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Faltblatt Stuttgart 21/II

8. April 2005, verfasst von  
Abgelegt unter: Alles zu S21, Anträge und Anfragen

Anfrage vom 08.04.2005 (Nr. 117/2005)

Im Faltblatt der Stadt Stuttgart ist zu lesen: "Die Alternative, den bisherigen Kopfbahnhof auszubauen, hätte zur Folge, dass man mindestens zwei zusätzliche Gleise benötigt, die durch den Schlossgarten, über den Neckar durch Untertürkheim und Obertürkheim führen".
Frage: Welche Alternative sieht vor, zwei Gleise durch den Schlossgarten zu legen? Hat die Stadtverwaltung, hat Herr OB Dr. Schuster Kenntnis von der Alternative "Kopfbahnhof 21"?

Weiter ist dort zu lesen: "Denn im Vergleich mit einem sanierten und ausgebauten Kopfbahnhof bietet nur Stuttgart 21: 1. stark verkürzte Reisezeiten, da in einem Kopfbahnhof durch den Wechsel der Fahrtrichtung und durch geringe Geschwindigkeiten bei der Ein- und Ausfahrt Zeit verloren geht".
Frage: Wieviel Zeit geht verloren?

Hannes Rockenbauch

Kommentare

1 Kommentar zu "Faltblatt Stuttgart 21/II"

  1. SÖS im Stuttgarter Gemeinderat sagte am 6. Juni, 2007 um 13:32 Uhr: 

    Beantwortung vom 13.05.2005:

    Zwischen dem Hauptbahnhof und Bad Cannstatt sind gemäß den inzwischen genehmigten Planfeststellungsunterlagen bei allen Untervarianten zur Grundsatzlösung “Beibehaltung des Kopfbahnhofs” (Variante Lean, Variante Umkehr / Architekturforum) zwei weitere Gleise (für den S-Bahnverkehr) vorgesehen. (Siehe Planfeststellungsbeschluss zum Planfeststellungsabschnitt 1.1 vom 28. Januar 2005, Seite 174, und dortige Verweise auf Erläuterungsbericht, Teil II).

    Die Frage Reisezeit im Kopfbahnhof wird in den Kapiteln 3.2.2.1 und 3.2.2.2 des Erläuterungsberichts, Teil II, jeweils unter “1. Eisenbahnbetrieb und –verkehr”, behandelt:
    Danach ist aufgrund des erforderlichen Fahrtrichtungswechsels “selbst bei Verwendung von Wendezügen, Triebwagen und Triebwagenzügen, die der Vorhabenträger bei allen Alternativen unterstellt, die Verweildauer im Kopfbahnhof mit 4 Minuten deutlich länger als in einem Durchgangsbahnhof. Hinzu kommt, dass in einem Kopfbahnhof nur mit geringerer Geschwindigkeit eingefahren werden kann (30 – 40 km/h), als in einen Durchgangsbahnhof. Beide Umstände zusammen genommen, führen im Vergleich zu einem Durchgangsbahnhof zu längeren Reisezeiten”.

    Dr. Wolfgang Schuster

    zum zum Originaltext

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