Änderungsantrag zu GRDrs 358/2011 – Innovative Schulkonzepte mitdenken
14. November 2011, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Antrag vom 14.11.2011 (Nr. 842/2011)
Die Veröffentlichung des Schulentwicklungsplans hat in vielen Schulgemeinden und Stadtteilen Stuttgarts für Unruhe gesorgt. Denn: Einzelpunkte des Schulentwicklungsplans werden bereits jetzt von Entwicklungen und Lösungsansätzen in den Stadtgebieten überholt.
Zukunftsfähige Lösungen im Bildungsbereich können nur mit Schülern, Lehrern und Eltern vor Ort gefunden werden. Das Echo aus den Bezirken muss daher zwingend in die Planungen der Verwaltung aufgenommen werden.
Die neue grün-rote Landesregierung unterstützt diese bildungspolitische Entwicklung ,,von unten” und auch wir möchten mit den jetzt geplanten Untersuchungen und Verschiebungen in der Stuttgarter Schullandschaft nicht die Umsetzung innovativer Bildungskonzepte erschweren. Bei der geplanten Gründung neuer Schulcampus ist zudem zentral, „Inklusion” von Beginn an in die Konzeption einzubinden und ausgewählte Sonderschulstandorte, oder in Zukunft „Sonderpädagogische Förder- und Beratungszentren“, gleich als Teil der Campuslösungen mitzudenken.
Wir beantragen daher die Aufnahme folgender Punkte in die GRDrs 358/2011:
zu Punkt 3:
Für den Planungsbereich Nord-Ost beauftragen wir die Weiterbearbeitung der folgenden Handlungsempfehlungen:
a. Prüfung der Weiterentwicklung der Grund- und Hauptschule Stammheim zu einer Gemeinschaftsschule mit einer Schullaufbahn von Jahrgangsstufe 1 bis 10.
b. Prüfung der Weiterentwicklung des Schulstandortes Rot zu einem Schulcampus mit schulartübergreifendem Bildungsangebot unter Einbeziehung des Inklusionsangebots (Uhlandschule, Rilke-Realschule, Porsche-Gymnasium und sonderpädagogisches Zentrum Gustav Werner-Schule).
zu Punkt 4
Für den Planungsbereich Neckar beauftragen wir die Verwaltung mit der Weiterbearbeitung der folgenden Handlungsempfehlungen:
a. Prüfung der Weiterentwicklung der Grund- und Werkrealschule Altenburgschule zu einer Gemeinschaftsschule mit einer Schullaufbahn von Jahrgangsstufe 1 bis 10 und Anbindung der Steigschule als sonderpädagogisches Förderzentrum und Partner für Inklusion sowie
b. Prüfung der Anbindung des künftigen Technischen Gymnasiums der Gutenbergschule an das Konzept. Die Auflösung der Werkrealschule Altenburgschule zugunsten einer Realschulneugründung wird deshalb nicht weiter verfolgt.
zu Punkt 5
Für den Planungsbereich Filder-Mitte-Ost beauftragen wir die Verwaltung mit der Weiterbearbeitung der folgenden Handlungsempfehlungen:
a. Prüfung der Weiterentwicklung der Grund- und Hauptschule Körschtalschule zu einer Gemeinschaftsschule mit einer Schullaufbahn von Jahrgangsstufe 1 bis 10.
b. Prüfung der Anbindung der Dietrich-Bonhoeffer-Schule als sonderpädagogisches Förderzentrum und Partner für Inklusion.
zu Punkt 7
Für den Planungsbereich Innenstadt beauftragen wir die Verwaltung mit der Weiterbearbeitung der folgenden Handlungsempfehlungen:
a. Prüfung der Weiterentwicklung der Heusteigschule zu einer Gemeinschaftsschule mit einer Schullaufbahn von Jahrgangsstufe 5 bis 13, inkl. der Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe und Anbindung der Lehenschule als sonderpädagogisches Förderzentrum und Partner für Inklusion.
b. Prüfung der Integration der künftigen Heusteig-Gemeinschaftsschule zusammen mit der Römerschule und den umliegenden Jugendhilfeeinrichtungen in einen Campus Süd mit bedarfsgerechtem Angebot an gebundener und teilgebundener Ganztagsschule.
c. Prüfung der Weiterentwicklung der Grund- und Werkrealschule Ostheim und Realschule Ostheim zur Gemeinschaftsschule mit einer Schullaufbahn von Jahrgangsstufe 1 bis 10 sowie Anbindung der Berger Schule als sonderpädagogisches Förderzentrum sowie der Albert Schweizer Schule als Partner für Inklusion.
d. Prüfung der Weiterentwicklung Werkrealschule Friedensschule und der Grundschule Schwabschule zu einer Gemeinschaftsschule mit einer Schullaufbahn von Jahrgangsstufe 1 bis 10 und Anbindung der Hasenbergschule als sonderpädagogisches Förderzentrum und Partner für Inklusion.
e. Prüfung der Raumkapazitäten der Werkrealschule Friedensschule im Hinblick auf die dortige Unterbringung des Hauptschulzweigs der Falkertschule.
