Öffnung von Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung für Fahrradfahrer
14. April 2010, verfasst von SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Anfrage vom 14.04.2010 (Nr. 107/2010)
Die StVO hat in den vergangenen Jahren in zunehmenden Maße die Öffnung von Einbahnstraßen ermöglicht. Davon wurde auch in Stuttgart Gebrauch gemacht.
Einerseits schafft die Öffnung von Einbahnstraßen die Möglichkeit von kürzeren sinnvollen Radverbindungen. Andererseits erhöht es die Sicherheit der Radfahrer, wenn der Autofahrer flächendeckend davon ausgehen muss, dass ihm Radfahrer in Einbahnstraßen entgegenkommen können. Anlässlich der Rad-WM 2007 hatte die Stadt das Ziel gesetzt über 100 Einbahnstraßen zu öffnen. Die Fraktion SÖS/Linke möchte wissen, wie sich die Öffnung von Einbahnstraßen in den Folgejahren entwickelte und welche Ziele sich die Verwaltung gesetzt hat.
Wir fragen daher:
- Wie viele Einbahnstraßen wurden 2008, 2009 und 2010 geöffnet.
- Welche Einbahnstraßen sind noch nicht geöffnet.
- Bis wann soll dies geschehen.
- Bei welchen Einbahnstraßen wird die Öffnung abgelehnt und mit welcher Begründung.
Hannes Rockenbauch, Gangolf Stocker




SÖS sagte am 3. Juni, 2010 um 21:41 Uhr:
Beantwortung zur Anfrage (02.06.2010)
“Um das Radwegenetz zu erweitern hat die Stadtverwaltung im Rahmen der Förderung des Radverkehrs das Bestreben, so viele Einbahnstraßen wie möglich in Stuttgart für den Radverkehr in Gegenrichtung zu öffnen.
Sogenannte „unechte Einbahnstraßen“ bedürfen keiner besonderen sicherheitlichen Prüfung im Streckenverlauf und werden, ohne statistisch erfasst zu sein, bei jeder sich bietenden Gelegenheit durch die Anordnung des Zusatzzeichens „Radfahrer frei“ von der Straßenverkehrsbehörde für Radfahrer geöffnet.
Von den in Stuttgart vorhandenen ca. 250 echten Einbahnstraßen in Tempo 30 Zonen sind derzeit ca. 130 Straßen in Gegenrichtung für den Radfahrer geöffnet. Die Öffnung von weiteren 50 Straßen wurde nach eingehender örtlicher Überprüfung durch die städtischen Ämter sowie des Polizeipräsidiums Stuttgart durch die Straßenverkehrsbehörde aus Sicherheitsgründen abgelehnt.
Abgelehnt wurden bisher nur Einbahnstraßen, bei denen aufgrund der engen Fahrgasse kein Begegnungsfall Rad/Kfz möglich ist, Ausweichstellen nur ungenügend vorhanden sind oder die mangelnden Sichtverhältnisse zu Verkehrsgefahren führen. Ein weiterer Ablehnungsgrund ist eine fehlende sichere Fortführung der neuen Radfahrrichtung, beispielsweise im Bereich von signalgeregelten Kreuzungen und Gleisquerungen der Stadtbahn.
Zur Rad WM wurde das Projekt dank externer Hilfestellung durch ein Ingenieurbüro stark vorangetrieben. Seither wird die verkehrsbehördliche Prüfung im Rahmen des üblichen Tagesgeschäftes abgewickelt.
Derzeit sind noch ca. 70 Einbahnstraßen, insbesondere in den Stadtbezirken Feuerbach und Zuffenhausen zu prüfen, ob diese in Gegenrichtung für den Radfahrer geöffnet werden können.
Grundsätzlich hält die Verwaltung an ihrer Haltung fest, alle möglichen Einbahnstraßen für Radfahrer im Gegenverkehr zu öffnen. Die ab 1. September 2009 getroffenen Veränderungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben unser bisheriges Verfahren bestätigt. Nachdem die Novellierung der StVO zum Radfahren entgegen der Einbahnrichtung derzeit außer Kraft gesetzt wurde, geht die Verwaltung davon aus, dass diesbezügliche Regelungen für Einbahnstraßen in einer erneuten Novelle wieder enthalten sind.”
Quelle: stuttgart.de