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Jeden Montag wieder, Montagsdemo die 30ste

18. Juni 2010, Verfasser: Hannes Rockenbauch  
Abgelegt unter: Leitartikel

Letzten Montag den 14. Juni um 18 Uhr feiert die Montagsdemonstration gegen Stuttgart 21 ein unvergleichliches Jubiläum. Wie immer um 18 Uhr, vor dem Nordausgang des Hauptbahnhofes, fandt die 30. Auflage statt. „Damit schreibt die Stuttgarter Montagsdemo Widerstandsgeschichte. Noch nie haben so viele Menschen über einen so langen Zeitraum – seit Anfang November 2009 – wöchentlich für ein Anliegen so beharrlich demonstriert,“ stellt Gerhard Pfeifer, BUND Regionalgeschäftsführer fest.
Pfeifer weiter: „Stuttgart 21 ist nicht gegen den Willen der Bevölkerung durchsetzbar. Die Tausenden Montagsdemonstranten sind die Speerspitze der überwältigenden Stuttgart 21-Gegnerschaft in Stuttgart und in der Region. Daran wird auch die neue und unverantwortlich teure Imagekampagne der Projektbefürworter nichts ändern.“

Auf der 30. Montagsdemo am 14. Juni sprachen die Journalistin Lerke von Saalfeld und die Krimi-Autorin Stefanie Wider-Groth. Die Moderation und die Kommentierung der aktuellen Entwicklungen übernahm Hannes Rockenbauch, SÖS-Stadtrat. Die Live-Musik kam von Anthony Zaro und seiner Band.








die Journalistin Lerke von Saalfeld



die Krimi-Autorin Stefanie Wider-Groth




Hearing zu “Hotel Silber”: Von Köln lernen

16. Juni 2010, Verfasser: SÖS  
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag vom 16.06.2010 (Nr. 196/2010)

Seit 22 Jahren gibt es in Köln ein NS-Dokumentationszentrum. Das EL-DE-Haus, in welchem sich dieses Dokumentationszentrum befindet, war die Kölner Zentrale der Geheimen Staatspolizei. Das Gebäude selbst weist deutlich weniger originäre Reste dieser Zeit vor als das ehemalige “Hotel Silber”.

Das “Hotel Silber” war die württembergische Leitzentrale und Sitz des württembergischen Innenministerium, wo die Verfolgung und Vernichtung geplant und organisiert wurde. Das Hotel Silber war im Krieg auch weit weniger zerstört als bisher behauptet. Die Westseite war weithin erhalten und wurde auch gleich nach Kriegsende wieder polizeilich genutzt.

In Köln und Stuttgart wurden und werden im Hinblick auf die Dokumentation der NS-Zeit ganz andere Schlussfolgerungen gezogen. In Köln existiert eine erfolgreiche Gedenk-, Lern- und Forschunggsstätte – in Stuttgart wird lediglich über eine weitere Gedenkstätte diskutiert.

Daher wollen wir, dass über die Konzeption und die Erfahrungen des EL-De-Hauses beim geplanten Hearing berichtet wird.

Wir beantragen:
Zum für den 17. Juli geplanten Hearing wird Dr. Werner Jung, Leiter des EL-DE-Hauses in Köln, eingeladen.

Hannes Rockenbauch, Ulrike Küstler, Gangolf Stocker, Maria-Lina Kotelmann, Tom Adler

Montagsdemo die 29te

14. Juni 2010, Verfasser: Hannes Rockenbauch  
Abgelegt unter: Leitartikel

Auf der 29. Montagsdemo am 7. Juni um 18 Uhr am Nordausgang des Hauptbahnhofs sprachen der Fernsehrjournalist und Bahnexperte Hagen von Ortloff und Romolo Murgia, italienischer Einwanderer mit Fernweh. Die Moderation und Kommentierung der aktuellen Lage machte Gangolf Stocker, SÖS-Stadtrat. Die Musik steuerte die Gruppe: “Draußen nur Kännchen” bei.
















Romolo Murgia, italienischer Einwanderer mit Fernweh.



der Fernsehrjournalist und Bahnexperte Hagen von Ortloff



Stadtsparkasse

9. Juni 2010, Verfasser: SÖS  
Abgelegt unter: Amtsblattartikel

Brauchen wir eine Stadtsparkasse? Ja, als Instrument der Wirtschaftsförderung und zur Unterstützung der Stuttgarter und regionalen Wirtschaft. Darum muss das eine Bank in öffentlicher Hand sein, die der Stadtrat demokratisch kontrolliert. Laut Definition ist die LBBW derzeit die Stuttgarter Stadtsparkasse. Aber die LBBW hat wie andere Landesbanken viel Geld in unseriösen internationalen Finanzgeschäften verzockt. Das Land, die Sparkassen und die Stadt Stuttgart mussten zur Rettung fünf Milliarden Euro Eigenkapital nachschießen. Dennoch ist die Gefahr nicht gebannt. Die EU hat zudem die Auflage gemacht, die LBBW in eine privatrechtliche Gesellschaft umzuwandeln. Das bedeutet: Die Stadt hat weiterhin das volle Risiko, Einfluss hat sie kaum. Wir wollen deshalb raus aus der LBBW und rein in eine eigene Stadtsparkasse.

LBBW: Wo ist der Ausgang?

