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Erstattungsleistungen aus der U2-Umlage

Anfrage vom 26.04.2010 (Nr. 129/2010)

In den vergangenen Haushaltsberatungen haben wir beantragt, dass der Überschuss aus der U2-Umlage komplett eingesetzt wird für die Besetzung der Stellen, die durch Mutterschutz vakant sind. Damals hat die Verwaltung geantwortet, dass es einen solchen Überschuss nicht gäbe.

In einem Schreiben des Referats AK vom 06.04.2010 (das am 19.04.2010 bei uns eingegangen ist), legt nun die Verwaltung detailliert dar, warum und seit wann die Stadt die Umlage zahlen muss. Zu der eigentlich interessanten Frage – eventueller Überschuss aus Ausgleichzahlungen, die Stadt erhält, gegenüber der Umlage – wird nur lapidar der Satz wiederholt, es gäbe keinen Überschuss.

Daher fragen wir:
  1. Wie hoch war die U2-Umlage, die die Stadt Stuttgart in den Jahren 1. 2006 bis 2009 bezahlt hat?
  2. Wie hoch war der Umlagebetrag, den die Stadt Stuttgart in den Jahren 2006 bis 2009 erhalten hat?

Ulrike Küstler, Hannes Rockenbauch

Kommentare

1 Kommentar zu "Erstattungsleistungen aus der U2-Umlage"

  1. SÖS sagte am 3. Juni, 2010 um 21:49 Uhr: 

    Beantwortung zur Anfrage (01.06.2010)

    “Durch das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (AAG) vom 22.12.2005 ist die Landeshauptstadt Stuttgart seit 1.1.2006 verpflichtet, für ihre Arbeitnehmer eine Umlage (U 2) zur Deckung der Mutterschutzaufwendungen in unterschiedlicher Höhe an die verschiedenen Krankenkassen zu entrichten. Im Gegenzug erstatten die Krankenkassen den beteiligten Arbeitgebern den an die Mitarbeiterinnen während der Mutterschutzfrist gezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld sowie das während der Beschäftigungsverbote nach § 11 Mutterschutzgesetz gezahlte Arbeitsentgelt einschließlich der hierauf entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Hintergrund der gesetzlichen Regelung durch das AAG war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, welches zuvor eine Benachteiligung von Frauen bei Einstellungsentscheidungen der Betriebe festgestellt hatte. Durch die Einführung des Umlageverfahrens, bei dem die Arbeitgeber für alle weiblichen und männlichen Beschäftigten eine prozentuale, gehaltsorientierte Umlage U 2 entrichten müssen, werden die Kosten der Mutterschutzaufwendungen durch die Solidargemeinschaft aller Betriebe finanziert.

    Wie bereits mit GRDrs 1371/2009 mitgeteilt, liegen für die Landeshauptstadt Stuttgart einschließlich Eigenbetriebe (ohne Klinikum) folgende Zahlen vor:

    Kalenderjahr Erstattungen Umlage U 2 Differenz
    2006 0,00 EUR 543.503,34 EUR - 543.503,34 EUR
    2007 427.288,73 EUR 258.013,48 EUR 169.275,25 EUR
    2008 481.302,38 EUR 341.384,46 EUR 139.917,92 EUR
    2009 662.905,73 EUR 477.456,41 EUR 185.449,32 EUR
          - 48.860,85 EUR

    Nach den ersten 4 Jahren seit Einführung hat die Landeshauptstadt Stuttgart (ohne Klinikum) Mehrausgaben von 48.960,85 EUR. Die Zahlen zeigen, dass die Erwirtschaftung eines Überschusses rein theoretisch ist, da letztendlich die Finanzierung der Aufwendungen gewährleistet sein muss. Die großen Schwankungen werden sich erst im Laufe der Zeit einpendeln. Ein nennenswerter „Gewinn“ daraus wird sich für die Stadt voraussichtlich nicht erzielen lassen. ”

    Quelle: stuttgart.de

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