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Stadtsparkasse

9. Juni 2010, Verfasser: SÖS  
Abgelegt unter: Amtsblattartikel

Brauchen wir eine Stadtsparkasse? Ja, als Instrument der Wirtschaftsförderung und zur Unterstützung der Stuttgarter und regionalen Wirtschaft. Darum muss das eine Bank in öffentlicher Hand sein, die der Stadtrat demokratisch kontrolliert. Laut Definition ist die LBBW derzeit die Stuttgarter Stadtsparkasse. Aber die LBBW hat wie andere Landesbanken viel Geld in unseriösen internationalen Finanzgeschäften verzockt. Das Land, die Sparkassen und die Stadt Stuttgart mussten zur Rettung fünf Milliarden Euro Eigenkapital nachschießen. Dennoch ist die Gefahr nicht gebannt. Die EU hat zudem die Auflage gemacht, die LBBW in eine privatrechtliche Gesellschaft umzuwandeln. Das bedeutet: Die Stadt hat weiterhin das volle Risiko, Einfluss hat sie kaum. Wir wollen deshalb raus aus der LBBW und rein in eine eigene Stadtsparkasse.

LBBW: Wo ist der Ausgang?

7. Juni 2010, Verfasser: SÖS  
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag und Anfrage vom 07.06.2010 (Nr. 180/2010)

Die EU verlangt für ihre Zustimmung zu der Eigenkapitalaufstockung von 2009 von den Eigentümern der LBBW eine Änderung der Rechtsform. Aus einer Anstalt des öffentlichen Rechts soll eine Aktiengesellschaft (AG) bzw. eine Société Européenne (SE) werden. Schon im ersten Schritt (Einführung der Strukturen einer Privatgesellschaft in diesem Jahr) führt das zu einem massiven Abbau der Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten der Stadt. So bekommt die Stadt Stuttgart bis 2013 nur drei von 21 Aufsichtsratsmandaten, wovon zwei an Externe vergeben werden müssen. Damit sind die direkten Einflussmöglichkeiten des Gemeinderats aufs Äußerste minimiert. Bei den städtischen Vertretern wird noch nicht einmal das Vier-Augen-Prinzip gewährleistet. Auch ergeben sich grundsätzliche Fragen nach der Zulässigkeit der Beteiligung der Stadt an einer AG oder SE im Finanzsektor.

Was die Stadt Stuttgart braucht ist eine Stadtsparkasse, die die städtischen Interessen, d. h. die städtische Wirtschaftsförderung und die städtische und regionale mittelständische Wirtschaft unterstützt. Im Rahmen der Daseinsvorsorge muss die Stadt dafür sorgen, dass es am Ort ein kundennahes Angebot gibt, bei dem die Beratung im Vordergrund steht und wo jeder Mann, jede Frau ein Konto eröffnen kann (auch wenn er oder sie wenig Geld hat oder vom Hartz-IV-Regelsatz leben muss). Verzichten kann die Stadt auf eine Großbank, die risikobelastete Geschäfte auf den internationalen Finanzmärkten tätigt und Kommunen und Mittelständlern Risikopapiere andient und verkauft.

Mit der Umgestaltung der LBBW aus einer Anstalt des öffentlichen Rechts in eine AG oder SE ist auch die Gefahr verbunden, dass daraus nach der Bank privaten Rechts eine private Großbank gemacht wird. Beides widerspricht nach unserer Auffassung den Interessen und dem gesetzlichen Auftrag der Stadt.

Daher fragen und beantragen wir:
A – Wo ist der Ausgang?

a) Die Stadtverwaltung legt dar, ob und wie bereits jetzt beim ersten Schritt das Landesbankgesetz, die Fusionsvereinbarung und die Trägervereinbarung so gestaltet werden können, dass sich die Stadt von der LBBW befreien kann.

b) Wie kann die Stadt ihre verschiedenartigen Anlagen in der LBBW herauslösen?

B – Wo ist der Eingang?
Wie kommt die Stadt zu einer Stadtsparkasse, die ihren Anforderungen dient?

a) Die Stadtverwaltung legt detailliert dar, wie viel städtisches Kapital erforderlich ist, um eine städtische Sparkasse zu gründen.

b) Die Stadtverwaltung legt detailliert dar, wie die Herauslösung der BW-Bank aus dem LBBW-Konzern erreicht werden kann.

c) Die Stadtverwaltung legt detailliert dar, ob und wie die BW-Bank zur städtischen Sparkasse gemacht werden kann.

d) Die Stadtverwaltung legt detailliert dar, ob die Option einer regionalen Sparkasse gemeinsam mit den Kreisen der Region möglich ist.

Wir bitten jeweils um die Darstellung der rechtlichen Voraussetzungen, der notwendigen Kapitalmittel, der möglichen Geschäftsmodelle und der Marktbedingungen.

C – Darf die Stadt überhaupt Eigentümerin einer privaten Bank werden?

Laut Gemeindeordnung hat die Stadt das Recht, frei zu entscheiden, ob sie ihren Bürgern und Bürgerinnen eine öffentlich-rechtliche Bank anbietet oder nicht. Das Landesbankgesetz und die Fusionsvereinbarung von 1998 haben keine Ausstiegsklausel. Das war nicht nur kurzsichtig, sondern auch falsch. Denn damit wird der Stadt verwehrt, sich bei geänderten Bedingungen anders zu entscheiden. Ist das mit dem Selbstverwaltungsrecht und der Gemeindeordnung vereinbar?