7. Juni 2010, Verfasser: SÖS  
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag und Anfrage vom 07.06.2010 (Nr. 180/2010)

Die EU verlangt für ihre Zustimmung zu der Eigenkapitalaufstockung von 2009 von den Eigentümern der LBBW eine Änderung der Rechtsform. Aus einer Anstalt des öffentlichen Rechts soll eine Aktiengesellschaft (AG) bzw. eine Société Européenne (SE) werden. Schon im ersten Schritt (Einführung der Strukturen einer Privatgesellschaft in diesem Jahr) führt das zu einem massiven Abbau der Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten der Stadt. So bekommt die Stadt Stuttgart bis 2013 nur drei von 21 Aufsichtsratsmandaten, wovon zwei an Externe vergeben werden müssen. Damit sind die direkten Einflussmöglichkeiten des Gemeinderats aufs Äußerste minimiert. Bei den städtischen Vertretern wird noch nicht einmal das Vier-Augen-Prinzip gewährleistet. Auch ergeben sich grundsätzliche Fragen nach der Zulässigkeit der Beteiligung der Stadt an einer AG oder SE im Finanzsektor.

Was die Stadt Stuttgart braucht ist eine Stadtsparkasse, die die städtischen Interessen, d. h. die städtische Wirtschaftsförderung und die städtische und regionale mittelständische Wirtschaft unterstützt. Im Rahmen der Daseinsvorsorge muss die Stadt dafür sorgen, dass es am Ort ein kundennahes Angebot gibt, bei dem die Beratung im Vordergrund steht und wo jeder Mann, jede Frau ein Konto eröffnen kann (auch wenn er oder sie wenig Geld hat oder vom Hartz-IV-Regelsatz leben muss). Verzichten kann die Stadt auf eine Großbank, die risikobelastete Geschäfte auf den internationalen Finanzmärkten tätigt und Kommunen und Mittelständlern Risikopapiere andient und verkauft.

Mit der Umgestaltung der LBBW aus einer Anstalt des öffentlichen Rechts in eine AG oder SE ist auch die Gefahr verbunden, dass daraus nach der Bank privaten Rechts eine private Großbank gemacht wird. Beides widerspricht nach unserer Auffassung den Interessen und dem gesetzlichen Auftrag der Stadt.

Daher fragen und beantragen wir:
A – Wo ist der Ausgang?

a) Die Stadtverwaltung legt dar, ob und wie bereits jetzt beim ersten Schritt das Landesbankgesetz, die Fusionsvereinbarung und die Trägervereinbarung so gestaltet werden können, dass sich die Stadt von der LBBW befreien kann.

b) Wie kann die Stadt ihre verschiedenartigen Anlagen in der LBBW herauslösen?

B – Wo ist der Eingang?
Wie kommt die Stadt zu einer Stadtsparkasse, die ihren Anforderungen dient?

a) Die Stadtverwaltung legt detailliert dar, wie viel städtisches Kapital erforderlich ist, um eine städtische Sparkasse zu gründen.

b) Die Stadtverwaltung legt detailliert dar, wie die Herauslösung der BW-Bank aus dem LBBW-Konzern erreicht werden kann.

c) Die Stadtverwaltung legt detailliert dar, ob und wie die BW-Bank zur städtischen Sparkasse gemacht werden kann.

d) Die Stadtverwaltung legt detailliert dar, ob die Option einer regionalen Sparkasse gemeinsam mit den Kreisen der Region möglich ist.

Wir bitten jeweils um die Darstellung der rechtlichen Voraussetzungen, der notwendigen Kapitalmittel, der möglichen Geschäftsmodelle und der Marktbedingungen.

C – Darf die Stadt überhaupt Eigentümerin einer privaten Bank werden?

Laut Gemeindeordnung hat die Stadt das Recht, frei zu entscheiden, ob sie ihren Bürgern und Bürgerinnen eine öffentlich-rechtliche Bank anbietet oder nicht. Das Landesbankgesetz und die Fusionsvereinbarung von 1998 haben keine Ausstiegsklausel. Das war nicht nur kurzsichtig, sondern auch falsch. Denn damit wird der Stadt verwehrt, sich bei geänderten Bedingungen anders zu entscheiden. Ist das mit dem Selbstverwaltungsrecht und der Gemeindeordnung vereinbar?

Wenn die LBBW zur AG oder SE wird, ist die Geschäftsgrundlage verändert. Die Stadt darf sich laut Gemeindeordnung nur an einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse beteiligen und nicht auf dem privaten oder überregionalen Finanzmarkt tätig werden. Das Sparkassengesetz ermöglicht nur Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Gemeindeordnung regelt, dass die Stadt ein Bankunternehmen nur im Rahmen des Sparkassenrechts betreiben darf. Wenn die LBBW zu einer privatrechtlich organisierten Bank umgestaltet wird, will und vor allem kann die Stadt dann noch (Mit-)Eigentümerin dieser Bank sein?

D – Wir beantragen:

a) Zu den genannten Fragen wird ein unabhängiges Rechtsgutachten beim Städtetag eingeholt. Auch dieses beantragen wir abzuwarten vor der Beschlussfassung.

b) Die Beschlussfassung über die GRDrs 252/2010 wird ausgesetzt, bis diese rechtlichen Fragen geklärt sind.

Ulrike Küstler, Hannes Rockenbauch, Thomas Adler, Gangolf Stocker, Maria-Lina Kotelmann

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