20(2) und Art. 146 GG). Es fehlt allein am Willen der Mitglieder des Bundestages!

3. Die Forderung nach einer Abstimmung entspricht auch dem Willen der Mehrheit unseres Volkes. Eine Vielzahl von Umfragen hat ergeben, dass sich rund 80% der Bundesbürger dafür aussprechen. Dagegen haben sich im November 2003 rund 90% des Bundestages gegen eine entsprechende Grundgesetzergänzung ausgesprochen. Kaum je hat sich eine so große Bundestagsmehrheit gegen eine so große Mehrheit unter den Bürgern gestellt!

4. Immer mehr EU-Länder entscheiden sich für eine Volksabstimmung über den Verfassungsentwurf. Die bisherige Weigerung des Bundestages, eine solche Abstimmung in Deutschland zuzulassen, zeugt daher von Misstrauen gegenüber den Bürgern. Sie werden zu Demokraten zweiter Klasse degradiert. Doch Misstrauen wird mit Misstrauen erwidert – eine Abwärtsspirale, in die unsere Demokratie nicht geraten darf!

5. Das vereinte Europa wird entweder ein Europa der Bürger sein oder es wird langfristig scheitern. Mit der Weigerung, eine Volksabstimmung durchzuführen, vergeben Bundestag und Bundesrat eine einmalige, so nie wiederkehrende Chance, die Bürger am Bau dieses vereinten Europa zu beteiligen.

Hannes Rockenbauch

Text der dem Bundestag überreichten "Erklärung von Strempt".
"Die Bürger sind in der Demokratie nicht willenlose Untertanen, sondern sie wollen sich beteiligen, wollen mitreden und mitentscheiden, wenn es um die großen Weichenstellungen rur ihre Zukunft geht", heißt es in der Erklärung. "Die Abstimmung in Strempt lebt vor, was möglich ist in einem Land, dessen Bürgerinnen und Bürger noch nie bundesweit abstimmen durften. Sie zeigt:
Volksabstimmungen sind sinnvoll und möglich!"

zur Stellungnahme (10.05.2005) (Achtung: öffnet neues Fenster!)

Kommentare

Sagen Sie uns, was Sie denken... und falls Sie möchten, dass neben Ihrem Kommentar ein Bild zu sehen ist, holen Sie sich ein gravatar!





riot-worried riot-worried