FOB Vaihingen
14. September 2009, verfasst von SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Antrag vom 14.09.2009 (Nr. 329/2009)
Angesichts der überdimensionierten Planungen rings um den geplanten FOB Vaihingen mit Hotel, Einzelhandel und den damit verbundenen Gefahren für den Einzelhandel in Vaihingen und Rohr halten wir es für dringend notwendig, die Planung erneut zu überdenken und mit dem Bezirksbeirat sowie der igFOB zu beraten.
Aus diesem Grund beantragen wir, für das gesamte Areal eine Veränderungssperre zu verhängen.
Hannes Rockenbauch, Ulrike Küstler, Tom Adler, Maria Lina Kotelmann, Gangolf Stocker




SÖS sagte am 1. Mai, 2010 um 20:24 Uhr:
Stellungnahme zum Antrag (03.11.2009)
“Da die im Geltungsbereich liegende Fläche bisher noch nicht entwidmet worden ist, kann sie derzeit ohne Änderung des Planungsrechts nur für Bahnzwecke verwendet werden. Wenn die Fläche bereits entwidmet wäre, würden Bauvorhaben nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) und nicht nach § 34 BauGB beurteilt.
Eine Veränderungssperre ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da die entsprechende Fläche noch zu Bahnzwecken gewidmet ist, und sich somit nicht in der Planungshoheit der Stadt Stuttgart befindet. Erst nach Abschluss des Entwidmungsverfahrens geht die Fläche in die Planungshoheit der Stadt Stuttgart über, so dass auch erst dann eine Veränderungssperre möglich wäre.
Die Geltungsdauer einer Veränderungssperre beträgt 2 Jahre und kann um 1 Jahr bzw. in Ausnahmefällen um 2 Jahre auf insgesamt max. 4 Jahre verlängert werden. Diese Zeit steht zur Verfügung, um das entsprechende Bebauungsplanverfahren abzuschließen, ansonsten haben die Betroffenen einen Anspruch auf Entschädigung. Im Regelfall wird eine Veränderungssperre deshalb erst bei Vorliegen eines konkreten Bauantrags oder einer Bauvoranfrage beschlossen, die nicht den Planungszielen eines aufzustellenden Bebauungsplans entsprechen.
Eine Bauvoranfrage oder ein Bauantrag liegen nicht vor. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass vor Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens ein Bauantrag gestellt wird.
Darüber hinaus wurde die bisherige Planung sowohl mit dem Oberbürgermeister als auch dem Gemeinderat (UTA) abgestimmt, und hat somit auch den Planungszielen der Stadt entsprochen.
Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis des zusätzlichen Gutachtens zum Einzelhandel (CIMA) vor und wurde im Juli 2009 im UTA beraten. Eine endgültige Entscheidung über die künftig zulässige Größe der Einzelhandelsfläche im FOB durch den UTA steht noch aus. Sobald diese Entscheidung vorliegt, sollen die Planungsziele durch die Vorgaben zum Investorenauswahl- und Gutachterverfahren noch weiter konkretisiert und im weiteren Verfahren planungsrechtlich umgesetzt werden. Das Ergebnis des Gutachterverfahrens wird im UTA und im Bezirksbeirat Vaihingen vorgestellt, und soll als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren dienen. Die politischen Gremien beschließen über das Ergebnis des Gutachterverfahrens und damit die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens.
Eine Veränderungssperre ist deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich und auch nicht erforderlich. Sollten sich die o. g. Faktoren ändern oder ein entsprechender Bauantrag eingehen, die den Planungszielen der Stadt für diesen Bereich widersprechen, besteht die Möglichkeit zum Beschluss einer Veränderungssperre zu einem späteren Zeitpunkt.”
Quelle: stuttgart.de