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Baudenkmal mit Potential

11. Juni 2008, Verfasser:  
Abgelegt unter: SÖS im Rathaus

Seit seinem Bestehen gilt der Stuttgarter Kopfbahnhof als verkehrstechnische Meisterleistung.
Nun stellen die K21 Befürworter neue Ideen für den modernisierten Kopfbahnhof vor. Statt einem Maulwurfbahnhof geht es den K21 Befürwortern um ein Bahnhof für Licht, Luft und Leute. Hannes Rockenbauch ist überzeugt. Überzeugen sie sich selbst.

Neues aus dem Milliardenloch Teil 1

30. Mai 2008, Verfasser:  
Abgelegt unter: SÖS im Rathaus

Zu Gast bei Maulwürfen oder sieht so Zukunft aus?

Virtuelle Simulation: Fraunhofer IAO Stuttgart

Neue Arbeit Stuttgart

27. Mai 2008, Verfasser:  
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Anfrage vom 27.05.2008 (Nr. 199/2008)

Ein-Euro-Jobs nach Hartz IV sollen a) zusätzlich und b) in öffentlichem Interesse (gemeinnützig) sein. Wie viele andere befürchte ich aber, dass die Entwicklungen bzw. Fehlentwicklungen im Zusammenhang mit Hartz IV einerseits zur Dauereinrichtung eines Niedriglohnsektors und zur Verdrängung von existenzsichernden sozialversicherungspflichtigen Jobs führen, und andererseits Sozialunternehmen zur Installierung und Verwaltung dieses Niedriglohnsektors umfunktioniert werden oder schon umfunktioniert sind.
Die folgenden Fragen betreffen zwar die Neue Arbeit gGmbH in Stuttgart bzw. Fehlentwicklungen im Hartz IV-Gestrüpp von "Arbeitsgelegenheiten" und Eingliederungsmaßnahmen etc.; es ist aber zu befürchten, dass auch bei anderen Sozialunternehmen ähnlich Mängel anzutreffen sind, wie bei der Neuen Arbeit.
Daher gelten die Fragen auch für andere Sozialunternehmen, zu denen der Stadtverwaltung einschlägige Erkenntnisse vorliegen.

Ist der Stadtverwaltung bekannt – die Stadt ist mit Träger des Job-Centers Stuttgart – , dass die Zuteilung von Arbeitsgelegenheiten bei der Neuen Arbeit oftmals ohne Prüfung der Fähigkeiten des 1-Euro-Jobers erfolgt? Zum Beispiel wird in den Berichten der FachbereichsleiterInnen zu den Leitungskonferenzen bemängelt, dass nicht auf die Eignung der zugeteilten 1-Euro-JoberInnen geachtet würde.

Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass in vielen Teilen der Neuen Arbeit die Anleitung durch Fachkräfte entweder überhaupt nicht stattfindet, manchmal durch einen 1,5-Euro JoberIn, zum Beispiel bei der Abteilung Ökologischer Garten- und Landschaftsbau, in der Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit? Zum Beispiel ist die Leiterin des Pressespiegels eine 1,5-Euro-Joberin und führt als solche sogar Einstellungsgespräche durch.

Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass Ein-Euro-Jober z. T. monatelang keine Arbeit zugewiesen bekommen, ja, dass AbteilungsleiterInnen der Neuen Arbeit Ein-Euro-Jobs aufkündigen, weil es keine Arbeit gibt, allerdings nur in Fällen, in denen diese 1-Euro-JoberInnen nicht "pflegeleicht" sind?

Wie wird die unterschiedliche Vergütung (sog. Regiekosten) für solche Ein-Euro-JoberInnen, die sich selbst gemeldet haben (3 Euro) und solchen Ein-Euro-JoberInnen, die per Eingliederungsvereinbarung freiwillig oder unfreiwillig bei der Neuen Arbeit gelandet sind (11 Euro), begründet?

Trifft es zu, dass die Neue Arbeit i.d.R. mehr Fahrtkostenzuschuss vom Job Center erhält, als sie an die 1-Euro-JoberInnen auszahlt? Diese zahlen den Sozialtarif von z.B. 32,90 Euro/2 Zonen (BonusCard-InhaberInnen) und bekommen auch nur diesen Betrag erstattet. Die Neue Arbeit rechnet nach meinen Unterlagen aber die Kosten einer normalen Monatsmarke mit dem Job-Center ab.

