Klimakatastrophe
20. Februar 2007, verfasst von SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Antrag vom 12.02.2007 (Nr. 78/2007)
“Die vom Gemeinderat mit GRDrs 69/1994 beschlossene 30 %-ige Reduzierung bezogen auf 1990 ist nicht erreicht worden. Die tatsächliche Reduzierung beträgt 9,0%.”
Diese Aussage im Energiebericht 2005 GRDrs 720/2006 bedarf eigentlich keiner weiteren Kommentierung. In meinem Antrag Nr. 211/2005 vom 23.06.2005 hatte ich geschrieben, dass sich das Verfehlen der Sebstverpflichtung hinsichtlich der CO2-Emissionen wohl auch 2004 ohne Trendwende fortsetzen wird. Und ich beantragte damals einen Notfallplan, damit im Haushalt 2006/2007 die für die Umsetzung der Notfallmaßnahmen erforderlichen Mittel bereit gestellt werden können. Die Verwaltung hingegen hielt einen Notfallplan nicht für erforderlich.
Ich beantrage deshalb erneut,
* das Amt für Umweltschutz zu beauftragen, noch vor der Haushaltsberatung eine aktuellen Bilanzierung vorzulegen und einen Maßnahmeplan (Notfallplan) vorzuschlagen, wie die Selbstverpflichtung zu erreichen sei. Weiter sind die erforderlichen Haushaltsmittel dafür zu benennen, damit nicht wieder zwei Jahre bis zur nächsten Haushaltsberatung vergehen, ohne die finanziellen Voraussetzungen für einen solchen Notfallplan geschaffen zu haben.
* bei der europaweiten Ausschreibung des Stromliefervertrags zum 01.07.2007 gezielt Strom aus erneuerbaren Energien auszuschreiben und dabei – neben dem Preis – die Höhe der tatsächlichen CO2-Minderung zum Kriterium zu machen. Dabei ist eine Minderung von mindestens 50 Prozent der Menge an CO2-Emissionen im Vergleich zu "Normal"strom anzustreben.
Hannes Rockenbauch




SÖS im Stuttgarter Gemeinderat sagte am 27. Mai, 2007 um 13:47 Uhr:
Stellungnahme vom 23.04.2007:
Mit dem Energiebericht 2006, der voraussichtlich im Herbst den zuständigen Ausschüssen vorgelegt wird, ist eine Aktualisierung der CO2-Bilanz für die städtischen Liegenschaften vorgesehen. Eine deutliche Reduzierung des CO2-Ausstoßes ist aber nur mit entsprechenden Einsparungen im Energiebereich zu erzielen. Obwohl das städtische Energiemanagement alle Anstrengungen unternimmt, dem Energieverbrauch entgegenzuwirken, ist der Stromverbrauch gestiegen. Aufgrund gesetzlicher Auflagen hat beispielsweise der Stromverbrauch in den Klärwerken seit 1990 um 8,2 Mio. kWh zugenommen. Darüber hinaus sind aktuell Gebäude wie die Hanns-Martin-Schleyer-Halle oder die Liederhalle von der Stadt übernommen worden, sodass sich damit der Energieverbrauch zusätzlich erhöht. Um das Ziel einer 30%-igen CO2-Reduzierung bis 2010 zu erreichen, müssten gegenüber 2005 bei Heizenergie 29 Mio. kWh und bei Strom etwa 55 Mio. kWh eingespart werden. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Anfragen Nr. 345/2006 und 349/2006 verwiesen, die dieses Thema und geplante Gegenmaßnahmen im Detail behandelt. Die Beantwortung steht voraussichtlich erst Anfang April zur Verfügung, da auch externe Stellungnahmen einzuholen sind.
Wie im Verwaltungsausschuss am 14.02.2007 beschlossen, wird der Stromliefervertrag mit der EnBW bis zum 31.12.2007 weitergeführt. Der Bedarf ab dem 01.01.2008 wird europaweit ausgeschrieben. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird auch Ökostrom berücksichtigt. Wie der Verwaltungsausschuss ferner beschlossen hat, werden die Preise für Ökostrom mit Anteilen am Gesamtbedarf von 10 %, 20 % und 25 % ermittelt. Der Gemeinderat entscheidet über den zukünftigen Anteil von Ökostrom
nach Vorliegen der Ausschreibungsergebnisse. Im Übrigen orientiert sich die CO2-Bilanz der städtischen Liegenschaften im Energiebericht nicht an der Art der Stromerzeugung, sondern immer am Verbrauch. Zur Berechnung des CO2-Ausstoßes wird der Faktor verwendet, der sich aus der bundesdurchschnittlichen Stromerzeugung ergibt.
Dr. Wolfgang Schuster
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