Sicherung der Schwerpunktpraxis Sucht
Haushaltsantrag vom 03.11.2009 (Nr. 659/2009)
Im Sozialausschuss wurde schon mehrfach darüber gesprochen, dass vor allem die personelle Ausstattung der Schwerpunktpraxis aufgrund der bisherigen Förderung zu gering ist. Urlaubs- und Krankheitsvertretungen des Arztes sind nur unter Schwierigkeiten zu regeln. Die wirtschaftliche Situation der Schwerpunktpraxis führt zu unmutbaren Bedingungen.
Da die Schwerpunktpraxis Sucht ein zentraler Baustein des Suchthilfekonzepts der Stadt Stuttgart ist
beantragen wir:
Der jährliche Förderbeitrag der Stadt wird um jährlich 117.000 Euro erhöht.
SÖS/LINKE




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