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Stuttgart 21/Grundwassermanagement: Wo sind die “Schluckbrunnen”? 

14. März 2011, Verfasser:
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Anfrage vom 14.03.2011 (Nr. 121/2011)

Im Frühjahr 2010 hat die Projektleitung von Stuttgart 21 im UTA die Rohrleitungen und Brunnen des Grundwassermanagement vorgestellt. Auf die Frage nach der Anzahl der sog. Schluckbrunnen, jener Brunnen also, über die das gereinigte Grundwasser wieder eingepumpt werden soll, gab es als Antwort, dass die Zahl dieser Brunnen größer als 50 und die Lage dieser Brunnen erst noch durch die Firma Hölscher zu betimmen sei.

Frage: Wie weit ist die Planung der Firma Hölscher; sind die Standorte der Schluckbrunnen nun bekannt und wie verlaufen die Leitungen dorthin?

Gangolf Stocker, Hannes Rockenbauch

Was wird aus den Nestwerk-Mietern und -Mieterinnen? 

8. März 2011, Verfasser:
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Anfrage vom 08.03.2011 (Nr. 109/2011)

Aus dem Nestwerk-Haus Hölderlinstraße wurde uns berichtet, dass die Bewohner/-innen neue Mietverträge bekommen haben. Die neuen Mietverträge sind allerdings befristet bi Ende Juni. Ein Angebot oder einen Hinweis, wo die Bewohner/-innen dann hinziehen sollen, wurde nicht gegeben – geschweige denn ein anderes Wohnangebot gemacht. Wie bekannt,, geht es um Menschen mit geringem Einkommen bzw. Menschen, die es auf dem Wohnungsmarkt sehr schwer haben.

Wir fragen:

  • Ist der Stadtverwaltung der Vorgang bekannt?
  • Hat die Stadtverwaltung einen Hilfevorschlag für die betroffenen Mieter/-innen?

Wir bitten um einen zeitnahen Bericht im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen und im Sozialausschuss und um Information, wie es um die witeren Nestwerk-Wohnungen bzw. Nestwerk-Mieter/-innen steht.

Ulrike Küstler, Hannes Rockenbauch

Dickes Ende 

3. März 2011, Verfasser:
Abgelegt unter: Amtsblattartikel

Jahrzehnte lang hat der Stuttgarter Gemeinderat den Unterhalt der Schulen vernachlässigt. Sparen und Schuldenabbau waren Leitlinien der Verwaltung. Das dicke Ende musste irgendwann einmal kommen. Zum Teil mussten außerplanmäßig Mittel in die Hand genommen werden, damit Decken und Dächer nicht einstürzten, und jetzt ist das ganze Ausmaß der Misere sichtbar. Und wieder war’s keiner, war niemand Schuld. Sollten wir es nicht schaffen, Stuttgart 21 zu verhindern, werden am Ende Milliarden ausgegeben sein, hunderte von Millionen durch die Stadt, und der Bahnhof funktioniert nicht. Stuttgart wird dann tatsächlich vom Bahnverkehr abgehängt sein. Und wieder wird es keiner gewesen sein, werden sich alle die Hände in Unschuld waschen. Es sei denn, das Volk wählt diese „verantwortungsbewussten“ Politiker vorher ab.

1,5 Millionen… 

17. Februar 2011, Verfasser:
Abgelegt unter: Amtsblattartikel

… Euro soll der Polizeieinsatz für die Versetzung der 16 Bäume vor dem Nordausgang des Hauptbahnhofs gekostet haben. So der stellvertretende Polizeipräsident Walz. Zwei Fragen stellen sich dazu: Die Polizeibeamten, die da herum standen, wo wären die sonst herum gestanden, wenn die Bäume nicht versetzt worden wären? Hätten die dann für’s woanders herum stehen nichts gekostet? Zweite Frage: Wer zahlt das? Das müsste doch eigentlich die Bahn bezahlen oder? Aber wahrscheinlich zahlt’s der Steuerzahler. Nun – im Mai werden wir sehen, wie viel der Bäume diese Verpflanzungsaktion überstanden haben. Nehmen wir diese 1,5 Mio. Euro plus die 200.000, die die Verpflanzungsaktion gekostet hat, dann kostete jeder Baum über 100.000 Euro. Zuviel, um jetzt einzugehen. Hoffentlich ist das jedem Baum bewusst.

