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Sondernutzungsrichtlinien versus Grundgesetz

23. April 2007, verfasst von  
Abgelegt unter: SÖS im Rathaus

Am 19.4.07 hat der Gemeinderat die neuen Sondernutzungs- und Gestaltungsrichtlinien Innenstadt verabschiedet.
Während sich die Rathausfraktionen ihre Köpfe über Heizstrahler und das optische Erscheinungsbild Stuttgarts zerbrachen, ging es Hannes um die konkrete Nutzung des öffentlichen Raums.
Denn parallel zu den neuen Gestalltungsrichtlinien sollten – so meinte Hannes – die geltenden Sondernutzungsrichtlinien überarbeitet werden.
Denn diese kannten und kennen drei Kategorien von Veranstaltungen im öffentlichen Raum: “Genehmigungsfreie”, wie z.B. Pflastermalerei, Jongleure, Pantomimen etc., dann “Vorrangig zu genehmigende Veranstaltungen” mit Volksfestcharakter, Sportveranstaltungen etc. und “Andere Sondernutzungen, die genehmigt werden können”, und darunter waren auch alle Aktivitäten subsummiert, die sich aus den Grundrechten herleiten, wie z.B. politische Infostände und Veranstaltungen.
Fast hätten die StadträtInnen diesen Unfug so belassen. Erst als Hannes protestierte, kapierten einige von Ihnen überhaupt erst, dass es nicht sein kann, dass Grundrechte erst beantragt, dann erlaubt und bezahlt werden müssen. Das führte dann doch noch zu einer (ursprünglich nicht vorgesehenen) Änderung: Infostände von Parteien, politischen Gruppierungen, Bürgerinitiativen und gemeinnützigen Organisationen können nun “vorrangig” erlaubt werden. Das ist zwar schon besser, aber immer noch unbefriedigend, denn die Inanspruchnahme von Grundrechten gehört nicht in die gleiche Kategorie wie eineVolksfestveranstaltung. Hannes rät seinen Stadtratskollegen, gelegentlich mal seine Anträge (vorher) zu lesen.

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