Offene Fraktionssitzung: Jobcenter
23. Februar 2010, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: SÖS-Aktive, Termine
| Montag, 22. März 2010 | ||
| 19:00 Uhr | bis | 21:00 Uhr |
Offene Fraktionssitzung von SÖS und LINKE
Thema: Jobcenter
Beginn um 19 Uhr
Rathaus, Zimmer 301
Spekulationsgewinne und Finanztransaktionssteuer
21. Dezember 2009, Verfasser: Kurt Henzler
Abgelegt unter: SÖS-Aktive
Vorbemerkung
Die genannten Begriffe deuten zunächst nicht unbedingt auf kommunale Stuttgarter Themen hin. Sie sind aber Kern und Kulminationspunkt der Wachstums-Maxime des ständigen „Größer, Höher, Schneller, Weiter“ und damit Maßstab zumindest für die bisherige Stuttgarter Kommunalpolitik und letzten Endes auch verantwortlich für das Projekt Stuttgart 21 und das Engagement bei der LBBW. Auch weitere städtebauliche Projekte, wie „Da Vinci“ (Breuninger-Areal) und „Quartier S“ (Marien-, Paulinen-, Sophienstraße) sind Ausfluss dieses Denkens.
Zur Zeit führt man uns wieder vor, wie man Nebenschauplätze schafft, um davon abzulenken, wo grundsätzlich eingegriffen werden müsste.
In London wird erwogen, die Bonuszahlungen an Investmentbanker mit einer Sondersteuer von 50 % zu belegen. Schon die nächste Ebene bleibt dabei völlig ausgeblendet: Diese Bonuszahlungen sind nichts anderes, als ein bestimmter prozentualer Anteil am Ertrag der Banken aus diesen Geschäften. Haben Sie schon jemand fordern hören, dass auch diese Erträge mit einer Sondersteuer teilweise abgeschöpft werden sollen?
Das richtig große Rad wird aber dort gedreht, wo an den weltweiten Finanztransaktionen direkt verdient wird. Es handelt sich dabei um all die Geschäfte, die mit dem realen Welthandel nichts zu tun haben. Im Gegenteil: Die durch das riesige Volumen dieser rein spekulativen Geschäfte entstehenden Verwerfungen sind für die realen Märkte (z.B. Öl und Gas, Nahrungsmittel, Devisen) oft äußerst schädlich.
Die genaue Summe der dort bewegten Beträge ist nicht exakt bekannt. Es lässt sich aber mit sehr großer Wahrscheinlichkeit hochrechnen, dass jährlich Finanztransaktionen (von seriös bis dubios und teilweise wohl auch kriminell) im Volumen von 4.000 Billionen Dollar stattfinden. Welches konkret vorhandene Vermögen sich hinter dieser Zahl verbirgt, ist unklar. Es kann sich – um die Extreme aufzuzeigen – um 4.000 Billionen handeln, die nur einmal im Jahr umgeschichtet werden, es können aber auch 4 Billionen sein, die jährlich 1000-fach anders angelegt werden. Fest steht, dass tatsächlich Transaktionen stattfinden, bei denen Wertschwankungen im Stundentakt genutzt werden, aber natürlich auch solche, die auf Entwicklungen im Verlauf von Monaten setzen.
Dass bei dieser Ausgangssituation konkrete Zahlen zu den erzielten Erträgen nirgends zu finden sind, ist verständlich. Sind hier doch die Spannbreiten noch ungleich größer: Ein Spekulationsgewinn von 1 % in 4 Stunden, entspricht einer Jahresrate von 2190 %! Andererseits bedeuten 2 % in 4 Monaten „nur“ noch schon fast bescheidene 6 % aufs Jahr bezogen. Dies gilt natürlich – wenn’s schiefgeht – auch für die Verluste. Auch wenn deshalb jede Zahl, die man nennt, spekulativ bleibt: Dieses Riesenspiel würde natürlich nicht stattfinden, wenn es nicht höhere Gewinne als die Realwirtschaft einbrächte. Wagen wir einfach ein Beispiel an der wohl absolut untersten Grenze: Ein Gewinn von 1 % im Jahr aus 4.000 eingesetzten Billionen sind schon 40 Billionen. Weltweite Bemühungen, sich mit der Ermittlung dieser Gewinne, die wohl überwiegend „schwarz“ entstehen, zu beschäftigen und darauf eine Sondersteuer zu erheben, sind nicht einmal ansatzweise zu erkennen, obwohl 50 % aus dem genannten Beispiel mit 20 Billionen die materiellen Probleme weltweit (Hunger, Gesundheit, Umwelt) problemlos lösen würden. Und wenn es keine „Sondersteuer“ sein soll: Warum nicht ein Spitzensteuersatz von 80 – 90 % für Jahreseinkommen über 1 Million?
