Stuttgart 21 und die Demokratie
15. Dezember 2009, verfasst von Kurt Henzler
Abgelegt unter: SÖS-Aktive
Natürlich ärgere ich mich maßlos über diese arrogante „Entscheidung“ zu S 21. Inzwischen nimmt aber die Wut darüber zu, dass mit dieser Art Politik über unsere Köpfe hinweg zu machen, die Demokratie immer mehr Schaden nimmt. Anhand zweier Beispiele will ich das verdeutlichen:
Der Bürgerentscheid
Leider wird immer nur ein Teil des Procedere dazu wiedergekäut: Obwohl fast 70.000 Menschen einen Bürgerentscheid forderten, hat der Gemeinderat ihn abgelehnt, das Regierungspräsidium und das Verwaltungsgericht ihn für juristisch unzulässig gehalten.
Die Alternative aber wird in aller Regel nicht erwähnt: Der Gemeinderat hatte und hat noch immer die Möglichkeit einen Bürgerentscheid selbst zu beschließen. Mit welcher Fragestellung er dies tut, bleibt allein ihm überlassen. Niemand würde ihn an einem solchen Beschluss hindern können.
Fazit: Die immer wieder behauptete demokratische Legitimation von S 21 bleibt solange unvollständig, als kein Bürgerentscheid stattfindet.
Die Parlamente
Zunächst einige Fragen: Glauben Sie, dass 4,5 Milliarden die tatsächlichen Baukosten sind (und bleiben)? Glauben Sie, dass die „Verantwortlichen“ (welcher Begriff in diesem Zusammenhang!) wissen, wie hoch die voraussichtlich zu erwartenden Kosten tatsächlich sind? Ist in dieser Frage wider besseres Wissen entschieden worden?
Wenn Sie so antworten wie ich, heißt das, dass zumindest die Herren Öttinger und Schuster gegen ihre Amtspflichten verstoßen haben. Sie wollen ein unumkehrbares Projekt auf den Weg bringen, ohne öffentlich zu machen, wie hoch die dafür letztlich aufzuwendenden Steuermittel sind.
Noch kritischer wird dieser Aspekt aber, wenn man die Gewaltenteilung betrachtet. Ich bin sicher, dass auch die Stuttgarter Gemeinderäte und die Parlamentarier in Land und Bund – auch die, die das Projekt befürworten – die augenblickliche Situation nicht anders bewerten, als Sie und ich. Warum aber hindert sie offensichtlich die Parteiräson daran, ihrer wichtigsten Pflicht, der Kontrolle der Herrschenden, nachzukommen und die vollständige Offenlegung der Fakten (sprich: der tatsächlichen Kosten) zu fordern? Nur sie hätten die Mittel dazu – für uns BürgerInnen gibt es leider keine Möglichkeit. Wann ist ein Punkt erreicht, wo auch Abgeordnete ihren Pflichten in juristisch unzulässiger Weise nicht mehr nachkommen?
PS: Bleibt noch der Vorstandschef der DB, Herr Grube. Hat im Aufsichtsrat niemand die oben genannten Fragen gestellt? Wenn doch, wie sind sie beantwortet worden? Wenn nur Herr Grube selbst wissen sollte, welche Kosten wirklich entstehen werden, ist es dann schon Untreue, wenn der Aufsichtsrat dies nicht erfährt? Wenn es der Aufsichtsrat aber auch wusste: Kann auch ein Aufsichtsrat wegen Untreue belangt werden? Immerhin blieben Mehrkosten nach momentanem (veröffentlichten) Stand allein bei der Bahn hängen, die bei den Projektbeteiligten dann um Almosen betteln müsste.



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