Wie beurteilt die Stadtverwaltung den Umstand, dass ein Ein-Euro-Jober bei der Neuen Arbeit 2,90 Euro für das Kantinenessen bezahlen muss, ihm demnach also dann nur noch 1,35 für Essensausgaben des restlichen Tages zur Verfügung stehen?

Trifft es zu, dass einerseits 1-Euro-JoberInnen regelrecht dazu genutzt werden, auf dem Dienstleistungsmarkt Wettbewerbsvorteile zu erlangen, andererseits aber auch – so sieht es der Fragesteller – die Nichtbeschäftigung von Ein-Euro-JoberInnen in nicht existierenden Arbeitsgelegenheiten für die neue Arbeit immer noch günstiger ist (3 bzw. 11 Euro Regiekosten-Einnahmen stehen 1 bzw. 1,5 Euro Ausgaben gegenüber)?

Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass innerhalb der Abteilungsleiterebene Unzufriedenheit über das Arbeitsklima herrscht, ja, dass auch die Sorge umgeht, dass die Arbeitsangebote der Neuen Arbeit nicht gesetzeskonform sind (nicht zusätzlich, nicht gemeinnützig; siehe Angebotspalette, siehe u.a. Antwort auf meine Anfrage 39/2008: Metallwerkstatt, Demontage, Recycling, Maler, Garten- und Landschaftsbau, Küchenhilfen, Putz- und Reinigungsdienste, Altenpflege, BürohelferInnen, Arbeiten des Bau- und Baunebengewerbes u.v.a.).

Wo kann sich ein in die "Arbeitsgelegenheit" Neue Arbeit "Eingegliederter" beschweren, wenn er bei der Neuen Arbeit keine Beschäftigung findet oder gemobbt wird oder ungerecht behandelt?

Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass die neue Arbeit auf dem allgemeinen Dienstleistungsmarkt mit ganz "normalen" Unternehmen konkurriert, allerdings mit dem Vorteil niedriger Personalkosten? Und wie vereinbart sich dies mit den gesetzlichen Vorgaben "zusätzlich" und "gemeinnützig"? Die neue Arbeit betreibt z.B. das Klinik-TV mit Ein-Euro-JoberInnen und wird demnächst ein Hotel in Fellbach mit Ein-Euro-Jobern betreiben.

Inwiefern profitiert auch die Stadt von Ein-Euro-JoberInnen, weil sie bestimmte Dienstleistungen billiger bei der Neuen Arbeit oder anderen Sozialunternehmen einkauft und dabei bestehende existenzsichernde Arbeitsplätze vernichtet? Welche Bereiche sind dies?

Hannes Rockenbauch

Spruch des Tages

14. Mai 2008, Verfasser:  
Abgelegt unter: SÖS im Rathaus

Den Spruch des Tages lieferte auf der Gemeinderatssitzung vom 08.05.08 zweifelsohne der Fraktionsvorsitzende der SPD, Manfred Kanzleiter.
Scheinbar provozierte ihn Hannes mit seinem Kommentar zum Top “Neuordnung Neckarpark und Umbau Daimler-Stadion”, als er vom Filz von Wirtschaft und Fussball, nach der alten Manier von Brot und Spiele sprach, so sehr, dass er sich zu folgendem Ausbruch hinreißen ließ:
“Ich bin niemand, der Daimler in den Arsch kriecht!”
Hannes sparte sich an dieser pikanten Stelle lieber jeglichen Kommentar und wird in Zukunft fein säuberlich auf die Farbe der ehemaligen roten Fraktion schauen.

Vereinbarkeit der LBBW-Beteiligung mit §102 GemO BaWü

29. April 2008, Verfasser:  
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Anfrage vom 29.04.2008 (Nr. 168/2008)

Wie vereinbart sich nach Auffassung der Finanzverwaltung die Beteiligung an der LBBW mit der Vorgabe des Paragrafen 102 der GemO Baden-Württemberg, wonach "die Gemeinde … wirtschaftliche Unternehmen nur errrichten, übernehmen, oder sich daran beteiligen darf, wenn 1. der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt…."

Worin liegt nach Auffassung der Verwaltung der öffentliche Zweck der LBBW, nachdem die Gewährsträgerhaftung weggefallen ist?

Hannes Rockenbauch

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