Kostenfalle Stuttgart21
20. Februar 2009, Verfasser: Hannes Rockenbauch
Abgelegt unter: Leitartikel
SÖS Stadtrat Hannes Rockenbauch lädt zusammen mit dem Aktionsbündnis “Kopfbahnhof-21″ ins Rathaus.
Donnerstag, 26 Februar 2009
19.00 Uhr
großer Sitzungssaal im Rathaus Stuttgart
mit Dr. Martin Vierregg
(Beratungsbüro Vieregg und Rößlere, München)
Prof. Dr. Heiner Monheim
(Universität Trier)
Gerade in diesen Zeiten in denen man ein Investition nur als Konjunkturprogramm titulieren muss und schon sprudeln die Milliarden ist es besonders wichtig hin zu schauen ob unsere Steuergelder nicht genau in die Strukturen, die die Krise erst erzeugten, investierte werden sollen. Stuttgart 21 ist genau so ein Projekt aus dem letzten Jahrtausend.
Kopfbahnhof-21 wäre dagegen ein nachhaltiges Projekt. Und um genau das klar zu stellen wird es an diesem Abend gehen. Also Kommt alle ins Rathaus! Lasst uns ein klares Zeichen gegen das Milliardenloch Stuttgart21 setzen.
Eine Halbzeit ist genug
19. Februar 2009, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Amtsblattartikel
OB Schuster hat vor sieben Jahren die gesamte Energieversorgung der Stadt an den EnBW Konzern verkauft, also die Gas-, Strom-, und Wasserversorgung, sowie die Müllverbrennung und die 33% Anteile an den Wasserzweckverbänden, BWV und LWV. OB Schuster hat unsere Stadtbahnwagen, unsere Kläranlagen in Möhringen, Mühlhausen, Plieningen und Ditzingen, unser Abwasserkanalsystem und als Verbandsvorsitzender unsere Wasserzweckverbände in so genannte Cross Border Leasing Geschäfte verwickelt, die nach Auffassung von US-Gerichten rechtswidrige Scheingeschäfte zur Steuerumgehung sind. OB Schuster will 900 Mio. in das Spekulationsloch LBBW versenken, statt mit diesem Geld die Energieversorgung zurück zu kaufen. OB Schuster versenkt weitere Millionen in den Stuttgart 21-Kellerbahnhof. Siebzigtausend Unterschriften für einen Bürgerentscheid zu Stuttgart 21 ignoriert er. Das Maß ist voll. Eine Halbzeit ist genug.
Mach Mit! Spendenaufruf
4. Februar 2009, Verfasser: Luigi
Abgelegt unter: SÖS im Rathaus
Liebe SÖS Aktive, Liebe Interessierte,
so langsam beginnt für uns die heiße Phase zur Kommunalwahl am 7. Juni 2009. Habt ihr diesen Termin schon im Kalender stehen? Noch nicht, dann schnell eintragen. Denn es ist wichtig, wie Ihr hier in unseren Leitartikeln und anderen aktuellen Beiträgen lesen könnt, dass im Stuttgarter Gemeinderat die kritische und alternative Stimme von SÖS wächst. Wir Arbeiten hart daran dass wir im kommenden Kommunalwahlkampf gegen die antretenden Parteien auf Augenhöhe mithalten können. Dafür benötigen wir eure Hilfe!
Stuttgart Ökologisch Sozial SÖS unterscheidet sich erheblich von Parteien. Wir sind ein Bündnis von Personen aus verschiedenen Stadtteilen,
Bürgerinitiativen, Organisationen und Interessensrichtungen. Bei uns gibt es keine Mitglieder sondern Aktive. Aktive Personen bei SÖS müssen keinen
Mitgliedsbeitrag wie bei vielen Parteien bezahlen. SÖS finanziert sich ausschließlich aus Spenden.
Die SÖS Aktiven erstellen in diesen Tagen mit hoher Begeisterung ein neues Programm das in unterschiedlichen Formen gedruckt und beworben werden möchte. Die Konzeption von Prospekten, der Druck und die Auflage kostet einiges an Geld. Bei der letzten Wahl haben wir einen Low-Budget Wahlkampf mit der finanziellen Hilfe von vielen Stuttgarter Bürgern geführt. Dieses Jahr und bei dieser für Stuttgart entscheidenden Wahl benötigen wir wieder eure finanzielle Unterstützung. Auch ein kleiner Beitrag hilft uns. Auf der Homepage findet Ihr unter Spenden die nötigen Informationen wie ihr an SÖS Spenden könnt.
