Keine Sternstunde der Demokratie – Gerichtsurteil zum Bürgerbegehren Stuttgart 21 – Widerstand geht weiter!
22. Juli 2009, verfasst von Hannes Rockenbauch
Abgelegt unter: Leitartikel
Das Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 17. Juli, 2009 ist aus Sicht des Aktionsbündnisses und vor allem aus Sicht der 67.000 Unterzeichner des Bürgerbegehrens absolut enttäuschend. Dennoch sieht sich das Aktionsbündnis als moralischen Sieger und wird ihren Widerstand fortsetzen. Bekanntlich sammelte das Bündnis im Herbst 2007 innerhalb 6 Wochen 61.193 rechtsgültige Unterschriften für ein Bürgerbegehren, dass den Ausstieg der Stadt Stuttgart aus dem Großprojekt Stuttgart 21 vorsah.
“Das Urteil ist keine Sternstunde der Demokratie und ein Rückwärtsschritt im Hinblick auf die allseits versprochene Steigerung von Bürgerbeteiligungen. Ebenso schürt das Urteil die Politikverdrossenheit und senkt die Akzeptanz der Stuttgarter Bürger hinsichtlich Stuttgart 21 erst recht,” sagt Gangolf Stocker, SÖS-Stadtrat und Sprecher der Initiative Leben in Stuttgart. Stocker trat bei dem Prozess als Kläger auf. Als skandalös und unanständig bezeichnet Stocker das Verhalten von OB-Schuster, der am 5.10.2007 die sog. Ergänzungsvereinbarung unterschrieben hat, obwohl das Bürgerbegehren schon einen Tag zuvor gestartet wurde. “Schuster wollte Fakten schaffen, um somit das Bürgerbegehren ins Leere laufen zu lassen – so etwas macht man nicht,” kritisiert Stocker.
Werner Wölfle, Fraktionschef der Grünen im Gemeinderat stellt fest: “Das heutige Urteil ist eine schallende Ohrfeige für Oberbürgermeister Schuster und die Befürworter von Stuttgart 21 im Gemeinderat. Schuster wollte sich gegenüber der Bevölkerung mit dem billigen Trick 17 aus der Verantwortung stehlen Stuttgart 21 sei ein Projekt der Bahn und deshalb gar nicht bürgerentscheidsfähig. Das stellte das Gericht eindeutig als falsch heraus.”
Wölfle weiter: “Ebenfalls hat heute das Regierungspräsidium Stuttgart eine Ohrfeige erhalten. Durch Griffelspitzeleien an lächerlichen Formalien, wir hätten nicht als Vertrauensleute klagen dürfen, sondern nur als betroffene Bürger, wollte das Regierungspräsidiums die Klage erst gar nicht zulassen. Dieser Unfreundlichkeit des Regierungspräsidiums ist das Gericht aber nicht gefolgt.”
Gerhard Pfeifer, BUND-Regionalgeschäftsführer sagt: “Das Verwaltungsgericht habe sehr wohl einen Ermessungs- und Abwägungsspielraum gehabt ein Urteil im Sinne der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens auszusprechen. Der Verhandlungsverlauf habe gezeigt, dass die Materie äußerst komplex, neu und verschieden interpretierbar ist, z.B. gibt es in der Sache relativ wenige Grundsatzurteile.”
“Nach der Novellierung der Gemeindeordnung im Jahre 2005 gab es eine klaren Grundtenor mehr Bürgerbegehren zuzulassen und den Bürgern einen etwas großzügigeren Spielraum bei der Beantragung einzuräumen. Nach dem heutigen Urteil werden wir wieder weit hinter das Jahr 2005 zurückgeworfen,” stellt Peter Conradi fest.
