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Veränderungssperre für das Gewerbegebiet Wallgraben in Vaihingen / Möhringen

26. Februar 2010, verfasst von  
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag vom 26.02.2010 (Nr. 56/2010)

Am 28.04.2009 hat der Ausschuss für Umwelt und Technik den Aufstellungsbeschluss für die Bebauungspläne Wallgraben-West in Vaihingen und Wallgraben-Ost in Möhringen gefasst. Mit diesen Bebauungsplänen soll das große und wichtige Gewerbegebiet für Gewerbe gesichert werden, d.h. für Handwerk, produzierendes Gewerbe, Büro- und Verwaltungsgebäude. Umgekehrt bedeutet dies, dass im Gebiet keine weiteren Einzelhandelshandelsstandorte mehr zugelassen werden, entsprechend den Zielen des Stuttgarter Einzelhandelskonzepts. Das gesamte Gewerbegebiet liegt schließlich abseits der Einkaufscluster von Vaihingen und Möhringen.

Laut GRDrs 181/2009 gab es damals informelle Anfragen von Investoren, die dort Einzelhandelsbetriebe errichten oder erweitern wollten, und ein Antrag auf Baugenehmigung sowie eine Bauvoranfrage lagen vor. Weil Baugesuche nicht länger als 12 Monate zurück gestellt werden können, bedarf es jetzt einer Veränderungssperre.

Wir beantragen:
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Umwelt und Technik rechtzeitig die Satzung über eine Veränderungssperre zur Beschlussfassung vor.

Dr. Roswitha Blind, Hans H. Pfeifer

Werner Wölfle, Peter Pätzold

Hannes Rockenbauch, Gangolf Stocker

Kommentare

1 Kommentar zu "Veränderungssperre für das Gewerbegebiet Wallgraben in Vaihingen / Möhringen"

  1. SÖS sagte am 1. Mai, 2010 um 20:30 Uhr: 

    Stellungnahme zum Antrag (02.03.2010)

    “Dem Antrag wird entsprochen.”

    Quelle: stuttgart.de

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