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Schusters neuer Pressesprecher

6. Februar 2008, Verfasser:  
Abgelegt unter: SÖS im Rathaus

Kaum war klar, dass der OB seinen Pressesprecher verliert, da springt auch schon lauthals ein Ersatzmann ein.
Selbst die Tatsache, dass der OB gerade in Mumbai residierte, konnte das SSB-Vorstandsmitglied Arnold nicht davon abbringen, mit einem grandiosen Coup seine Bewerbung einzureichen.
Mit ein “bißchen ingeneurtechnischem Verstand, drei Tage Zeit und den Mitteln, die jedem zu Hause am PC zur Verfügung stehen”, startete er den medialen Versuch, den Kopfbahnhof 21-Befürwortern ein blaues Auge zu verpassen. Hannes findet es ganz lustig, dass im Eifer des Gefechtes in seinem eigenmächtigen “Gutachten” eine völlig veraltete Trassenvariante zerlegt wird, aber, na bitte.
Dass Arnold nach der breiten Kritik der Kopfbahnhof 21-Befürworter den Kopf immer noch in den Sand steckt, macht ihn eindeutig zum neuen Mann für Schuster. Schlagfertigt antwortet der selbsternannte Fernverkehrsexperte, die aktuelle Variante sei ja genauso wenig genehmigungsreif.
Lieber Herr Arnold, das können sie vielleicht von ihren SSB- Ingenieuren verlangen, aber von den Bürgern…?
Hannes überlegt sich, auf jeden Fall mit ein bißchen ingenieurtechnischem Verstand und drei Tagen Zeit und mittels seines HeimPC sich um die Stelle eines SSB-Vorstands zu bewerben, oder vielleicht doch besser gleich um den Job des Pressesprechers des OBs.

Ökostromanteil bei EnBW-Strom

17. Januar 2008, Verfasser:  
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Anfrage vom 17.01.2008 (Nr. 10/2008)

Laut Pressemitteilungen von Spiegel Online (5.1.2008) und der Stuttgarter Zeitung (7.1.2008) verkaufen führende europäische Stromversorger ihren Kunden Ökostrom, der in Wahrheit aber in Atom- oder Kohlekraftwerken erzeugt wird. Frage: Gehört die EnBW zu diesen "führenden europäischen Stromversorgern", bezieht also die EnBW den "25prozentigen Ökostromanteil" an den Stromlieferungen an die Landeshauptstadt aus Atom- oder Kohlekraftwerken?

Hannes Rockenbauch

Bewachung des Gemeinderats

21. Dezember 2007, Verfasser:  
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag vom 21.12.2007 (Nr. 845/2007)

Anlässlich der Abstimmung des Gemeinderats über einen Bürgerentscheid zu Stuttgart 21 hat die Rathausspitze angeordnet, nachdem die Besuchertribüne überfüllt war, den Zugang zum Großen Sitzungssaal für die Stuttgarterinnen und Stuttgarter zu schließen und nur Mitglieder des Gemeinderats und der Stadtverwaltung durchzulassen. Zu diesem Schutz des Gemeinderats vor der Bevölkerung beauftragte die Verwaltung zum einen eine Security-Firma, und zum anderen Bedienstete des Rathauses.

Für künftige Fälle – und es ist abzusehen, dass es aufgrund der Bevölkerungsferne der Gemeinderatsmehrheit solche künftige Fälle geben wird – gebe ich zu bedenken, dass die Beauftragung von

* Security-Firmen problematisch ist, weil sie ja Verwaltungsbedienstete, Gemeinderäte, Bürgermeister und Bürgerinnen und Bürger wegen fehlender Kenntnisse und Erfahrung nicht immer unterscheiden können, die Gefahr also besteht, dass Bürger vorgeben, Verwaltungsbedienstete oder gar Oberbürgermeister zu sein, und dann eingelassen werden, und umgekehrt, ein Bürgermeister abgewiesen wird, weil er sich nicht als solcher ausweisen kann.
* Beschäftigten der Stadt Stuttgart, die ansonsten mit Raumvergabe, Rathaustechnik oder Buchhaltung zu tun haben, jetzt plötzlich aufgebrachten Bürgerinnen und Bürgern gegenüber stehen und damit völlig überfordert sind und – statt zu deeskalieren – die Situation verschärfen. Es verträgt sich nicht mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, seine Beschäftigten Situationen auszusetzen, denen sie von vorherein nicht gewachsen sind.

Stattdessen empfehle ich für künftige Sitzungen, bei denen zu erwarten ist, dass die Bevölkerung in großer Zahl Einlass begehrt, die Fraktionsvorsitzenden bzw. einzelne Gemeinderäte oder Teile der Bürgermeisterbank vor die Türe zu stellen.

Hannes Rockenbauch

[Haushaltsantrag] Erhöhung der Förderung Theaterhaus

20. Dezember 2007, Verfasser:  
Abgelegt unter: Haushalt

Haushaltsantrag vom 20.12.2007 (Nr. 842/2007)

Ich beantrage Erhöhung des Ansatzes in Unterabschnitt 3310 – Theater –
7010.000 Institutionelle Theaterförderung

für Theaterhaus Stuttgart e. V. ab 2008 auf jährlich Euro 1.300.000 (Erhöhung um
€ 55.000)

Begründung:

Die erfolgreiche Arbeit des Theaterhaus Stuttgart wird ab 2008 noch erweitert durch den Start der Theaterhaus Dance Company. Zur Verwirklichung dieser anspruchsvollen Programmerweiterung sind sichere Planungsgrundlagen erforderlich. Deshalb fördert die LHS dies mit einer Erhöhung des städtischen Förderbeitrags um € 55.000.

