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Neues Polizeikonzept in Bad Cannstatt?

11. Juli 2011, verfasst von  
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Anfrage vom 11.07.2011 (Nr. 277/2011)

Am Freitag, 8. Juli, kurz nach 18 Uhr traf ich vor dem Cannstatter Bahnhof eine größere Ansammlung von Menschen, die vermutlich zur Armutsszene gehören, und Polizei in größerer Zahl. Die Stimmung war gereizt, es gab laute Diskussionen. Ein Polizist goß eine Getränkeflasche aus, in der vermutlich Alkohol war.

Auf meine Nachfrage wurde mir von Polizisten und anderen Anwesenden gesagt, die Polizei habe auf Alkohol und Drogen kontrolliert und Platzverweise erteilt. Ab morgen, also ab Samstag 9. Juli, werde die Polizei schriftliche Platzverweise austeilen. Dies sei eine neue Maßnahme zur Verhinderung einer Alkohol- und Drogenszene in Bad Cannstatt.

Ich war und bin der Meinung, dass sich im öffentlichen Raum jedermann/jedefrau aufhalten kann, wenn nicht die öffentliche Ordnung gestört wird. Das gilt insbesondere auch für Cannstatter Einwohner/-innen. Es gibt meines Wissens kein Verbot, im öffentlichen Raum Alkohol zu konsumieren. Auch das Erscheinungsbild von Leuten, das vielleicht nicht allen gefällt, ist kein Grund zu polizeilichen Maßnahmen.

In Bad Cannstatt gibt es den Runden Tisch, der die Tätigkeit der Sozialarbeiter/-innen und der Polizei begleitet, die eine friedliche Situation in Bad Cannstatt sicherstellen, ohne die Bürgerrechte von Leuten zu beeinträchtigen. Hier waren zuletzt gute Erfolge dargestellt worden.

Darum bitte ich um einen mündlichen und schriftlichen Bericht des Ordnungsamtes bzw. der Polizei über den Anlass und das Ziel des dargestellten Einsatzes.
Weiter bitte ich um Information über das angeblich neue Verfahren von schriftlichen Platzverweisen.
Zudem bitte ich um die Darstellung über die Entwicklung der Situation im öffentlichen Raum von Bad Cannstatt.

Ulrike Küstler

Kommentare

2 comments on “Neues Polizeikonzept in Bad Cannstatt?

  1. Beantwortung zur Anfrage (02.08.2011):

    “Für die Beantwortung der Anfrage sind mehrere Stellen zu beteiligen und Stellungnahmen einzuholen. Die Beantwortung wird deshalb einige Zeit in Anspruch nehmen. Sobald die erforderlichen Stellungnahmen vorliegen, wird die Verwaltung die Anfrage beantworten.

    Dr. Wolfgang Schuster”

    Quelle: stuttgart.de

  2. Beantwortung zur Anfrage (25.11.2011):

    “I. Sicherheitslage in Bad Cannstatt

    Die Sicherheitslage in Bad Cannstatt weist derzeit keine Auffälligkeiten auf. Lediglich im Bereich des Bahnhofs ist ein Anstieg an Meldungen über Straftaten und Ordnungsstörungen zu verzeichnen. Die Polizei führt deshalb bereits verstärkt Kontrollen durch, um eine Verfestigung der Lage zu verhindern.

    Parallel zu der Zunahme der Beschwerden stellen sowohl Polizei als auch Streetworker eine steigende Anzahl an Randgruppenangehörigen im Bahnhofsumfeld fest. Dabei handelt es sich neben Personen aus anderen Stadtbezirken insbesondere um Personengruppen, die ihren Treffpunkt wegen dem vorübergehenden Abbau der Bänke in der Marktstraße auf den Bahnhofsvorplatz verlegt haben. Neben den polizeilichen Maßnahmen versuchen sowohl die Streetworker als auch die Polizei, mit neu hinzugekommen Personen einen Dialog aufzubauen, um Störungen bereits im Vorfeld zu verhindern.

    II. Platzverweisverfahren

    Die Polizei kann Personen des Platzes verweisen, wenn dies erforderlich ist, um Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Der Platzverweis wird mündlich erteilt und gilt in der Regel 24 Stunden. Bei der Polizeiaktion am 8. Juli 2011 handelte es sich nicht um ein neues Polizeikonzept, sondern um einen normalen Polizeieinsatz zur Gefahrenabwehr. Offensichtlich kam es diesbezüglich zu einer Fehlinformation.

    Das Aufhalten sowie der Genuss von Alkohol sind im öffentlichen Raum grundsätzlich nicht verboten. Problematisch wird es allerdings, wenn, wie im vorliegenden Fall, die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch das alkoholbedingte Verhalten einzelner konkret gestört oder gefährdet wird. Derartige Situationen treten erfahrungsgemäß häufig dann auf, wenn die durch den Alkoholkonsum ohnehin niedrigere Hemmschwelle für sozial inadäquates Verhalten durch gruppendynamische Prozesse bei manchen Personen noch weiter abgesenkt wird. Um in diesen Fällen ein
    Fortdauern der Störungen oder eine Verschärfung der Lage zu verhindern, ergreift die Polizei einzelfallbezogen die notwendigen Maßnahmen.

    Dr. Wolfgang Schuster”

    Quelle: stuttgart.de

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