Fall Kotelmann: Seltsame Widersprüche und schlampige Ermittlungen 

4. Februar 2011, Verfasser:
Abgelegt unter: Leitartikel

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PRESSEMITTEILUNG (hier als PDF herunterladen)

Stuttgart, den 4. Februar 2011

Zur Meldung der StZ von heute: Stadträtin eröffnet Konten mit falschem Paß:
Seltsame Widersprüche und schlampige Ermittlungen

Nach dem Studium der Vorwürfe bzw. Unterlagen stellen sich einige Fragen:
  1. Warum fragt sich die Staatsanwaltschaft nicht, wie der anonyme Anzeigensteller an die gefälschten Dokumente kommt, die er mit der Anzeige der Staatsanwaltschaft übergeben hatte? Die Ermittlungsakten bestätigen, dass der Anzeige des Anonymus sowohl der gefälschte italienische Personalausweis, der gefälschte Führerschein und alle Bankunterlagen beilagen.
  2. Warum lügt die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft, wenn sie behauptet, der falsche Führerschein wurde in der Wohnung der Stadträtin entdeckt? Wie entdeckt man ein gefälschtes Dokument in einer Wohnung, obwohl diese nicht durchsucht worden ist?
  3. Warum fragen sich die Staatsanwaltschaft und Amtsgericht nicht, wie der anonyme Anzeiger in den Besitz der Bankunterlagen kommt?
  4. Welchen Sinn entdeckt die Staatsanwaltschaft darin, mit gefälschten Dokumenten Konten zu eröffnen, welche dann nachweislich nicht genutzt wurde?
  5. Warum stellt die Staatsanwaltschaft bzw. das Amtsgericht ein Verfahren nicht ein, in dem so viele Widersprüche auftauchen, und das so offensichtlich einen Racheakt darstellt?
  6. Warum unterschreibt ein Richter einen Strafbefehl, der ein schweres Vergehen mit nur 45 Tagesätzen à 40 Euro ahndet? Lieber ein bisschen als gar nicht?
  7. Und letzte Frage: Gibt es für die Stuttgarter Zeitung auch so etwas wie eine Pflicht zu gründlicher Recherche zur Wahrheitsfindung, und zwar der ganzen Wahrheit?

Die SÖS-Stadträtin Maria-Lina Kotelmann beschreibt die Vorgänge um den von StZ geschilderten Strafbefehl wegen Urkundenfälschung wie folgt:

„Ich wurde seit mehreren Jahren von einem Stalker verfolgt und entschied mich aus Angst vor Vergeltungsmaßnahmen des Stalkers dagegen, diesen Mann anzuzeigen. Ab 2007 hört das Stalking auf. Im Sommer 2009, als bekannt wurde, dass in den Gemeinderat gewählt wurde, wurde ich in einer anonymen Anzeige beschuldigt, mit gefälschten Papieren im Jahr 2007 zwei Konten eröffnet zu haben. Dieser Anzeige gaben Staatsanwaltschaft und Amtsgericht statt, obwohl es selbst bei flüchtigem Hinsehen eine Menge Widersprüche gab und der Anzeigende offen aussprach, dass damit meine Wahl in den Gemeinderat torpediert werden sollte. Wie kam der anonyme Anzeiger in den Besitz der gefälschten Dokumente? Warum sollte ich Dokumente fälschen um damit Konten zu eröffnen, über die nie eine Kontobewegung ging? Dennoch verfügte der Amtsrichter einen Strafbefehl über 45 Tagessätze à 40 Euro.

Gegen diesen Strafbefehl legte ich fristgerecht Einspruch ein, zog diesen Einspruch aber wieder zurück, weil ich eine öffentliche Verhandlung, eine damit verbundene Presseöffentlichkeit und wiederum Vergeltungsmaßnahmen des Stalkers befürchtete.


Für mich gab es zwei Möglichkeiten:
  1. den Prozess zu führen und frei gesprochen zu werden aber ggf. von den Medien unfair und vom Stalker gerächt zu werden,
    oder
  2. angesichts der geringen Höhe des Strafbefehls diesen zu akzeptieren und die Sache damit aus der Welt zuschaffen. obwohl ich damit aufgrund einer anonymen Anzeige, ohne jede Schuld und ohne Beweis und verurteilt wurde. Ich wählte die zweite Möglichkeit, auch um meine Familie zuschützen.“

Heute sieht Frau Kotelmann die Situation natürlich anders. Die Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE stellt fest, dass Kollegin Kotelmann zwei falsche Entscheidungen getroffen hat, nämlich den Stalker nicht anzuzeigen und den Strafbefehl zu akzeptieren. „Menschen wählen manchmal unter vermeintlichem Druck den falschen Weg“, so der Fraktionsvorsitzende Hannes Rockenbauch.

„Aber es ist empörend, wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Amtgericht mit ihrer Schlampigkeit Menschen in ihrem Ruf und in ihrer Existenz gefährden“, so Stadtrat Stocker. Frau Kotelmann hat weiterhin das vorbehaltlose Vertrauen der Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE.


Die Pressesprecherin der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, Claudia Krauth, hat aktenkundig zwei Mal die Unwahrheit gesagt


Es ist empörend, wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart Menschen leichtfertig in ihrem Ruf und in ihrer Existenz gefährdet.

