Nichtöffentlichkeit der Beratung über eine Änderung der Rechtsform des Klinikum
2. Februar 2005, verfasst von SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Antrag vom 02.02.2005 (Nr. 34/2005)
Ich beantrage, die vorgesehene Beschlussfassung im Gemeinderat über die mögliche Änderung der Rechtsform des Klinikums Stuttgart öffentlich zu machen.
Angesichts der Bedeutung des Vorganges gibt es überhaupt keinen Interpretationsspielraum darüber, ob und daß das öffentliche Interesse eine nichtöffentliche Behandlung gem. Paragraph 35 GemO BaWü verlangt.
Hannes Rockenbauch
zur Stellungnahme (08.02.2005) (Achtung: öffnet neues Fenster!)




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