Breuninger und BauGB
11. März 2010, verfasst von SÖS
Abgelegt unter: Amtsblattartikel
„Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden“. Soweit Paragraf 1, Abs.3. Baugesetzbuch. Dies sei vorsichtshalber erwähnt, weil derzeit einige Leute so tun, als gälte dies für Stuttgart, insbesondere für bestimmte Investoren, im konkreten Fall für Breuninger und die Landesregierung (!) nicht. Wenn also die Grünen und die SPD der Meinung sind, das Hotel Silber müsse als Gedenk- und Forschungsstätte zum Nationalsozialismus bestehen bleiben und ausgebaut werden, und das hoffen wir doch, dann können die Herren van Agtmael und Stächele die Da-Vinci-Wettbewerbsergebnisse getrost vergessen. Dann gibt es keinen Bebauungsplan. Für uns ist klar: Hotel Silber wird zur Gedenk- und Forschungsstätte, Einkaufmalls und Beamtenbüros haben Abstand zu halten.




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