Stocker abschließend: “Die heutige Verhandlung und die ausführlichen Erörterungen der Vorsitzenden Richterin haben aber erhebliche Zweifel darüber aufkommen lassen, ob die baden-württembergische Gemeindeordnung überhaupt in der Praxis Bürgerbegehren und Bürgerentscheide will. Wenn ein Bürgerbegehren gegen einen Gemeinderatsbeschluss dadurch unterlaufen werden kann, dass der Bürgermeister am nächsten Tag Verträge unterschreibt, weil das Bürgerbegehren keine aufschiebende Wirkung hat, dann kann man diesen Paragrafen 21 der Gemeindeordnung eigentlich auch streichen. Das
Gericht, hat deutlich gemacht, dass die Gemeindeordnung Baden-Württembergs erhebliche Mängel aufweist und zu völlig unbefriedigenden Ergebnissen in der Rechtsprechung führt.”
Gangolf Stocker bzw. das Aktionsbündnis werden das schriftliche Urteil abwarten und dann prüfen, welche rechtlichen Schritte weiter verfolgt werden.




Thomas Rudolph sagte am 27. August, 2009 um 8:51 Uhr:
Die SÖS bekommt hier erste Kratzer.
Sie hat den Bürgern und Unterzeichnern vorgegaukelt, sie könnten Stuttgart21 abwählen.
Dieser Schuss geht gerade nach hinten los.
Auch die Stuttgarter Presse erkennt dies gerade. Es kommt auf einmal Gegenwind auf. Die SÖS und Ihre Gemeinderäte werden jetzt von einer viel breiteren Öffentlichkeit wahrgenommen und hinterfragt. Da bekommt man auch mal Gegenwind.
Ein Verwaltungsgericht ist ein demokratischer Eckpfeiler (Judikative). Die 3. Gewahlt in diesem Staat sollte von jedem Demokraten anerkannt werden. Herr Stocker aber hat sein eigenes Bild von Demokratie.
Er stellt sich in seinen Äusserungen über Dieses.
Darüber hinaus, hat er mit seiner Herangehensweise dem Instument der Bürgerbeteiligung schweren Schaden zugefügt.
Ich selbst bin übrigens ebenfalls für Bürgerbeteiligen bei bestimmten Themen.
Herr Stocker hat allerdings versäumt zum rechten Zeitpunkt ein solches anzustreben. Er war zu spät.
Er hätte sich früher einsetzen müssen. Das Thema Stuttgart21 gibt es seit 20 Jahren, warum erst jetzt?
Dies ist allein sein Versäumnis.
Ein Gericht ist unabhängig und urteilt nach den Fakten.
Damit wird Herr Stocker und die SÖS auch zukünftig leben müssen.
Er sollte sich selbst kritisch hinterfragen.
Gangolf Stocker sagte am 31. August, 2009 um 19:33 Uhr:
Lieber Thomas Rudolph,
seit 14 Jahren stecke ich viel Arbeit in den Widerstand gegen Stuttgart 21. Im November 1995, als die Rahmenvereinbarung zu S21 im Gemeinderat abgestimmt wurde, hätte die Gemeindeordnung Baden-Württemberg ein Bürgerbegehren nicht ermöglicht (siehe auch Beschluss VG Stuttgart). Mit der Novellierung der GemO Ba-Wü 2003 wurde formal ein solches Bürgerbegehren möglich. Jetzt aber sagt die Justiz, das hättet ihr 1995 machen müssen, wo es garnicht möglich war. Seltsam nicht?
Die GemO Ba-Wü enthält eine sog. Negativliste, wo drin steht, worüber kein Bürgerentscheid durchgeführt werden darf. Unter anderem stehen darin “Themen, die haushaltsrechtliche Auswirkungen haben” oder Bürgerbegehren zu Bauleitplänen. Lieber Herr Rudolf, ich vermag mir kein Thema für ein Bürgerbegehren vorzustellen, das nicht gegen diese beiden Negativbeispiele verstößt. Hinzu kommt noch, dass das Gericht dem OB ausdrücklich erlaubt hat, das begonnene Bürgerbegehren zu unterlaufen, indem er sich einen Mehrheitsbeschluss des Gemeinderat holte, um am nächsten die Verträge zu unterzeichnen. Das ist die demokratische und juristische Wirklichkeit in Ba-Wü.
