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LBBW-Wohnungen für gemeinwohlorientierte Bewirtschaftung sichern

13. März 2012, verfasst von  
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag vom 13.03.2012 (Nr. 80/2012)

Mit großer Bestürzung hat eine fraktionsübergreifende Mehrheit im Gemeinderat einhellig mit der Verwaltung auf die Entscheidung des LBBW-Aufsichtsrats zum Verkauf der Immobiliensparte an die Augsburger Patrizia Immobilien AG reagiert. Insbesondere das Verhalten der Aufsichtsratsmitglieder der Landesregierung wirkt befremdlich, angesichts der bisherigen Verlautbarungen im Koalitionsvertrag.
Mit dem Verkauf der 21.000 Wohnungen geht ein großer Bestand für die gemeinwohlorientierte Bewirtschaftung verloren. 60.000 Mieterinnen und Mieter sind nun dem Geschäftsmodell des börsennotierten Immobilienverwerters unterworfen. Es drohen hohe Mietpreissteigerungen von über 5 % jährlich und der schrittweise Ausverkauf von Wohnungen aus dem Bestand. Insbesondere im Umfeld der Bahnerwohnungen im Nordbahnhofsviertel kann als konkrete Folge mit einer Verdrängung sozial schwacher Mieter gerechnet werden. Im Rahmen des geplanten Stadtbaus auf den Stuttgart 21-Geländen in 20 Jahren droht diesem Viertel ohnehin ein enormer Verwertungsdruck.
Unabhängig vom nun verhandelten Zeitraum schützender Absprachen in der Sozialcharta, bzw. durch direkte Absprachen der Stadtverwaltung mit Patrizia, ist Wohnraumpolitik eine generationenübergreifende Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Ein auf 20 Jahre aufgeschobener Ausverkauf ist nicht auf Dauer aufgehoben. Kommunale Daseinsvorsorge dient aber, zu dauerhaften Sicherung des Menschrechts auf angemessenen und bezahlbaren Wohnraum.

Die Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE ist der Auffassung, dass die Stadt als Miteigentümerin der LBBW und Mitbewerberin um die Wohnungen im Baden-Württemberg-Konsortium diese Entscheidung nicht hinnehmen kann. Da der Kaufvertrag gegenwärtig noch beim Bundeskartellamt kontrolliert wird, stehen der Landeshauptstadt noch Handlungsoptionen offen.

Wir beantragen daher:
- Die Aufsichtsratsmitglieder der Stadt im LBBW-Aufsichtsrat beantragen noch vor der endgültigen Vertragsunterzeichnung eine Sondersitzung mit dem Ziel der Annullierung des Aufsichtsrats-Beschlusses zum Verkauf der Immobilien-Sparte. Hierzu sind umgehend Gespräche mit der Landesregierung aufzunehmen.
- Das Nordbahnhofsviertel ist seit 2000 als städtebauliches Erneuerungsvorranggebiet ausgewiesen. Die Verwaltung berichtet zukünftig über alle Immobilienverkäufe, inkl. des Verkaufs einzelner Wohnungen in diesem Gebiet, sodass ggf. städtisches Vorkaufsrecht zur Anwendung kommen kann. Der Erwerb von Streubesitz zur Förderung der sozialen Durchmischung ist ein Sozial- und Wohnungspolitisches sinnvolles Ziel der Stadtentwicklung und darf nicht aus reine effiziens Gesichtpunkten von vornherein ausgeschlossen werden.
- Die Verwaltung erarbeitet eine Erhaltungssatzung für das Nordbahnhofsviertel, damit Luxussanierungen verhindern zu können, die eventuell die Mieter verdrängen könnten.
- Dem Gemeinderat werden alle Standorte der LBBW-Wohnungen in Stuttgart vorgelegt, damit ggf. auch für andere Standorte Maßnahmen ergriffen werden können.
- Herr Dr. Dieter Hundt wird aufgrund seiner nicht wahrgenommenen Verpflichtungen als städtischer Vertreter im LBBW-Aufsichtsrat abberufen. Hierzu ist möglichst zeitnah ein Beschluss des Gemeinderats herbeizuführen.

SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft

Kommentare

One comment on “LBBW-Wohnungen für gemeinwohlorientierte Bewirtschaftung sichern

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