Mitglieder in einer Partei bezahlen oftmals über Jahre hinweg viel Geld um ihre Partei auf Bundesebene zu unterstützen. Selten kommt das Geld in den Kommunen an, bei uns ist das anders. Nachfolgend zwei Beispiele wie ihr uns unterstützen könnt:
Beispiel “Viele spenden Wenig”:
Wenn in den kommenden 4 Monaten (Februar/März/April/Mai) bis zur Wahl, 100 Personen jeden Monat 25 Euro Spenden dann haben wir für unsere Wahlkampfkasse jeden Monat 2500 Euro. Das macht 10.000 Euro und ist rund das Doppelte was wir bei der letzten Wahl zur Verfügung hatten.
Beispiel “Wenige spenden mehr”:
Wenn in den kommenden 4 Monaten (Februar/März/April/Mai) bis zur Wahl, 25 Personen jeden Monat 100 Euro Spenden dann haben wir für unsere Wahlkampfkasse jeden Monat 2500 Euro. Damit kommen wir ebenfalls auf 10.000 Euro für den kommenden Wahlkampf.
Beide Vorschläge sind natürlich nur Beispiele und jeder einzelne Beitrag wird uns helfen um den Stuttgarter Gemeinderat zu verändern.
Projekt SÖS-Infopavillon
Als erstes großes Projekt haben wir geplant, einen Infopavillon zu erstellen mit welchen SÖS im Wahlkampf an unterschiedlichen Terminen auf sich aufmerksam machen möchte. Dieser Pavillon kann und sollte eine Antwort auf den geplanten Eine Million Euro teuren Tankstellenpavillon der S21 Befürworter sein. Wir möchten einen Nachhaltigen, medial Bespielbaren und mit Personal ausgestatteten Pavillon erstellen um über den Kopfbahnhof 21 und alle weiteren wichtigen Programmpunkte von SÖS zu Informieren. Und das mit nur 1000 Euro. Ja genau, wir brauchen keine Million sondern nur 1000 Euro für Material um zu zeigen dass wir Worten auch Taten folgen lassen. Wir möchten Aufzeigen dass wir mit wenig Geld für positive Aufmerksamkeit für SÖS und damit auch für K21 sorgen können.
Spendet bis Ende Februar einen kleinen oder großen Betrag für einen alternativen SÖS-Infopavillon. Wir brauchen eure und jede personelle und
finanzielle Hilfe für den kommenden Wahlkampf.
MACHT MIT!
CBL: Verträge der LHS Stuttgart
4. Februar 2009, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Antrag und Anfrage vom 04.02.2009 – Nr. 45/2009
Bereits in den Haushaltsberatungen 2006/2007 habe ich die Auflösung aller städtischer CBL- Verträge gefordert. Inzwischen ist bei der Bodensee- und Landeswasserversorgung mittlerweile Gewissheit darüber herrscht, das diese CBL-Verträge nunmehr ein Verlustgeschäft werden, schweigt sich der Finanzbürgermeister über die heute erkennbaren Folgen der städtischen CBL-Verträge aus. Während bei der Bodensee- und Landeswasserversorgung über einen vorzeitigen Ausstieg aus den Verträgen nachgedacht wird, ist dergleichen aus dem Rathaus nicht zu hören.
Dem Gemeinderat bleibt daher nichts anderes übrig, als den Beruhigungsreden des Finanzbürgermeisters zu glauben, oder auch nicht.
Das ist mir zu wenig, deswegen frage ich.
1. Kann die Stadt zukünftige Auswirkungen aus der Finanzkriese für die Stuttgarter Verträge auschliessen?
2. Wie schätzt die Stadt die Entwicklung in den nächsten ca 30 Jahren hinsichtlich weiterer Krisen für das Weltwirtschafts- und -finanzsystem ein?
3. Hat die Stadt darüber nach gedacht, aus ihren CBL- Verträgen auszusteigen?
4. Kann sie das überhaupt ohne erhebliche Verluste?
5. Zu welchem Zeitpunkt könnte die Stadt ohne Verluste d.h für den erhaltenen Barwertenvorteil kündigen (1.Tranche und 2. Tranche)?
6. Wie hoch ist der Kundigungswert für 2009 (1.Tranche und 2. Tranche)?
7. Was passiert im Fall einer vorzeitigen Kündigung mit dem Geld, das dann noch zum Teil bei den Erfüllungsübernahme-Vertragspartein, den Banken liegt?
Erhält dieses Geld die Stadt zurück, oder fließen diese Zahlungen zusätzlich zum Kündigungswert weiter an den Trust?
