Stuttgart 21/Sparmaßnahmen auf Kosten der Stabilität und Sicherheit
9. Februar 2010, verfasst von SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Antrag vom 09.02.2010 (Nr. 40/2010)
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn AG, Dr. Rüdiger Grube, hat angekündigt, bei der Stärke der Tunnelwände bei Stuttgart 21 (Filderaufstiegstunnel, Wangener und Feuerbacher Tunnel) einsparen zu wollen und ebenso bei der Ausführung des Tiefbahnhofs. Zwar sind die entsprechenden Anträge beim Eisenbahnbundesamt noch nicht gestellt; wir halten es aber für erforderlich, dass die Landeshauptstadt die Deutsche Bahn AG darauf hinweist, dass
a) die betreffenden Bauabschnitte planfestgestellt sind und für deren Änderung daher ein Planänderungsverfahren erforderlich ist,
b) eine Einsparung bei der Stärke der Tunnelwände in den Bereichen von anhydridhaltigem Gipskeuper mit ziemlicher Sicherheit umgehend Baumängel entstehen, die vermutlich nach Fertigstellung unweigerlich und permanent Ausbesserungsarbeiten erforderlich und das gesamte Tunnelsystem ausbesserungsbedingt eingleisig machen werden.
c) Einsparungen am Bahnhofsdach oder an den Zugängen, insbesondere an den “Bullaugen”, das planfestgestellte Sicherheits- und Rettungskonzept obsolet und eine erneute Anhörung der Träger öffentlicher Belange zur Folge haben werden.
Wir beantragen daher, die Landeshauptstadt möge die Deutsche Bahn AG schriftlich bitten, von diesen vorgesehenen Einsparungen Abstand zu nehmen.
Hannes Rockenbauc,h Ulrike Küstler, Gangolf Stocker




SÖS sagte am 1. Mai, 2010 um 20:31 Uhr:
Stellungnahme zum Antrag (26.03.2010)
“Zur Anfrage wurde vom Vorhabensträger Bahn am 17.03.2010 eine Stellungnahme abgegeben, die nachfolgend wiedergegeben wird.
zu a)
Sofern es sich herausstellt, dass Änderungen an bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlüssen in Form von Planänderungen notwendig sind, wird die Deutsche Bahn AG diese bei der Genehmigungsbehörde einreichen.
zu b)
Die Stärke von Bauteilen, also auch von Tunnelwänden, ist nicht Gegenstand von Planfeststellungsverfahren. Die konkrete Ermittlung von Bauteilbemessungen erfolgt zu einem nachgelagerten Zeitpunkt im Zuge der Ausführungsplanung. Für die Anforderungen an die Sicherheit gelten die einschlägigen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen, die von der Deutschen Bahn AG eingehalten werden.
zu c)
Die DB Station&Service AG führt als Bauherr für Ihre Anlagen grundsätzlich in allen Bereichen der Planung Optimierungen durch. Dabei sind insbesondere betriebliche Aspekte, Funktionalität, Qualität, Kosten, Sicherheitsbelange und der Stand der Technik maßgeblich.
In den im Antrag genannten Bereichen sind keine Änderungen vorgesehen, die den Entfall von planfestgestellten Funktionen zur Folge hätten.”
Quelle: stuttgart.de