Jugendamt und Gesundheitsamt von Kürzungen ausnehmen
Haushaltsantrag vom 20.10.2009 (Nr. 569/2009)
Wir beantragen:
Das Jugendamt und das Gesundheitsamt werden von den pauschalen Kürzungen ausgenommen.
Begründung:
Die vorgelegten Kürzungsvorschläge der beiden Ämter belegen, dass sie zum Abbau von Bereichen führen, die im Interesse des Kinderschutzes, der Gesundheitsvorsorge, der Unterstützung von Familien dringend notwendig sind. Die Stadt Stuttgart muss gerade in der Krisensituation diese Strukturen aufrecht erhalten und ausbauen, um angemessen auf die wachsende Zahl von einkommensarmen und verschuldeten Haushalten reagieren zu können.
SÖS/LINKE




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