Wenn die LBBW zur AG oder SE wird, ist die Geschäftsgrundlage verändert. Die Stadt darf sich laut Gemeindeordnung nur an einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse beteiligen und nicht auf dem privaten oder überregionalen Finanzmarkt tätig werden. Das Sparkassengesetz ermöglicht nur Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Gemeindeordnung regelt, dass die Stadt ein Bankunternehmen nur im Rahmen des Sparkassenrechts betreiben darf. Wenn die LBBW zu einer privatrechtlich organisierten Bank umgestaltet wird, will und vor allem kann die Stadt dann noch (Mit-)Eigentümerin dieser Bank sein?

D – Wir beantragen:

a) Zu den genannten Fragen wird ein unabhängiges Rechtsgutachten beim Städtetag eingeholt. Auch dieses beantragen wir abzuwarten vor der Beschlussfassung.

b) Die Beschlussfassung über die GRDrs 252/2010 wird ausgesetzt, bis diese rechtlichen Fragen geklärt sind.

Ulrike Küstler, Hannes Rockenbauch, Thomas Adler, Gangolf Stocker, Maria-Lina Kotelmann

Stuttgarter Landrecht

31. Mai 2010, Verfasser: SÖS  
Abgelegt unter: Amtsblattartikel

„Das Erhaltungsinteresse des Urhebers muss hinter den Modernisierungsinteressen des Eigentümers zurücktreten“. Das könnte von Bahnchef Grube so formuliert worden sein, ist aber der Kernsatz der Begründung des Urheberrechtsurteils des Landgerichts Stuttgart. Und weiter heißt es dort: “Die Stadt Stuttgart und das Land Baden-Württemberg haben das Projekt gebilligt und sehen ein dringendes Bedürfnis für seine Umsetzung. [...] Dem Gericht steht es im Rahmen der Interessenabwägung (wie bitte?) nicht zu, diese Entscheidungen der demokratisch legitimierten Hoheitsträger in Frage zu stellen“. Das klingt nicht nach Gewaltenteilung und unabhängiger Justiz. Vielleicht sollten die ehrenwerten Richter mal einen Blick ins Grundgesetz werfen, statt Stuttgart 21er Landrecht zu verkünden. Hallo, Artikel 20 Grundgesetz!

Jetzt erst recht: “Oben Bleiben!”

21. Mai 2010, Verfasser: Hannes Rockenbauch  
Abgelegt unter: Leitartikel

Das Landgericht ist das Eine, Kleine – der Widerstand der Bevölkerung ist das Andere, Große!

Der heute ergangene Urteilsspruch in der Urheberrechtsklage des Bonatzerben Dübbers gegen die Deutsche Bahn AG ist nicht nur hinsichtlich seiner Entscheidung, sondern insbesondere in seiner Begründung empörend. Der entscheidende Satz der Begründung, wonach das ?Erhaltungsinteresse des Urhebers hinter den Modernisierungsinteressen des Eigentümers zurücktreten muss, könnte genau so von Herrn Grube formuliert worden sein, ja, wurde genau so in den vergangenen Monaten von ihm formuliert. Ausdrücklich lehnte das Landgericht Stuttgart auch eine Prüfung der Planungsalternativen, die den Erhalt des Bonatzbahnhofes vorsehen, ab. Silvio Berlusconi blickt jetzt bestimmt neidisch nach Stuttgart. So eine Justiz hätte er bestimmt auch gerne.

Das ist das Eine, Kleine, Ärgerliche. Dagegen wird dieses „Urteil“ die Wut der Bevölkerung noch vergrößern. Der Widerstand wird wachsen. Zum Beispiel am 31.5., der nächsten Montagsdemo, zum Beispiel am 10. Juli, am Tag der Sternmärsche und der landesweiten Großdemo im Schlossgarten, zum Beispiel zu Beginn des Septembers, wenn es an den Nordflügel des Bonatzbaus gehen soll. Dieser wachsende Widerstand ist das Andere, das Große.

Das Urteil ist für das Aktionsbündnis Anlass, noch intensiver den Widerstand der Bevölkerung zu organisieren. Dazu gehört auch, dass das Bündnis Peter Dübbers, dem Kläger und Bonatzenkel versprochen hat, ihn mit allen Kräften zu unterstützen, wenn er den juristischen Weg weiter verfolgen will. Am Geld soll dies nicht scheitern. 350 Menschen haben ihn finanziell unterstützt; 67.000 haben das Bürgerbegehren unterstützt – das ist noch viel (an Spenden) drin.

Eigentlich ist es ganz einfach: 70 Prozent der Bevölkerung lehnen Stuttgart 21 ab. Sie müssen es einfach nur zeigen. Montags, am 10.7., am Mantel- oder Jackenkragen, überall und jederzeit. Das ist die Botschaft, das Andere, das Große. Die müssen wir transportieren. Dies ist unsere Stadt. Oben bleiben!

Die 27. Montagsdemo gegen Stuttgart 21

20. Mai 2010, Verfasser: Hannes Rockenbauch  
Abgelegt unter: Leitartikel

Bei der 27. Auflage der Montagsdemo gegen Stuttgart 21 am vergangenen Montag 17. Mai sprachen Reiner Baur vom Landesjugendring, die Schauspielerin Petra Weimer und der Bonatz-Experte Dr. Matthias Roser.
Wieder kamen fast 5000 Stuttgart 21 Gegner um 18 Uhr zum Hauptbahnhof.
Der Musiker Borna Cesljarevic sorgete mit seinem Song. ” Oben bleiben” für gute Stimmung.

Im gut gefüllten Rathaus referierte anschließend Prof. Pesch und Prof. Ostertag, auf der Fachveranstaltung: “Stadtplanung und Denkart unsere Stadt”, über die städtebaulichen Risiken und Nebenwirkungen von Stuttgart 21





Reiner Baur vom Landesjugendring



Die Schauspielerin Petra Weimer



Der Bonatz-Experte Dr. Matthias Roser: “Schuster treten Sie zurück!”





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