8. In der Anlage zur GRDrs 735/2002 stehet unter 4.1.2. :”Die Stadt kann ebenso verpflichtet sein, den Kündigungswert (vgl. indikative Werte in Anlage B) an den Trust zu zahlen, wenn die Stadt ihre vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Nichtzahlung von Mietraten, Nichtaufrechterhaltung vereinbarter Sicherheiten, Nichterfüllung ihrer operativen Verpflichtungen etc.) nicht einhält oder Zusicherungen und Gewährleistungen verletzt, oder insolvent wird (nach einer Privatisierung), oder wenn andere festgelegte Ereignisse eintreten, und, in jedem Fall, wenn dieses Ereignis nicht innerhalb eines maßgeblichen Heilungszeitraumes geheilt wird (sogenannte “Mietvertragsverletzungsfälle”).
Was sind “andere festgelegte Eriegnissen”?
9. In der Anlage zur GRDrs 735/2002 heißt es weiter: “Wenn der Trust von der Stadt die Zahlung des Kündigungswertes (und aller anderen sodann möglicherweise fälligen Beträge) als Folge eines Vertragsverletzungsfalles verlangt und erhält, muss er seine Rechte an der Anlage zu Gunsten der Stadt aufgeben. Alternativ könnte der Trust die Anlage in Besitz nehmen, hätte dann aber keinen Anspruch auf den vollen Betrag des Kündigungswertes, sondern gegebenenfalls nur einen Anspruch auf den Betrag, um den der Wert der Anlage hinter dem Kündigungswert zurückbleibt. Überschreitet der Wert der Anlage den Kündigungswert, ist der Trust berechtigt, den den Kündigungswert überschreitenden Betrag im Falle eines Verkaufs der Berechtigung an der Anlage zu behalten.”
Kann die Stadt den Vertragsverletzungsfall auschließen, wenn nein, steht es dann dem Trust wirklich frei, die “Berechtigung an der Anlage” weiterzuverkaufen und den gesammten Kaufpreis einzubehalten?
10. Teilt die Stadt ggf. die Auffassung von Wirtschaftsanwalt Professor Julian Roberts (StZ vom 24.01.2009), wonach es den Investoren bei CBL nicht um Leasinggeschäfte, sondern um von der Stadt abgesicherte Forderungen ging und sie sogar ein interesse an einer vorzeitigen Kündigung durch die Stadt haben, da sie in diesem Fall nicht nur den an die Stadt gezahlten Barwertevorteil von der Stadt verlangen können, sondern einen Kündigungswert, der das bis zu 5 fache des Barwertvorteils betragen kann?
11. Teilt die Stadt ggf. die Auffassung von Wirtschaftsanwalt Professor Julian Roberts (StZ vom 24.01.2009), wonach die CBL-Verträge der Stadt wegen arglistiger Täuschung juristisch anfechtbar sind?
12. Teilt die Stadt ggf. die Auffassung des Antragsstellers, dass die zustimmenden Stadräte (55 von 60) sehr wohl bereits 2002 über die Risiken der CBL- Geschäfte informiert waren (siehe unten stehende Graphik: Anlage zu GRDrs 735 vom 19.09.2002), und also wissentlich die zukünftigen Generationen einem unkalkulierbaren Risiko ausgesetzt haben, und man deswegen nicht von arglistiger Täuschung sprechen kann?

Hannes Rockenbauch
Noch einmal: Sonn- und Feiertags-Fahrverbot im Bruckenschlegel
3. Februar 2009, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Anfrage vom 03.02.2009 – Nr. 44/2009
Auf meine Anfrage vom 10. Juli 2008 zum Sonn- und Feiertags-Fahrverbot in der Straße “Im Bruckenschlegel” erhielt ich die Antwort, dieses würde a) kontrolliert und b) würden sich Grundstückseigentümer, Besucher und Spaziergänger wiederholt positiv über die getroffene Regelung und deren Überwachung äußern. Diese Antwort war arrogant und voll Hohn und Spott gegenüber dem Fragesteller. Jede/r weiß, dass das Fahrverbot dort nicht kontrolliert wird.
Nun hat ein Anlieger sich via Gelbe Karte darüber beschwert, dass nicht kontrolliert wird und deshalb das Kfz-Aufkommen während der Fahrverbotzeit zunimmt. Im Auftrag von Dr. Schuster schreibt ihm das Amt für öffentliche Ordnung, man habe das Anliegen an das Polizeipräsidium und den städtischen Vollzugsdienst “weitergeleitet jeweils mit der Bitte um Überwachung:”
Was nun Herr Dr. Schuster?
Hannes Rockenbauch