Mein “eigenes Bild von Demokratie” ist, dass einem Bürgerbegehren von 70.000 StuttgarterInnen gefolgt werden muss, wie bspw. in Metzingen geschehen.
Ich nehme an, Sie sind enttäuscht. Das verstehe ich. Suchen Sie bitte aber die Schuld nicht bei mir, sondern in den baden-württembergischen Verhältnissen.
Herzliche Grüße/Gangolf Stocker
Thomas Rudolph sagte am 1. September, 2009 um 9:02 Uhr:
Sehr geehrter Herr Stocker,
würde man zu jedem mittleren oder zu jedem Großprojekt ein Bürgerbegehren zulassen, könnten wir in unserem Land so gut wie kein Projekt mehr verwirklichen. Es ist für die Gegner eines Projektes auch immer leichter zu mobilisieren, da Ängste besser geschürt werden können.
Die Vorteile eines Projektes sieht man aber erst immer nach der Fertigstellung, leider.
Ob richtig oder falsch entschieden wurde zeigt immer die Zeit.
Das beste Beispiel ist die Stuttgarter Messe.
Es gab erheblichen Wiederstand von Filderbauern und Anwohnern.
Heute ist jeder froh, daß die Messe gebaut wurde.
Sie hat Arbeitsplätze geschaffen, Hotels, Restaurants usw. machen ein gutes Geschäft.
Kurz, Arbeitsplätze wurden dauerhaft geschaffen und damit sozialer Frieden.
Unsere Firmen haben darüberhinaus noch eine Möglichkeit Ihre Produkte angemessen zu präsentieren. Dies kommt auch gerade den mittelständischen Firmen zugute.
Themen wie Stuttgart21 und sonstige Großprojekte eignen sich meiner Meinung auch nicht für Bürgerbegehren, da sie viel zu komplex sind.
Bei S21 sind soviele technische, städtebauliche, bahnspezifische und sonstige Sachfragen zu verstehen, daß selbst ich, der sich mit dem Thema eingehend beschäftigt hat nicht alles miteinbeziehen kann.
Dazu kommt noch Emmozion. Sie könnten mir 100 wichtige Gründe nennen, warum Stuttgart21 nicht kommen sollte, ich würde 100 Progründe nennen, und wir hätten beide recht.
Weil es bei diesem Thema die absulute Wahrheit nicht gibt.
Eines aber gefällt mir an Ihnen, Sie vertreten Ihre Ansichten und Ihre Ideale genauso wie ich. Ich gehe davon aus, daß Ihnen Stuttgart genauso am Herzen liegt wie mir.
Auch wenn wir nicht einer Meinung sind, wir vertreten unsere Meinungen argumentativ. Und genau das ist Demokratie.
Mit freundlichen Grüsssen
Thomas Rudolph
Gerd Eckhardt sagte am 1. September, 2009 um 13:50 Uhr:
>Themen wie Stuttgart21 und sonstige Großprojekte eignen sich meiner Meinung auch nicht für Bürgerbegehren, da sie viel zu komplex sind.<
Sehr geehrter Herr Rudolph,
halten Sie die Bürgerinnen und Bürger für dümmer als gewählte Stadträte? Gerade bei richtunsgweisenden Großprojekten sollte meiner Meinung nach die Bürgerschaft ein Beteiligungss- und Mitbestimmungsrecht erhalten! Natürlich müssten dann verwaltungsseits alle Karten und Informationen über das Projekt auf den Tisch, damit die Bürgerschaft über eine verlässliche Entscheidungsgrundlage verfügt.
Das oft zitierte Beispiel "Schweiz" zeigt, dass man sehr wohl die Bürger über Komplexe Sachverhalte abstimmen lassen kann (bspw. Abschaffung Wehrpflicht, Atomausstieg oder Einführung neuer Steuern)
Ja, der argumentative und freie Ausstausch von Meinungen ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Richtig gut wirds aber erst, wenn die Bürger nicht nur Argumente austauschen, sondern anschließend dann auch noch darüber abstimmen dürfen….