Die in den Vorberatungen im Verwaltungsausschuss (einstimmig nach Presseberichten!) vorgenommene Einfrierung eines Teils des jährlichen Zuschusses für das Theaterhaus mit der Begründung, dass eine Auszahlung dann erfolgen kann, wenn die Stiftung Pragsattel – Theaterhaus Stuttgart aufgelöst sei, wird von mir nicht unterstützt. Eine Verbindung der Auflösungsforderung an die Stiftung Pragsattel mit Zuschusskürzungsandrohung an Theaterhaus Stuttgart e.V. ist nach meinen Vorstellungen nicht machbar, nicht haltbar und verstößt gegen die Grundsätze ordentlichen Handelns.
Stiftung Pragsattel und der Theaterhaus Stuttgart e.V. sind zwei verschiedene juristische Personen. Eine Aufrechnung aus Sicht der LHS zwischen diesen verschiedenen Personen ist für mich nicht möglich. Aus meiner Sicht sollte der Versuch einer Disziplinierungsmaßnahme für die Theaterhaus-MacherInnen unterlassen werden. Gescheiter wäre hier die Wiederaufnahme der Gespräche zwischen Verwaltung und den Verantwortlichen auf dem Pragsattel.

Hannes Rockenbauch

[Haushaltsantrag] Stiftung Theaterhaus

20. Dezember 2007, Verfasser:  
Abgelegt unter: Haushalt

Haushaltsantrag vom 20.12.2007 (Nr. 841/2007)

Ich beantrage Änderung Einzelplan 3 – Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege -, Unterabschnitt 3460 Kulturzentrum Theaterhaus/Stuttgarter Philharmoniker,

dahin, dass dieser Ansatz ersatzlos gestrichen wird.
Weiter wird beantragt, den Beschluss des Gemeinderats aus 2002 zur Auflösung der Stiftung Pragsattel – Theaterhaus Stuttgart aufzuheben und Vertreter für den Stiftungsrat der Stiftung Pragsattel – Theaterhaus Stuttgart zu wählen.

Zur Begründung führe ich aus:

Der Gemeinderat der LHS beschloss einstimmig in den 90-iger Jahren des vorigen Jahrhunderts die Übertragung des Grundstücks Siemensstr. 11 auf die Stiftung Pragsattel – Theaterhaus Stuttgart zur Umnutzung für kulturelle Zwecke.
Nachdem 2001 eine deutliche Überschreitung der Umbau- und Modernisierungskosten für die Rheinstahlhalle absehbar war, verlangte der Gemeinderat wiederum einstimmig die Auflösung der Stiftung und Rückübertragung des Vermögens auf die LHS, weil die LHS für die Mehrkosten aufkommen musste. Der GR beschloss am 16. Mai 2002 die Auflösung der Stiftung.

Die Auflösung der Stiftung Pragsattel – Theaterhaus Stuttgart ist nach meiner Einschätzung zivilrechtlich nicht ordnungsgemäß abgelaufen, da zwingende Ladungsfristen für den Vorstand nicht eingehalten wurden. Die Stiftung Pragsattel ist also weiterhin existent und eben nicht aufgelöst.
Eine Auflösung der Stiftung wäre für die LHS aus meiner Sicht nicht vorteilhaft, da mit der Rückübertragung des Vermögens auf die Stadt und damit in den städtischen Haushalt die Verwaltung dieses Vermögens notwendig würde. Bisher läuft die Verwaltung des Vermögens durch den Vorstand der Stiftung problemlos und ehrenamtlich. Weiter werden durch eine Rückübertragung des Vermögens auf die LHS Steuerrisiken ausgelöst, die unnötig sind.
Die geplante Organisierung über einen Betrieb gewerblicher Art – Stuttgarter Philharmoniker – ist nur eine Hilfskonstruktion zur Minimierung des Risikos für die LHS und zur Rettung der von der Stiftung erlangten Vorteile insbesondere hinsichtlich Abzugsfähigkeit von Umsatzsteuer aus den Umbau- und Modernisierungskosten.

Die Arbeit der Stiftung Pragsattel – Theaterhaus Stuttgart war bisher sehr erfolgreich. Durch die sparsamste Betriebsführung des Vorstands und wegen Ausgabenblockade infolge fehlender Beschlüsse zum jährlichen Haushalt aufgrund nicht mehr zusammengetretenem Stiftungsrat hat sich inzwischen ein “Geldsack” bei der Stiftung angesammelt. Nach der Satzung der Stiftung sind die Mittel der Stiftung für kulturelle Zwecke zu verwenden. Auskunftsgemäß liegen Anträge auf Bezuschussung kultureller Aktivitäten dem Stiftungsvorstand vor. Nur durch Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Stiftungsorgans Stiftungsrat ist eine ordentliche Stiftungsarbeit wieder möglich. Deshalb muss der GR die Mitglieder in den Stiftungsrat jetzt neu wählen und die Stiftung insoweit wieder beleben.

Hannes Rockenbauch

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