Die Akten sprechen eine eindeutige Sprache.

Wie aus den nachfolgenden Gegenüberstellungen, der Aussagen der Staatsanwaltpressesprecherin (StZ, 04.02. und StZ, 05.02.2011) und der polizeilichen Ermittlungsunterlagen, ersichtlich ist, hat die Pressesprecherin der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, Claudia Krauth, zwei Mal aktenkundig die Unwahrheit gesagt.

Zitat aus dem Bericht der Stuttgarter Zeitung „Stadträtin eröffnet Konten mit falschem Pass“ vom 04.02.2011

„[…] Aufgeflogen war der Fall laut Staatsanwaltssprecherin durch einen anonymen Hinweis. In der Folge wurde unter anderem der falsche Führerschein in der Wohnung der 38-Jährigen entdeckt, die sich wegen "Urkundenfälschung und dem Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen" strafbar gemacht habe, so Claudia Krauth. […]“

Wie kann der Führerschein bei der 38-jährigen gefunden worden sein, wenn dieser bereits der Staatsanwaltschaft vorlag und nie eine Hausdurchsuchung stattfand?

Zitat aus der Polizeiakte

„Ausführliche Sachverhalts- oder Tatschilderung mit spurenbezogenen Hinweisen:
Am 01.07.2009 ging bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart ein anonymes Schreiben nebst schriftlichen Unterlagen ein, wonach sich die Beschuldigte Maria Lina Kotelmann, geb. 11.03.1972, in Stuttgart mit zwei verschiedenen Identitäten aufhält. Eine italienische Cate D`Identita und einen italienischen Führerschein […] übersandte der Anzeigeerstatter ebenfalls im Original. […]“
Scan im Original [jpg].

Schreiben des Polizeipräsidiums Stuttgart an die Staatsanwaltschaft Stuttgart

„[…] Mit Schreiben vom 27.06.2009 machte ein anonymer Hinweisgeber Angaben, wonach sich Maria Lina Kotelmann, geb. 11.03.1972, in Stuttgart mit zwei verschiedenen Identitäten aufhalte. [...]“
„[…] Der Hinweisgeber legte seinem Schreiben neben einer italienischen Carta D'Identita und einem italienischen Führerschein unter andern auch einen Vertrag [...] für die Eröffnung eines Privatkontos [...] als Beweismittel bei. Ebenso einen Vertrag [...] für die Eröffnung eines Geschäftskontos [...].“
Scan im Original [jpg].

Zitat aus dem Bericht der Stuttgart Zeitung „Stadträtin sieht sich als Stalking-Opfer“ vom 05.02.2011

„[…] Gegenüber den Ermittlern hat sie sich in den anderthalb Jahren nie zur Sache geäußert, was sie jederzeit hätte tun können, wie Pressestaatsanwältin Claudia Krauth betont. […]“

Am 01.07.2009 hat der anonyme Anzeigeerstatter die Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft eingeworfen, Frau Kotelmann hat jedoch erst Anfang Mai 2010 von der Polizei eine Vorladung erhalten. Selbstverständlich hätte man auch in diesem Zeitraum eine Aussage machen können, jedoch fragt man sich, warum die Pressestaatsanwältin auch hier nicht bei der Wahrheit bleibt.

Für einen Rechtsstaat ist es mehr als ungebührlich, wenn die Staatsanwaltschaft wissentlich zahlreiche beweisbare Fehlmeldungen publiziert und Fakten absichtlich falsch darstellt.

Zuletzt bleibt eine Aussage zu widerlegen, Frau Kotelmann hätte lediglich gegen die Höhe des Strafbefehls Einspruch eingelegt.

Zitat aus dem Bericht der Stuttgarter Zeitung vom 04.02.2011

„[…] nachdem die Dozentin […] gegen die Höhe des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Einspruch eingelegt hatte. […]“

Im August 2010 wurde der Strafbefehl erlassen. Fristgerecht hat Frau Kotelmann gegen den Strafbefehl als Ganzes Einspruch eingelegt. Am Montag, den 06.12.2010, hätte die Gerichtsverhandlung stattgefunden. Frau Kotelmann zog am Freitag zuvor nach Rücksprache mit ihrem Anwalt und dem Richter den Einspruch zurück und akzeptierte damit den Strafbefehl, um ihre Familie vor der Öffentlichkeit zu schützen. Üblicherweise sind Verfahren dieser Art laut Richter und Anwalt somit abgeschlossen und gelangen nicht an die Öffentlichkeit. Es verwundert daher sehr, weshalb die Staatsanwaltschaft Informationen an die Presse weitergibt – ärgerlicherweise dazu noch falsche.

Ist sich die Staatsanwaltschaft bewusst, was für Schäden Frau Kotelmann und ihrer Familie durch diese Unwahrheiten entstanden sind?

 
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