Mit den besten Grüßen
Gerd Eckhardt
Oliver Riese sagte am 2. September, 2009 um 0:37 Uhr:
Hallo,
ist ja schön das wir Bürger “unsere Meinungen argumentativ” vertreten und genau dass Demokratie ist und die, die eigentlich wissen müssten was “Volksherrschaft” bedeutet regieren über unsere Köpfe und in Stuttgart gegen die Mehrheit der Menschen.
NEIN DANKE! Es reicht, keine Argumente mehr!
Bei der Bundestagswahl CDU/FDP/SPD abwählen, eine andere Sprache verstehen die nicht! und zahlreich am Protest und Widerstand beteiligen!
Ein wütender Bürger
Thomas Rudolph sagte am 2. September, 2009 um 10:47 Uhr:
Sehr geehrte Herr Eckert,
ich halte die Bürger in keinster Weise für dumm. Im Gegenteil. Ich würde mir wünschen, daß sich immer mehr Menschen aktiv in der Politik beteiligen, dann ist mir um unserer Demokratie nicht bange.
Den meisten Menschen fehlt aber schlicht weg die Zeit. Ich selbst investiere einen erheblichen Teil meiner Freizeit in ehrenamtlicher Arbeit. Viele Menschen können oder wollen aber nicht so viel Zeit aufwenden.
Leider haben Sie damit recht, daß Stadträte auch nicht immer optimal informiert sind. Das ist aber eine Idiologiefrage und betrifft die Stadträte der SÖS gleichermassen. Sie würen ja auch nie ein Proargument gelten lassen.
Die Schweiz als Beispiel für Bürgerbeteiligungen dient nur bedingt, da dort insgesamt ein anderes System vorherscht, was auch etwas damit zu tun hat, daß es in der Schweiz verschiedene Sprachen und verschieden Volksgruppen gibt.
Es ist nicht 1:1 auf Deutschland übertragbar.
@Oliver Riese
Sehr geehrter Herr Riese,
wir sollten das Ergebnis der Bundestagswahlen einfach abwarten.
S21 wird im Bundestagswahlkampf eine eher untergeordnete Rolle spielen.
Im übrigen sollte auch nicht vergessen werden, daß im Neugewählten Gemeinderat 62,5% der Stadträte aus Parteien kommen, die sich vor der Wahl klar zu S21 bekannt haben.
CDU: 24,3% SPD: 17,0% Freie Wähler: 10,3% FDP: 10,9%
Auch diese Wähler haben sich klar entschieden. Und auch dies war eine demokratische Abstimmung.
Gangolf Stocker sagte am 4. September, 2009 um 13:27 Uhr:
Lieber Herr Rudoph,
Ihre Bemerkung zur Schweiz veranlasst mich jetzt doch noch zu einer Bemerkung: In der Tat, die Schweiz ist anders. Dort wurde über jede Investition in die Bahn abgestimmt und immer hat das Schweizervolk solche Investitionen gebilligt. In der Schweiz fahren mehr als doppelt so viele Leute Bahn wie bei uns. Und in der Schweiz käme kein Mensch auf die Idee, Bahnhöfe unter die Erde zu legen.
So long/Gangolf Stocker
P.S. Wissen Sie vielleicht, wieviel Arbeitsplätze die Messe gebracht hat? Wir könnten ja mal beide recherchieren. Aus der Resignation darüber, dass die Messe nun steht, ein Zustimmung zu schlußfolgern, halte ich für gewagt. Das überlasse ich gerne dem herrn Drexler.
Thomas Rudolph sagte am 7. September, 2009 um 13:09 Uhr:
Sehr geehrter Herr Stockert,
ich benutze dieses Beispiel gar nicht, daß war einer meiner Vorredner. Ich finde den Vergleich mit der Schweiz unpassend.
