Stuttgart 21: Umgang mit den Tatsachen
7. März 2008, verfasst von SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Anfrage vom 07.03.2008 (Nr. 92/2008)
Herr Arnold von der SSB, neuerdings zuständig für Stuttgart 21-Agitprop, stellt auch jetzt noch unbeirrt der tatsächlichen Planung der Alternative Kopfbahnhof 21 eine potemkinsche Trasse vor; Oberbürgermeister Schuster redet in öffentlichen Veranstaltungen ungeachtet des Gutachtens von Prof. Dr. Zuck weiterhin davon, dass das Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21 rechtswidrige Fragestellungen beinhaltete und ein Bürgerentscheid deshalb unzulässig sei. So zum Beispiel geschehen auf der Veranstaltung am 26.02. im Rahmen der Dialogreihe zur Stadtentwicklung.
Ich frage Herrn Oberbürgermeister Schuster, ob er bereit ist, das Gutachten von Herrn Prof. Dr. Holger Zuck zur Kenntnis zu nehmen? Dieses Gutachten kommt bekanntlich zum gegenteiligen Schluss; es stellt fest, dass das Bürgerbegehren in allen Punkten zulässig ist und ein Bürgerentscheid durchgeführt werden muss.
Hannes Rockenbauch




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