Verbandsversammlung am 03.11.2009 Zweckverband Landeswasserversorgung
29. Oktober 2009, verfasst von SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Dringlichkeitsantrag vom 28.10.2009
Nachdem die Beantwortung der SPD-Anfrage 321/2009 vom 14.09.2009 (Zweckverbände: Handeln für die Stadt – Entscheidungskompetenz des Gemeinderats) nach wie vor noch andauert, am 3. November aber bereits die Verbandsversammlung der Landeswasserversorgung und Anfang Dezember die Verbandsversammlung der Bodenseewasserversorgung stattfindet, stellen wir folgenden Antrag:
In beiden Zweckverbänden stimmt Oberbürgermeister Dr. Schuster nur entsprechend der und nicht ohne die vorherige Anweisung und Beschlussfassung des Gemeinderats bei Wirtschaftsplänen und insbesondere bei Wasserpreiserhöhungen ab.
Begründung:
In der Gemeindeordnung (§ 44 Abs.2, Satz1) steht: “Der Bürgermeister hat vor seiner Stimmabgabe die Weisung des Gemeinderats als Hauptorgan der Gemeinde einzuholen, sofern Entscheidungsangelegenheiten keine Geschäfte der laufenden Verwaltung mehr sind oder seine übrigen Zuständigkeiten übertreffen.” Wirtschaftspläne und Preiserhöhungen (u.a. als Folge der CBL-Rückabwicklung) sind keine Geschäfte der laufenden Verwaltung.
Hannes Rockenbauch, Ulrike Küstler




SÖS sagte am 1. Mai, 2010 um 20:51 Uhr:
Stellungnahme zum Dringlichkeitsantrag (03.11.2009)
“Die Stadtverwaltung hat die Frage der Stimmrechte in den Wasserzweckverbänden geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ich in den Wasserzweckverbänden ohne vorherige Weisung des Gemeinderates agieren kann. Obwohl diese Fragen in den letzten Jahren und Jahrzehnten unstrittig waren, habe ich zusätzlich das Regierungspräsidium Stuttgart als Rechtsaufsicht um Bewertung gebeten. Das Schreiben an Herrn Regierungspräsident Johannes Schmalzl vom 2.11.09 habe ich zu Ihrer Kenntnis beigefügt.”
Quelle: stuttgart.de