Man sollte aufhören immer gegen das Auto zu wettern. Würde man eine Volksbefragung über das Auto abhalten, wäre das Ergebnis eindeutig. Im übrigen kann jeder selbst dazu beitragen, daß weniger gefahren wird. Aber es will ja auch keiner aufs Auto verzichten. Viele hätten gerne vor Ihrer Haustüre eine autofreie Zone möchten aber selbst gerne vor jede Haustüre fahren.
Was die Messe betrifft, ist es schwierig die genaue Zahl an neuer Arbeitsplätzen zu nennen. Man muss auch die Dienstleister, Restaurants, Hotels und sonstige zusätzliche Arbeitsplätze dazurechnen. Da kann man nur spekulieren und das will ich nicht. Das wäre nicht seriös.
Ande Leucht sagte am 7. September, 2009 um 14:20 Uhr:
Das Argument mit der neuen Messe hört man öfters, wenn es um die zukünftige Akzeptanz von S21 geht. Hier möchte ich auf einen bedeutenden Unterschied hinweisen: die Neue Messe ist immerhin OBERIRDISCH, sie ist lichtdurchflutet und technisch (fast) auf dem neuesten Stand. (Es hätte auch mit dem Böblinger Flugfeld ein unumstrittenes Baugelände gegeben.) Im Gegensatz dazu ist der Tiefbahnhof technisch und ästhetisch schlechter als der Kopfbahnhof, und das zu unsinnig hohen Kosten. Die Gründe, die gegen S21 sprechen, sind insgesamt so vielfältig, dass man dieses Projekt eher mit dem Wiederaufbau nach dem Krieg vergleichen sollte. Da sind in Stuttgart gravierende Fehlentscheidungen gefallen, an denen wir bis heute herumlaborieren. Stichwort: autogerechte Stadt, Wiederaufbau nicht nach historischem Vorbild usw. Der Tiefbahnhof und die endlosen Tunnels gehören in diese Kategorie. Und vor allem: es gibt später keine Korrekturmöglichkeiten mehr.
Thomas Rudolph sagte am 7. September, 2009 um 16:39 Uhr:
Das mit der autogerechten Stadt Stuttgart hört man überall.
Es ist únd bleibt ein Märchen. Fakt ist: die meisten deutschen Großstädte sind wesentlich autofreundlicher. Oft 3spurige Straßen im Innenstadtbereich und vor allem wesentlich mehr Stadtautobahnen.
Die Tunnels sind der topographischen Lage geschuldet. Leider wurde es versäumt einen vernüftigen Ring um Stuttgart zu bauen, der die Innenstadt entlastet. Hätte man nicht alles blockiert, wäre Stuttgart schon wesentlich besser entlastet.
Zum Schluss, daß LKW Fahrverbot, daß wegen der grünen Plakette gekippt wurde muß wieder her.
Und der Verkehr muß wesentlich flüssiger gehalten werden.
Das verhindert Feinstaub durch anfahren und Bremsabrieb durch unnötiges Bremsen.
ande leucht sagte am 7. September, 2009 um 20:04 Uhr:
Hallo Herr Rudolph,
Sie sind eben anderer Meinung, o.k., aber ich habe nie gesagt, dass Stuttgart autogerecht wäre. Es wurde der Versuch unternommen diese Stadt autogerecht zu gestalten. Das ist gründlich misslungen. Auch wegen der topografischen Lage. Vielleicht auch gut so. Nur müssen wir uns mit den Folgen eben herumschlagen. Und dann nochmal zu den Tunnels: die besagte topografische Lage bedingt die jetzigen Tunnels. Geschätzte Länge 4 km? Die sind in der Lage einen sehr leistungsfähigen Kopfbahnhof, 250 tausend Reisende pro Tag, zu versorgen. Die Tunnels von Stuttgart 21 (33 km) dienen einzig und allein einer Immobilienspekulation. Und auch die tut nicht so richtig. Im übrigen glaube ich, dass der psychologische und symbolische Aspekt dieser Tunnelbauten bisher viel zu wenig diskutiert wird.