Hindenburg, Hindenburgbau, Ehrenbürgerschaft abschaffen
23. März 2010, verfasst von SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Antrag vom 23.03.2010 (Nr. 95/2010)
Im Jahr 2009 hatten die damaligen Einzelstadträte Rockenbauch und Küstler die Umbenennung des Hindenburgbau verlangt. Anlass war die Untersuchung von Prof. Dr. Wolfram Pyta gewesen, der durch seine 2007 erschienene Biographie “Hindenburg. Herrschaft zwischen Hohenzollern und Hitler” nachwies, dass er, Hindenburg, die Symbolfigur der Feinde der Demokratie und der Weimarer Republik war. Hindenburg hielt nichts von Parteien, Parlamentarismus und der “Wählerei”. Sein Ziel war die Abschaffung der bürgerlichen Demokratie und eine “neue nationale Gemeinschaft”.
In Ihrer Antwort verwies die Verwaltung darauf, dass die Landeshauptstadt sich bemühe, die Eigentümerin des Gebäudes zum Abbau des Schriftzuges zu bewegen, und dass sie daher die LBBW deshalb angeschrieben habe.
Bis heute ist der Schriftzug nicht abgebaut worden. Frage: Hat sich die LBBW dazu geäußert, und wenn ja wie?
Hindenburg ist bis heute Ehrenbürger der Stadt Stuttgart. Welche Schritte sind einzuleiten, diese Ehrenbürgerschaft rückgängig zu machen?
Hannes Rockenbauch, Ulrike Küstler, Gangolf Stocker




SÖS sagte am 5. Mai, 2010 um 17:49 Uhr:
Stellungnahme zum Antrag (05.05.2010)
“Die Gebäudeeigentümerin des Hindenburgbaus, die LBBW, haben wir darüber informiert, dass die Entfernung des Schriftzuges unter dem Aspekt des Denkmalschutzes möglich ist. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass es der Stadtverwaltung ein großes Anliegen ist, dass Hindenburg künftig nicht mehr als Namensgeber für diesen bedeutenden Gebäudekomplex im Mittelpunkt des Interesses steht. Auf das Schreiben ist keine Rückmeldung von der LBBW eingegangen.
Nach Kenntnis der Verwaltung ist Paul von Hindenburg derzeit nicht nur in Stuttgart Ehrenbürger, sondern auch noch in weiteren 27 großen Städten, darunter Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, Karlsruhe und Nürnberg. Nach § 3 Abs. 1 Ziffer 6 der Hauptsatzung (Stadtrecht 0/1) ist dem Gemeinderat die Entscheidung über das Ehrenbürgerrecht vorbehalten. Demzufolge müsste dieses Gremium einen Beschluss über die Aberkennung des Ehrenbürgerrechts herbeiführen.”
Quelle: stuttgart.de