Wir gehen im Übrigen davon aus, dass allen weiteren Schulen, die sich zukünftig auf den Weg machen wollen, neue Schulkonzepte zu entwickeln, dies auch weiterhin möglich ist und der Gemeinderat die notwendigen Informationen zum Weiterreichen entsprechender Anträge an das Land erhält.
Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Gemeinderatsfraktion, SÖS/Die Linke Fraktionsgemeinschaft
Montagsdemo die 98ste
11. November 2011, Verfasser: Christine
Abgelegt unter: Leitartikel
Auf der 98. Montagsdemo am 7. November 2011 um 18 Uhr vor dem Stuttgarter Hauptbahnhof sprachen Steffen Siegel (Schutzgemeinschaft Filder), Dr. Brigitte Dahlbender (BUND) und Klaus Riedel (SPD-Mitglieder gegen S21).
Musik: Lokomotive Stuttgart
Stadt.Plan-Extra 3|2011: Ja zur Zukunft mit Vernunft!
11. November 2011, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Publikationen
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In dieser Extraausgabe zur Volksabstimmung auf 4 Seiten mit folgenden Themen:
- Stuttgart 21 oder Kopfbahnhof 21: Fortschritt für wen?
- Ja zum Ausstieg aus dem S21-Erbe der Mappus Regierung
- Kein Märchen vom Job-Wunder!
- Aufgedeckt: Die 1,5 Milliardenlüge – eine arglistige Täuschung
- Park statt Gleise
Schicken Sie uns bei Fragen und Anregungen eine E-Mail an: soesundlinke [at] stuttgart [punkt] de
Schlichtung einhalten
10. November 2011, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Amtsblattartikel
So lauteten Plakate der damals den Ministerpräsidenten stellenden Partei. Der Schlichterspruch von Heiner Geißler ist jetzt schon fast ein Jahr alt. Die Stadt hat in diesem Jahr nichts unternommen, um den Kauf der Gäubahntrasse rückgängig zu machen, was dem Schlichterspruch entspräche und was immerhin Einnahmen von bis zu 12 Millionen Euro erbringen würde. Diese 12 Millionen Euro stellt der Finanzbürgermeister auch nicht in den Haushalt 2012/2013 ein. Er begründet dies damit, dass noch nicht absehbar sei, wann die Rückabwicklung stattfinde. Das ist eine seltsame Logik. Oder geht man davon aus, dass es eh’ fraglich ist, ob es zu dieser Grundstücksrückabwicklung kommt? Braucht man diese 12 Millionen etwa nicht? Wir wüssten schon Verwendung. Schlichtung einhalten, möchte man am Liebsten zurufen.
Information zur Einrichtung eines P-Kontos
9. November 2011, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Antrag vom 09.11.2011 (Nr. 839/2011)
Ab 1. Januar 2012 wird der Pfändungsschutz für Guthaben auf Girokonten neu geregelt. Damit sich Hartz-IV-Empfänger und Rentner vor einem unerwünschten Zugriff auf ihr Einkommen schützen können, müssen sie ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eröffnen. So kann das Existenzminimum gesichert werden. Herkömmliche Girokonten bieten keinen Schutz mehr.
Die Bundesagentur für Arbeit rät Hartz-IV-Bezieherinnen und -Beziehern, ein P-Konto einzurichten. Darauf ist dann ein monatlicher Grundfreibetrag von 1.028,89 Euro vor dem Zugriff geschützt. Das beinhaltet Arbeitslosengeld 2, Kindergeld, oder Kinderzuschläge. Die Transferleistungen anderer Familienmitglieder, die auf dem Konto eingehen, sind auch geschützt.
Harz-IV-Berechtigte sind in der Regel keine Zeitungsabonnenten, daher sollten sie informiert werden.
Wir beantragen:
Das Jobcenter Stuttgart erstellt ein Informationsblatt, das erläutert, warum und wie ein P-Konto eingerichtet werden soll, dass es ein Recht auf die Umwandlung eines bestehenden Kontos gibt und dass Banken für P-Konten keine höheren Gebühren verlangen dürfen. Dieses Informationsblatt händigt das Jobcenter für einige Monate jedem Besucher aus, legt es Monate jedem Schreiben bei und legt es in seinen Geschäftsstellen aus.
Ulrike Küstler Hannes Rockenbauch







