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Auswirkung der Reform des Vormundschaftsrechts 

18. April 2011, Verfasser:
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag und Anfrage vom 18.04.2011 (Nr. 158/2011)

Mitte April hat der Bundestag mit Mehrheit ein “Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts” beschlossen. Für Waisen und Kinder, deren Eltern das Sorgerecht entzogen wurde, bedeutet das laut dem Bundesministerium für Justiz:

  • Ein Amtsvormund soll höchstens 50 Mündel betreuen – und nicht mehr wie bislang bis zu 120 Kinder.
  • Ein Amtsvormund soll in der Regel jeden Monat persönlichen Kontakt mit dem Mündel aufnehmen.
  • Der Vormund hat die Pflicht, den Mündel persönlich zu fördern und seine Erziehung zu gewährleisten.
  • Die Aufsichtspflichten des Gerichtes und die Berichtspflichten des Vormundes werden ausgeweitet.
  • Bei der Amtsvormundschaft soll das Jugendamt das Kind vor der Übertragung der Aufgaben des Vormundes auf einen Mitarbeiter anhören.
  • Wenn bisher eine Anhörung des Kindes oder Jugendlichen bei der Übertragung der Vormundschaft nicht stattgefunden hat, soll diese nachgeholt werden.

Wir beantragen

  • einen Bericht im Jugendhilfeausschuss über die Gesetzesänderung und ihre Folgen für Stuttgart sowie darüber
  • wie viele Kinder und Jugendliche in Stuttgart davon betroffen sind und wie sich diese Zahl entwickelt hat,
  • wie in Stuttgart derzeit die Vormundschaft und Betreuung ausgeübt wird und welche Änderungen sich aus dem Gesetz ergeben,
  • wie viele städtische Mitarbeiter/-innen derzeit Vormundschaften ausüben (Betreuungsschlüssel),
  • wie viele städtische Mitarbeiter/-innen in Stuttgart in Zukunft für diese Aufgabe erforderlich sind.

Ulrike Küstler

Bürgerhaushalt 

14. April 2011, Verfasser:
Abgelegt unter: Amtsblattartikel

Durch den Protest gegen Stuttgart 21 sind viele Bürger der Stadt selbstbewusster geworden. Sie wollen auch künftighin mitreden und sich in die Politik einmischen. Politiker sagen immer, sie wollen die Menschen mitnehmen; jetzt sagen die Menschen, sie wollen die Politiker mitnehmen. Etwa beim Thema Stadtwerke oder Erhalt des „Hotels Silber“, aber auch bei den Schulen, bei der Bildung. Wenn das ganze dann auch noch einen festen Rahmen erhält, dann könnte daraus ein Stuttgarter Modell entstehen, von dem der Autor Heinrich Steinfest träumt (www.kontext-wochenzeitung.de). Von einem „Bürgerhaushalt“ kann man natürlich auch andere Vorstellungen haben, als eine Wunschliste der 100 wichtigsten Anliegen. Aber immerhin: Ein Anfang ist gemacht, ein Prozess in Gang gesetzt. Es muss sich aber weiterentwickeln.

Wer finanziert S21 und wer nicht? 

9. April 2011, Verfasser:
Abgelegt unter: Leitartikel

Mit der Frage der Finanzierung von Stuttgart 21 beschäftigt sich ein sehr anschaulich animierter Film auf YouTube.

Schauen Sie sich das Video an und leiten es an Ihre Freunde weiter:
http://www.youtube.com/user/WerZahltS21/

YouTube Preview Image

Situation junger psychisch kranker Menschen und Kinder psychisch kranker Eltern 

4. April 2011, Verfasser:
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag und Anfrage vom 04.04.2011 (Nr. 141/2011)

In den letzten Haushaltsberatungen 2009 wurde diese Problematik sowohl von der Verwaltung als auch vom Gemeinderat als sehr dringlich erachtet. Im Zusammenhang mit der Budgetierung bzw. Personalausstattung der Sozialpsychiatrischen Dienste wurde festgestellt, dass die weder die vorhandene noch die im Haushalt beantragte und aufgrund des Sparzwangs nicht beschlossene Erhöhung des Budgets für die Sozialpsychiatrischen Dienste für diese Aufgabe ausreicht.
Es wurden jedoch zehn “Module zur Weiterentwicklung der Kooperation der GPZ/ Beratungszentren” vorgestellt. Dazu hat die Verwaltung festgestellt: “Die Module 5 – 7 sind mit der derzeitigen Personalausstattung nicht realisierbar.”

Wir fragen nun:

  • Wie ist derzeit die Beratung und Versorgung von jungen psychisch kranken Menschen und von Kindern psychisch kranker Eltern organisiert? Gibt es weiterhin Versorgungsengpässe?
  • Wie hat sich die Zusammenarbeit der Sozialpsychiatrischen Dienste, des Jugendamts und des Gesundheitsamts entwickelt?
  • Ist geplant, den Workshop (Modul 1 in der Anlage 1 zur GRDrs 630/2009) durchzuführen?
  • Welche Struktur muss geschaffen werden, um den jungen psychisch kranken Menschen und den Kindern psychisch kranker Eltern die erforderliche Hilfe zu gewährleisten?
  • Welche finanziellen Mittel bzw. wie viele Personalstellen sind erforderlich, um die Versorgung des genannten Personenkreises in Zukunft zu verbessern bzw. sicherzustellen?

Wir beantragen,
dass diese Fragen in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 11. April 2011 im Zusammenhang des Schwerpunkt-Themas Psychiatrie beantwortet werden.

Ulrike Küstler

Glückwunsch 

31. März 2011, Verfasser:
Abgelegt unter: Amtsblattartikel

Es war ein historischer Tag, der 27. März 2011. Historisch deshalb, weil das Volk die Politik korrigierte. Weil alle wussten, es ist wichtig und wählen gingen. Eine Wahlbeteiligung von 77 Prozent zeigt, dass die Menschen nicht politikmüde sind, und dass sie wieder Mut schöpfen, die Dinge ändern zu können. Natürlich hat die Jahrzehnte lange Auseinandersetzung um Stuttgart 21 viele Menschen „politisiert“, hat die japanische Atomkatastrophe die Menschen zu Protestaktionen gegen die Atompolitik der CDU und in die Wahlkabine getrieben, aber: Was seit drei Jahren zu beobachten war, dass sich nämlich das politische Klima in der Stadt verändert, hat jetzt seinen Niederschlag gefunden. Wir gratulieren ganz herzlich den Grünen, insbesondere den Ratskollegen Muhterem Aras und Werner Wölfle, zu ihrem Wahlerfolg.

 
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