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	<title>Kommentare zu: CBL und Stuttgart 21</title>
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	<description>unabhängiges überparteiliches Personenbündnis Stuttgart Ökologisch Sozial</description>
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		<title>Von: S&#214;S</title>
		<link>http://www.s-oe-s.de/archives/2009/11/25/cbl-und-stuttgart-21/comment-page-1/#comment-14126</link>
		<dc:creator>S&#214;S</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 01 May 2010 19:02:24 +0000</pubDate>
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		<description>Beantwortung zur Anfrage (03.12.2009)
&quot;Gem&#228;&#223; den Regelungen des US-Lease-Vertragswerks ist die Landeshauptstadt Stuttgart zum einen verpflichtet, alle gem&#228;&#223; den gesetzlichen Vorschriften und Versicherungsbedingungen erforderlichen Ma&#223;nahmen und Ver&#228;nderungen an den Kl&#228;ranlagen und Sammlern vorzunehmen und zum anderen berechtigt, alle diejenigen Modifikationen und Verbesserungen an den Anlagen durchzuf&#252;hren, die sie im Rahmen ordentlicher Gesch&#228;ftsf&#252;hrung f&#252;r w&#252;nschenswert erachtet. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass diese Ma&#223;nahmen den Betrieb der Anlagen nicht beeintr&#228;chtigen, deren Wert und Restnutzungsdauer nicht verringern und sie deren Funktionalit&#228;t nicht ver&#228;ndern. Eine Zustimmung oder Unterrichtung anderer Transaktionsparteien ist hierzu nicht erforderlich.
Die Funktionalit&#228;t und Leistungsf&#228;higkeit des im Zuge von Stuttgart 21 notwendig werdenden D&#252;kers beim Hauptsammler Nesenbach wurde im Rahmen eines physikalischen Modellversuchs im Wasserbaulabor der Universit&#228;t Karlsruhe nachgewiesen. Somit steht der Hauptsammler Nesenbach auch zuk&#252;nftig dem Kanalnetz der SES uneingeschr&#228;nkt zur Verf&#252;gung. Wert und Restnutzungsdauer werden durch den neuen D&#252;ker erh&#246;ht, so dass auch das Verbot der Reduzierung des Wertes bzw. der Restnutzungsdauer der Ma&#223;nahme nicht entgegensteht.
Der durch den Bau von Stuttgart 21 beeinflusste Abschnitt des Hauptsammlers Nesenbach ist nicht Bestandteil eines sog. Key Component, also eines Sammlers, der auf bzw. in einer sog. Key Portion liegt. Diese Bereiche unterliegen einer besonderen &#220;berwachung bei Bauma&#223;nahmen.
Im Rahmen der j&#228;hrlichen Berichtspflicht informiert SES gem&#228;&#223; Rahmenvertrag &#252;ber bestimmte „Betriebsangelegenheiten“ (Specified Operational Matters). Hierzu z&#228;hlen auch Investitionen mit einem Einzelwert von mehr als 4,5 Mio. $.
Die Bauma&#223;nahme „Nesenbachd&#252;cker“ ist auch nicht mit dem geplanten Br&#252;ckenbauwerk &#252;ber das Gel&#228;nde des Kl&#228;rwerks M&#252;hlhausen vergleichbar. Zum einen handelt es sich beim Br&#252;ckenbauwerk um eine Bauma&#223;nahme eines Dritten, die in das von der CBL-Transaktion betroffene Betriebsgrundst&#252;ck des Kl&#228;rwerks eingegriffen h&#228;tte. Eine Zustimmung zur urspr&#252;nglichen Planungsvariante w&#228;re au&#223;erdem auch aus kl&#228;rwerks-betrieblichen Gr&#252;nden nicht m&#246;glich gewesen.&quot;
Quelle: &lt;a href=&quot;http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/01622b1049bb045641256a15005a9b56/ecc3e85e962cbcb6c1257682004d12c0?OpenDocument&quot;&gt;stuttgart.de&lt;/a&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Beantwortung zur Anfrage (03.12.2009)</p>
<p>&#8220;Gem&auml;&szlig; den Regelungen des US-Lease-Vertragswerks ist die Landeshauptstadt Stuttgart zum einen verpflichtet, alle gem&auml;&szlig; den gesetzlichen Vorschriften und Versicherungsbedingungen erforderlichen Ma&szlig;nahmen und Ver&auml;nderungen an den Kl&auml;ranlagen und Sammlern vorzunehmen und zum anderen berechtigt, alle diejenigen Modifikationen und Verbesserungen an den Anlagen durchzuf&uuml;hren, die sie im Rahmen ordentlicher Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung f&uuml;r w&uuml;nschenswert erachtet. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass diese Ma&szlig;nahmen den Betrieb der Anlagen nicht beeintr&auml;chtigen, deren Wert und Restnutzungsdauer nicht verringern und sie deren Funktionalit&auml;t nicht ver&auml;ndern. Eine Zustimmung oder Unterrichtung anderer Transaktionsparteien ist hierzu nicht erforderlich.</p>
<p>Die Funktionalit&auml;t und Leistungsf&auml;higkeit des im Zuge von Stuttgart 21 notwendig werdenden D&uuml;kers beim Hauptsammler Nesenbach wurde im Rahmen eines physikalischen Modellversuchs im Wasserbaulabor der Universit&auml;t Karlsruhe nachgewiesen. Somit steht der Hauptsammler Nesenbach auch zuk&uuml;nftig dem Kanalnetz der SES uneingeschr&auml;nkt zur Verf&uuml;gung. Wert und Restnutzungsdauer werden durch den neuen D&uuml;ker erh&ouml;ht, so dass auch das Verbot der Reduzierung des Wertes bzw. der Restnutzungsdauer der Ma&szlig;nahme nicht entgegensteht.</p>
<p>Der durch den Bau von Stuttgart 21 beeinflusste Abschnitt des Hauptsammlers Nesenbach ist nicht Bestandteil eines sog. Key Component, also eines Sammlers, der auf bzw. in einer sog. Key Portion liegt. Diese Bereiche unterliegen einer besonderen &Uuml;berwachung bei Bauma&szlig;nahmen.</p>
<p>Im Rahmen der j&auml;hrlichen Berichtspflicht informiert SES gem&auml;&szlig; Rahmenvertrag &uuml;ber bestimmte „Betriebsangelegenheiten“ (Specified Operational Matters). Hierzu z&auml;hlen auch Investitionen mit einem Einzelwert von mehr als 4,5 Mio. $.</p>
<p>Die Bauma&szlig;nahme „Nesenbachd&uuml;cker“ ist auch nicht mit dem geplanten Br&uuml;ckenbauwerk &uuml;ber das Gel&auml;nde des Kl&auml;rwerks M&uuml;hlhausen vergleichbar. Zum einen handelt es sich beim Br&uuml;ckenbauwerk um eine Bauma&szlig;nahme eines Dritten, die in das von der CBL-Transaktion betroffene Betriebsgrundst&uuml;ck des Kl&auml;rwerks eingegriffen h&auml;tte. Eine Zustimmung zur urspr&uuml;nglichen Planungsvariante w&auml;re au&szlig;erdem auch aus kl&auml;rwerks-betrieblichen Gr&uuml;nden nicht m&ouml;glich gewesen.&#8221;</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/01622b1049bb045641256a15005a9b56/ecc3e85e962cbcb6c1257682004d12c0?OpenDocument">stuttgart.de</a></p>
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