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Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Stöckach

Antrag vom 12.04.2006 (Nr. 127/2006)

Rahmenplan Stöckach (99) und städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen nach § 165 BauGB zur städtebaulichen Aufwertung der Wohn- und Lebenssituation am Stöckach.

Es ist zu begrüßen, dass die Stadt Interesse an der Neugestaltung der EnBW-Immobilie am Stöckach bekundet (StZ 10.04.06). Allerdings genügt es
nicht alleine, dass die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft als Investor eingreift. Für den Stöckach ist ein Rahmenplan (Ausweitung
und Aktualisierung des best. Rahmenplans von 1999) notwendig, um die Wohn- und Lebenssituation in diesem bis heute vernachlässigten Stadtbezirk, der besonders unter Verkehrsbelastung und mangelnder Versorgung mit Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten für Kinder und Jugendlichen leidet, zu verbessern.
Die anstehenden großflächigen Umnutzungsmöglichkeiten durch Wegzug der EnBW, der Hauswirtschaftsschule, des ehemaligen Arbeitsamts und der Fläche des ehemaligen "Gutshofes" bedürfen einer Gesamtplanung, durch die zeitnah die Ziele des Stadtentwicklungskonzepts Stuttgart mit Leben erfüllt und mit direkter demokratischer Teilnahme der Bürger umgesetzt werden können. Wenn das Leitbild von Innenentwicklung, von Aufwertung der Wohnfunktion in der Stadt ernst gemeint war, müsste hier die Umsetzung erfolgen. Die städtebaulichen Schwächen, bei gleichzeitig großen Potentialen, die noch kleinräumige Mischung von Gewerbe und Wohnen, die bestehende Sozialstruktur, verlangen geradezu zu Aufwertungsmaßnahmen, wie sie vorbildhaft über Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen nach § 165 BauGB z.B. in Tübingen in der Südstadt und im Lorettoareal durchgeführt wurden.

Ich beantrage daher:
Für den gesamten Stöckach einen Rahmenplan zur Aufwertung der Wohn- und Lebenssituation zu erstellen, der für die vor Umnutzungen stehenden Gelände wie für das Gelände der heutigen EnBW, für die Hauswirtschaftsschule, für das ehemalige Arbeitsamt, für das Gelände des
Stadtreinigungsamtes und für den ehemaligen Gutshof städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen nach § 165 BauGB vorsieht, bei denen Bürgerinnen und Bürger weit mehr als nach bisheriger Praxis einbezogen werden, bei denen Konzepte unter der Maßgabe eines sorgsamen Umgangs mit Umwelt, Boden, Energie und Ressourcen, einer Null- oder Solarenergieversorgung umgesetzt werden.
Die noch gemeinsam zu diskutierenden Entwicklungsziele und Maßnahmen könnten sich an den mehrfach preisgekrönten Tübinger Projekten fürs
Lorettoviertel und die Tübinger Südstadt orientieren. Ziel ist, den Stöckach zu einem lebendigen und attraktiven Stadtteil mit echt "städtischen Strukturen" und einer sozialen und kulturellen Infrastruktur zu machen, in der sich die dort schon vorhandene gesellschaftliche Vielfalt entfalten kann, ein Beispiel für attraktives, innerstädtisches Wohnen in einem Stadtteil der kurzen Wege zu schaffen, Bürger und Bewohner in Planung und Umsetzung einzubeziehen, ein Stück nachhaltige Stadtentwicklung zu realisieren. Auf keinen Fall dürfen die anstehenden Umnutzungen den Plänen privater Investoren überlassen werden!

Hannes Rockenbauch

Kommentare

1 Kommentar zu "Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Stöckach"

  1. SÖS im Stuttgarter Gemeinderat sagte am 9. Januar, 2007 um 17:05 Uhr: 

    Stellungnahme vom 23.06.2006:

    Die EnBW plant bis Ende 2008 in das Gewerbegebiet Fasanenhof-Ost umzuziehen. Dadurch wird unter anderem auch das 4,2 ha große Areal an der Hackstraße für eine Neuordnung zur Verfügung stehen. Der Bezirksbeirat Ost hat am 6. April 2006 bereits darüber diskutiert, wie die weitere Planung vorbereitet werden könnte. Dabei wurden zahlreiche Einzelthemen – Bürgerbeteiligung, Baugemeinschaften, soziale Infrastruktur, Nahversorgung, urbane Nutzungsmischungen, Anbindung an den Park der Villa Berg – angesprochen. Es erscheint sinnvoll, an der Rahmenplanung Stöckach, die vom Gemeinderat am 2. Februar 1999 zustimmend zur Kenntnis genommen worden war anzuknüpfen mit dem Ziel, das Areal der EnBW zu einem urbanen Stadtviertel zu entwickeln.

    Das Areal liegt im Stadterneuerungsvorranggebiet Stuttgart 15 – Stöckach – mit dem Ziel der Erhaltung der städtebaulichen Mischung und der Entschärfung von Konflikten in Kleingemengelagen. Substanz und Ausstattungsmängel sollten, ggf. verbunden mit Lärmschutzmaßnahmen beseitigt, Blockinnenbereiche entkernt, entsiegelt und begrünt werden.

    In diesem Zusammenhang sind die Instrumente der städtebaulichen Erneuerung zu prüfen. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass die umfangreichen Voraussetzungen Entwicklungsmaßnahmen gemäß § 165 BauGB hier nicht gegeben sind.

    Dr. Wolfgang Schuster

    zum Originaltext

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