[Haushaltsantrag] Stellenkürzungen
Haushaltsantrag vom 17.10.2005 (Nr. 505/2005)
Ich beantrage:
Pauschale Stellenstreichungen in der Verwaltung der LHS und bei den Eigenbetrieben, wie sie bislang gemäß den Beschlüssen anlässlich der Haushaltsberatung des Gemeinderats für den Haushalt 2004/2005 vorgenommen wurden und werden und auch im Haushalt 2006/2007 eingeplant sind, werden künftig nur dann erfolgen, wenn zuvor quantifiziert ein Personalüberhang nachgewiesen wurde.
Die sechsmonatige Besetzungssperre für frei gewordene Stellen wird aufgehoben.
Begründung: Es entspricht vielleicht den Regeln neoliberaler Wirtschaftslehre, die Kapitalrendite durch Personalkostenkürzungen zu erhöhen; es entspricht aber nicht den Regeln bürgerschaftlicher Vernunft, mit dem Rasenmäher zu kürzen, und danach zu gucken, ob noch etwas wächst. Die Verwaltung der Landeshauptstadt ist keine Aktiengesellschaft, sondern eine Dienstleistungsinstitution der BürgerInnen Stuttgarts für die BürgerInnen Stuttgarts. Dort zu streichen, ohne vorab zu wissen, ob und wo tatsächlich im Lauf der Zeit ein gewisser Leerlauf eingetreten, zuviel Personal mit zu wenig Aufgaben entstanden ist, bedeutet entweder Kürzung der Dienstleistung für die BürgerInnen oder enorme Arbeitsverdichtung für die Beschäftigten.
Die sechsmonatige Besetzungssperre bedeutet nichts anderes als zusätzliche Arbeit für die anderen Beschäftigten. Dass sie oft auch eine unzumutbare Verschlechterung des Bürgerservices bedeutet, erkennt gelegentlich auch die Autorenschaft in der CDU, siehe Bücherbus.
Die sich aus dem Haushalt angeblich ergebenden Sparzwänge, die als Begründungen für die pauschalen Stellenstreichungen und Besetzungssperren zitiert werden, lösen sich in Luft auf, reduzieren sich auf Null, wenn man/frau die unnötigen und schädlichen Ausgaben für Straßenbau streicht. Allein die für die Neuinvestition des sechsspurigen Ausbaus der Heilbronner Straße zwischen Friedrichswahl und Pragsattel vorgesehenen vierzehneinhalb Mio. Euro würden uns die Einsparung von 360 Arbeitsplätzen ersparen. Geht man die gesamten kommunalen Ausgaben für die Subventionierung des Kfz-Verkehrs – und damit indirekt der Industrie und des Einzelhandels – durch dann gibt es hier ein Einsparungspotential von über 80 Mio. Euro pro Jahr.
Hannes Rockenbauch
[Haushaltsantrag] Stuttgarter Arbeitlosenzentrum (SALZ)
Haushaltsantrag vom 17.10.2005 (Nr. 504/2005)
Ich beantrage, den jährlichen Zuschuß für das Stuttgarter Arbeitslosenzentrum (SALZ) wieder in Höhe von 89.000 € (=Zuschusshöhe 2003) zuzüglich einer Steigerungsrate von 11% jährlich einzustellen. Dies entspricht für das Jahr 2006 einem Zuschuss von € 109.657 und für das Jahr 2007 einem Zuschuss von € 121.719. Diese 11% sind weniger, als die
geplante Steigerungsrate bei den Kita-Gebühren.
Hannes Rockenbauch
[Haushaltsantrag] Abwasser/Rückkauf
Haushaltsantrag vom 17.10.2005 (Nr. 503/2005)
Das von LHS genutzte Finanzierungsinstrument “Cross-Border-Leasing” bei
- 1999: Klärwerke Mühlhausen, Möhringen und Plieningen mit DaimlerChrysler
- 2002: Abwasserkanäle, Sonderbauwerke und Anlagen des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Stuttgart (SES) mit Investor John Hancock Life Insurance
wird baldmöglichst rückabgewickelt.
Wirtschaftlich gesehen wird der bisher angeführte Vorteil für die Kommune – also für die LHS – , der sog. Barwertvorteil, vom USA-Steuerzahler finanziert, da dort ein Steuervorteil generiert wird bzw. wurde. Inzwischen hat der Gesetzgeber in USA im Spätherbst 2004 unter Wahrung des Bestandsschutzes für Altverträge die Unzulässigkeit missbräuchlicher Steuerumgehungen mit erheblichen Negativwirkungen für CBL-Projekte in Gesetzesform gebracht. Diese Änderung erklärt auch, warum in der Öffentlichkeit inzwischen von solchen Transaktionen nichts mehr zu hören ist.
Ich beantrage die Verwaltung an zu weisen, dem Gemeinderat zu berichten, wie und zu welchen Konditionen alle Verträge über C.B.L. baldmöglichst aufgelöst werden können.
Hannes Rockenbauch
[Haushaltsantrag] CO2-Bilanzierung
Haushaltsantrag vom 17.10.2005 (Nr. 502/2005)
In der Antwort auf meine Anfrage zur CO2-Bilanz vom 3.8.2005 Nr. 246/2005 wurde mir – entgegen den Aussagen des Energieberichtes 2004, wonach “mit den bisher ergriffenen Maßnahmen bis zum Jahr 2005 keine 30%-ige Reduzierung der CO2-Emissionen gegenüber 1990 zu erreichen ist”, also die beschlossene Selbstverpflichtung des Gemeinderats nicht eingehalten werden kann – erklärt, die KLIKS-Maßnahmen seien deshalb nicht wirkungslos, weil dafür schon 50 Mio. Euro aufgewendet wurden. Seltsame Logik!
Aber machen wir jetzt die Probe aufs Exempel, und zwar jährlich:
Ich beantrage, das Bilanzierungsverfahren der CO2-Emissionen künftig jährlich durchzuführen. Die Mittel in Höhe von ca. 40.000 Euro werden in den Haushalt 1200 des Umweltamtes eingesetzt und durch eine Kürzung im Verkehrsetat gegenfinanziert.
Hannes Rockenbauch
[Haushaltsantrag] LBBW
Haushaltsantrag vom 17.10.2005 (Nr. 501/2005)
Nach Beendigung der Gewährträgerhaftung für die Sparkassen ist der Sinn der von der LHS gehaltene Beteiligung an der LBBW neu zu überdenken. Der Vorstand der LBBW sieht als seine Aufgabe die Kapitalmarktorientierung zu forcieren und daraus folgend eine Eigenkapitalrendite von 15% zu erreichen. Solche Ziele sind nicht die Ziele der BürgerInnen in Stuttgart.
Die historische Aufgabe der (städtischen) Sparkasse ist durch die im Lauf der Zeit veränderten Bedingungen schlicht nicht mehr gefragt. Deshalb ist eine Einflussnahme als Eigner der LBBW entbehrlich. Die Chance der BürgerInnen auf Kreditausstattung ist durch die Anteilseignerschaft der LHS nicht besser.
Ich beantrage daher den Verkauf der Beteiligung an der LBBW.
Hannes Rockenbauch


