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Bermudadreieck zwischen Hauptschule und Werkrealschule?

14. April 2010, verfasst von  
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag und Anfrage vom 14.04.2010 (Nr. 109/2010)

Mit Einführung der Werkrealschule werden Kinder mit Hauptschulempfehlung nicht mehr automatisch der Hauptschule in ihrem Sprengel zugewiesen. Die Eltern haben Wahlfreiheit in Bezug auf die Werkrealschule. Im “Blick vom Fernsehturm” war nun am 31. März zu lesen, dass auf den Fildern sowohl bei den Hauptschulen wie bei der einzigen in Frage kommenden Werkrealschule die erwarteten Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern nicht eingegangen sind. Viele Eltern haben offenbar den Termin verstreichen lassen. Ins Umland abgewandert sind die Schülerinnen und Schüler anscheinend aber auch nicht, denn z.B. in Nellingen gibt es nur zwei oder drei Anmeldungen aus den Stuttgarter Filderbezirken und in Filderstadt zehn.

Die Leiterin des staatlichen Schulamts wird zitiert: “Wir müssen aktiv werden, damit kein Kind verloren geht.” Dazu sagte die Schulbürgermeisterin am 7. April, man könne “davon ausgehen”, dass die Eltern, die ihre Kinder nicht angemeldet haben, auf die Hauptschule schicken werden. Die Einhaltung der allgemeinen Schulpflicht ist damit aber nicht garantiert, und der GEW Kreis Stuttgart weist zu Recht auf das Problem hin: “Was passiert mit den Kindern, die gar nicht angemeldet werden?”

Die zweite Fragestellung betrifft die Einrichtung von Werkrealschulen in den Stadtbezirken, die keine zweizügigen Hauptschulen haben.

Wir fragen daher:

  • Wie wurden die Eltern informiert über die Wahlmöglichkeiten zwischen Hauptschule und Werkrealschule? Wie wurden sie informiert über die Notwendigkeit bzw. Pflicht zur Anmeldung ihrer Kinder?
  • Wie erfährt die Schulverwaltung, welche Kinder angemeldet sind und welche nicht?
  • Wie wird die Umsetzung der allgemeinen Schulpflicht sichergestellt?
  • Ergibt sich aus der Zahl der Anmeldungen zur Werkrealschule eine sinnvolle “Betriebsgröße”? Was geschieht, wenn die Zahl der Anmeldungen in einer beschlossenen Werkrealschule so gering ist, dass keine Klasse zustande kommt?
  • Wie will die Stadt Stuttgart durchsetzen, dass auch in den Stadtbezirken ohne zweizügige Hauptschule die Schülerinnen und Schüler eine Werkrealschule in der Nachbarschaft wählen können?

Ulrike Küstler, Maria-Lina Kotelmann

Kommentare

1 Kommentar zu "Bermudadreieck zwischen Hauptschule und Werkrealschule?"

  1. SÖS sagte am 3. Juni, 2010 um 21:59 Uhr: 

    Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag (01.06.2010)

    “Da die Ziffern 1 bis 3 in den Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Schulamts Stuttgart fallen, wurde hierfür nachfolgende Stellungnahme eingeholt:

    Zu Ziffer 1:
    Nach verbindlicher Vorgabe des Kultusministeriums konnten die Informationsveranstaltungen für die Eltern der Viertklässer ebenso wie die Information in den Elternabenden der Klassenstufen 5 bis 7 erst ab Februar dieses Jahres durchgeführt werden. Mit Schreiben vom 19.01.2010 und einer Präsentation zum neuen Konzept der Werkrealschule/Hauptschule hatte das Staatliche Schulamt die erforderlichen Vorbereitungen getroffen, um sicherzustellen, dass an allen Stuttgarter Grund-, Grund- und Hauptschulen und Hauptschulen Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern im Zeitraum Februar und März umfassend über die Weiterentwicklung der Hauptschule hin zur Werkrealschule/Hauptschule informiert werden konnten. Diese umfassten insbesondere auch die Punkte „Wahlfreiheit“ und „Anmeldung“.

    Zu Ziffer 2:
    Im Zusammenhang mit den erstmals geltenden Regelungen für die Schulart hat das Staatliche Schulamt Stuttgart in Schulleiterdienstbesprechungen am 04. und 05.03.2010 ein standardisiertes Anmelde-/Rückmeldeverfahren für die Werkrealschulen/Hauptschulen eingeführt. Dieses Verfahren ist für die Schulen verbindlich und wird im Zeitraum bis zum Schuljahresende umgesetzt.

    Zu Ziffer 3:
    Die Einhaltung der allgemeinen Schulpflicht ist damit sichergestellt.

    Zu Ziffer 4:
    Nach ersten Einschätzungen des Staatlichen Schulamts Stuttgart auf der Basis der vorläufigen Anmeldezahlen ist erkennbar, dass im kommenden Schuljahr an allen genehmigten Werkrealschulstandorten eine entsprechende Klassenbildung möglich sein wird.

    Zu Ziffer 5:
    Mit der durch die Schulgesetzänderung eingetretenen Aufhebung der Hauptschulbezirke zum Schuljahr 2010/2011 ist für alle Schülerinnen und Schüler eine freie Schulwahl möglich.”

    Quelle: stuttgart.de

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