Sondernutzungsrichtlinien
24. Juli 2006, verfasst von SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Antrag und Anfrage vom 24.07.2006 (Nr. 255/2006)
Derzeit befinden sich die Sondernutzungsrichtlinien, die die straßenrechtliche Sondernutzungen regeln, in Überarbeitung bzw. Fortschreibung (Antwort zum Antrag 160/2006 “Öffentlicher Raum in öffentlicher Debatte” von Bündnis 90/Die Grünen).
Daher beantrage ich vorsorglich folgende Änderungen in die Überarbeitung mit aufzunehmen bzw. folgende Gruppen zu beteiligen:
- In einer kurzen, vorangehenden Präambel soll es heißen: “Die Grundrechte nach Art. 5 (Meinungsfreiheit), Art. 8 (Versammlungsfreiheit) und Art. 9 (Vereinigungsfreiheit) sollen durch die nachfolgenden Richtlinien weder eingeschränkt noch aufgehoben werden. Diese Richtlinien dienen insofern der Durchführung und Handhabung dieser Grundrechte.”
- Infostände von Parteien, politischen Gruppierungen und Bürgerinitiativen und gemeinnützigen Organisationen werden unter “II. Erlaubnisfreie Sondernutzungen” aufgeführt Sie müssen angemeldet werden und gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist eine begründete Ablehnung erfolgt.
Bei der Überarbeitung der Sondernutzungsrichtlinien werden gesellschaftlich relevante Gruppen in Stuttgart, wie z. B. der DGB, die Umweltverbände, die Kirchen etc. beteiligt. Ebenso werden Personen und Vereine auf deren Verlangen hin beteiligt, wenn sie bürgerschaftliches Engagement nachweisen können.
Hannes Rockenbauch




SÖS im Stuttgarter Gemeinderat sagte am 9. Januar, 2007 um 16:51 Uhr:
Beantwortung und Stellungnahme vom 14.09.2006:
Die Verwaltung dankt für Ihre Anregungen.
Sie wird im Rahmen der Behandlung der entsprechenden Vorlage dazu Stellung nehmen.
Dr. Wolfgang Schuster
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