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	<title>Kommentare zu: FOB Vaihingen</title>
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	<description>unabhängiges überparteiliches Personenbündnis Stuttgart Ökologisch Sozial</description>
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		<title>Von: S&#214;S</title>
		<link>http://www.s-oe-s.de/archives/2009/09/14/fob-vaihingen/comment-page-1/#comment-14118</link>
		<dc:creator>S&#214;S</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 01 May 2010 18:24:32 +0000</pubDate>
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		<description>Stellungnahme zum Antrag (03.11.2009)
&quot;Da die im Geltungsbereich liegende Fl&#228;che bisher noch nicht entwidmet worden ist, kann sie derzeit ohne &#196;nderung des Planungsrechts nur f&#252;r Bahnzwecke verwendet werden. Wenn die Fl&#228;che bereits entwidmet w&#228;re, w&#252;rden Bauvorhaben nach § 35 BauGB (Bauen im Au&#223;enbereich) und nicht nach § 34 BauGB beurteilt.
Eine Ver&#228;nderungssperre ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht m&#246;glich, da die entsprechende Fl&#228;che noch zu Bahnzwecken gewidmet ist, und sich somit nicht in der Planungshoheit der Stadt Stuttgart befindet. Erst nach Abschluss des Entwidmungsverfahrens geht die Fl&#228;che in die Planungshoheit der Stadt Stuttgart &#252;ber, so dass auch erst dann eine Ver&#228;nderungssperre m&#246;glich w&#228;re.
Die Geltungsdauer einer Ver&#228;nderungssperre betr&#228;gt 2 Jahre und kann um 1 Jahr bzw. in Ausnahmef&#228;llen um 2 Jahre auf insgesamt max. 4 Jahre verl&#228;ngert werden. Diese Zeit steht zur Verf&#252;gung, um das entsprechende Bebauungsplanverfahren abzuschlie&#223;en, ansonsten haben die Betroffenen einen Anspruch auf Entsch&#228;digung. Im Regelfall wird eine Ver&#228;nderungssperre deshalb erst bei Vorliegen eines konkreten Bauantrags oder einer Bauvoranfrage beschlossen, die nicht den Planungszielen eines aufzustellenden Bebauungsplans entsprechen.
Eine Bauvoranfrage oder ein Bauantrag liegen nicht vor. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass vor Weiterf&#252;hrung des Bebauungsplanverfahrens ein Bauantrag gestellt wird.
Dar&#252;ber hinaus wurde die bisherige Planung sowohl mit dem Oberb&#252;rgermeister als auch dem Gemeinderat (UTA) abgestimmt, und hat somit auch den Planungszielen der Stadt entsprochen.
Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis des zus&#228;tzlichen Gutachtens zum Einzelhandel (CIMA) vor und wurde im Juli 2009 im UTA beraten. Eine endg&#252;ltige Entscheidung &#252;ber die k&#252;nftig zul&#228;ssige Gr&#246;&#223;e der Einzelhandelsfl&#228;che im FOB durch den UTA steht noch aus. Sobald diese Entscheidung vorliegt, sollen die Planungsziele durch die Vorgaben zum Investorenauswahl- und Gutachterverfahren noch weiter konkretisiert und im weiteren Verfahren planungsrechtlich umgesetzt werden. Das Ergebnis des Gutachterverfahrens wird im UTA und im Bezirksbeirat Vaihingen vorgestellt, und soll als Grundlage f&#252;r das weitere Bebauungsplanverfahren dienen. Die politischen Gremien beschlie&#223;en &#252;ber das Ergebnis des Gutachterverfahrens und damit die Fortf&#252;hrung des Bebauungsplanverfahrens.
Eine Ver&#228;nderungssperre ist deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht m&#246;glich und auch nicht erforderlich. Sollten sich die o. g. Faktoren &#228;ndern oder ein entsprechender Bauantrag eingehen, die den Planungszielen der Stadt f&#252;r diesen Bereich widersprechen, besteht die M&#246;glichkeit zum Beschluss einer Ver&#228;nderungssperre zu einem sp&#228;teren Zeitpunkt.&quot;
Quelle: &lt;a href=&quot;http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/01622b1049bb045641256a15005a9b56/09af6177391aecd2c12576630037026a?OpenDocument&quot;&gt;stuttgart.de&lt;/a&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Stellungnahme zum Antrag (03.11.2009)</p>
<p>&#8220;Da die im Geltungsbereich liegende Fl&auml;che bisher noch nicht entwidmet worden ist, kann sie derzeit ohne &Auml;nderung des Planungsrechts nur f&uuml;r Bahnzwecke verwendet werden. Wenn die Fl&auml;che bereits entwidmet w&auml;re, w&uuml;rden Bauvorhaben nach § 35 BauGB (Bauen im Au&szlig;enbereich) und nicht nach § 34 BauGB beurteilt.</p>
<p>Eine Ver&auml;nderungssperre ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht m&ouml;glich, da die entsprechende Fl&auml;che noch zu Bahnzwecken gewidmet ist, und sich somit nicht in der Planungshoheit der Stadt Stuttgart befindet. Erst nach Abschluss des Entwidmungsverfahrens geht die Fl&auml;che in die Planungshoheit der Stadt Stuttgart &uuml;ber, so dass auch erst dann eine Ver&auml;nderungssperre m&ouml;glich w&auml;re.</p>
<p>Die Geltungsdauer einer Ver&auml;nderungssperre betr&auml;gt 2 Jahre und kann um 1 Jahr bzw. in Ausnahmef&auml;llen um 2 Jahre auf insgesamt max. 4 Jahre verl&auml;ngert werden. Diese Zeit steht zur Verf&uuml;gung, um das entsprechende Bebauungsplanverfahren abzuschlie&szlig;en, ansonsten haben die Betroffenen einen Anspruch auf Entsch&auml;digung. Im Regelfall wird eine Ver&auml;nderungssperre deshalb erst bei Vorliegen eines konkreten Bauantrags oder einer Bauvoranfrage beschlossen, die nicht den Planungszielen eines aufzustellenden Bebauungsplans entsprechen.</p>
<p>Eine Bauvoranfrage oder ein Bauantrag liegen nicht vor. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass vor Weiterf&uuml;hrung des Bebauungsplanverfahrens ein Bauantrag gestellt wird.</p>
<p>Dar&uuml;ber hinaus wurde die bisherige Planung sowohl mit dem Oberb&uuml;rgermeister als auch dem Gemeinderat (UTA) abgestimmt, und hat somit auch den Planungszielen der Stadt entsprochen.</p>
<p>Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis des zus&auml;tzlichen Gutachtens zum Einzelhandel (CIMA) vor und wurde im Juli 2009 im UTA beraten. Eine endg&uuml;ltige Entscheidung &uuml;ber die k&uuml;nftig zul&auml;ssige Gr&ouml;&szlig;e der Einzelhandelsfl&auml;che im FOB durch den UTA steht noch aus. Sobald diese Entscheidung vorliegt, sollen die Planungsziele durch die Vorgaben zum Investorenauswahl- und Gutachterverfahren noch weiter konkretisiert und im weiteren Verfahren planungsrechtlich umgesetzt werden. Das Ergebnis des Gutachterverfahrens wird im UTA und im Bezirksbeirat Vaihingen vorgestellt, und soll als Grundlage f&uuml;r das weitere Bebauungsplanverfahren dienen. Die politischen Gremien beschlie&szlig;en &uuml;ber das Ergebnis des Gutachterverfahrens und damit die Fortf&uuml;hrung des Bebauungsplanverfahrens.</p>
<p>Eine Ver&auml;nderungssperre ist deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht m&ouml;glich und auch nicht erforderlich. Sollten sich die o. g. Faktoren &auml;ndern oder ein entsprechender Bauantrag eingehen, die den Planungszielen der Stadt f&uuml;r diesen Bereich widersprechen, besteht die M&ouml;glichkeit zum Beschluss einer Ver&auml;nderungssperre zu einem sp&auml;teren Zeitpunkt.&#8221;</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/01622b1049bb045641256a15005a9b56/09af6177391aecd2c12576630037026a?OpenDocument">stuttgart.de</a></p>
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