Vielleicht waren es ähnliche Überlegungen, die bei dem US-Ökonomen James Tobin zur Entwicklung der unter seinem Namen bekannten (die „attac“-Gründung auslösende) Finanztransaktionssteuer führten.
Da eine weltweite Besteuerung der Erträge leider unrealistisch ist, muss jede einzelne Finanztransaktion besteuert werden. (Einwurf: Börsen und Banken erhalten aus diesen Geschäften ganz selbstverständlich Provisionen und Gebühren). Da vermutlich dem Welthandel dienende Finanzgeschäfte von den nur spekulativen nicht zu trennen sein dürften, kann diese Steuer notgedrungen nur gering bleiben (überlegt werden Zahlen im unteren Promille-Bereich) um den Welthandel nicht zu gefährden und andererseits extrem kurzfristige Spekulationen trotzdem uninteressanter zu machen. Bei einer Möglichkeit der Trennung der Bereiche wäre mit einer hohen Tobin-Steuer sogar zu erreichen, dass der spekulative Markt nach und nach austrocknet. Zur Verdeutlichung: Eine Transaktionssteuer schöpft nicht etwa Gewinne ab, sie gewährt den Staaten lediglich einen bescheidenen Anteil (ähnlich der Mehrwertsteuer) an den Umsätzen des weltweiten Casinos.
Zum Schluss nochmal zurück zum Ausgangspunkt:
Auch wenn es angesichts der Summen sarkastisch klingt – versucht man nicht auch hier wieder, die „Kleinen“ (Investmentbanker) zu hängen und lässt die Großen (Börsen, Banken und Spekulanten) laufen?
Stuttgart 21 und die Demokratie
15. Dezember 2009, Verfasser: Kurt Henzler
Abgelegt unter: SÖS-Aktive
Natürlich ärgere ich mich maßlos über diese arrogante „Entscheidung“ zu S 21. Inzwischen nimmt aber die Wut darüber zu, dass mit dieser Art Politik über unsere Köpfe hinweg zu machen, die Demokratie immer mehr Schaden nimmt. Anhand zweier Beispiele will ich das verdeutlichen:
Der Bürgerentscheid
Leider wird immer nur ein Teil des Procedere dazu wiedergekäut: Obwohl fast 70.000 Menschen einen Bürgerentscheid forderten, hat der Gemeinderat ihn abgelehnt, das Regierungspräsidium und das Verwaltungsgericht ihn für juristisch unzulässig gehalten.
Die Alternative aber wird in aller Regel nicht erwähnt: Der Gemeinderat hatte und hat noch immer die Möglichkeit einen Bürgerentscheid selbst zu beschließen. Mit welcher Fragestellung er dies tut, bleibt allein ihm überlassen. Niemand würde ihn an einem solchen Beschluss hindern können.
Fazit: Die immer wieder behauptete demokratische Legitimation von S 21 bleibt solange unvollständig, als kein Bürgerentscheid stattfindet.
Die Parlamente
Zunächst einige Fragen: Glauben Sie, dass 4,5 Milliarden die tatsächlichen Baukosten sind (und bleiben)? Glauben Sie, dass die „Verantwortlichen“ (welcher Begriff in diesem Zusammenhang!) wissen, wie hoch die voraussichtlich zu erwartenden Kosten tatsächlich sind? Ist in dieser Frage wider besseres Wissen entschieden worden?
Wenn Sie so antworten wie ich, heißt das, dass zumindest die Herren Öttinger und Schuster gegen ihre Amtspflichten verstoßen haben. Sie wollen ein unumkehrbares Projekt auf den Weg bringen, ohne öffentlich zu machen, wie hoch die dafür letztlich aufzuwendenden Steuermittel sind.
Noch kritischer wird dieser Aspekt aber, wenn man die Gewaltenteilung betrachtet. Ich bin sicher, dass auch die Stuttgarter Gemeinderäte und die Parlamentarier in Land und Bund – auch die, die das Projekt befürworten – die augenblickliche Situation nicht anders bewerten, als Sie und ich. Warum aber hindert sie offensichtlich die Parteiräson daran, ihrer wichtigsten Pflicht, der Kontrolle der Herrschenden, nachzukommen und die vollständige Offenlegung der Fakten (sprich: der tatsächlichen Kosten) zu fordern? Nur sie hätten die Mittel dazu – für uns BürgerInnen gibt es leider keine Möglichkeit. Wann ist ein Punkt erreicht, wo auch Abgeordnete ihren Pflichten in juristisch unzulässiger Weise nicht mehr nachkommen?
PS: Bleibt noch der Vorstandschef der DB, Herr Grube. Hat im Aufsichtsrat niemand die oben genannten Fragen gestellt? Wenn doch, wie sind sie beantwortet worden? Wenn nur Herr Grube selbst wissen sollte, welche Kosten wirklich entstehen werden, ist es dann schon Untreue, wenn der Aufsichtsrat dies nicht erfährt? Wenn es der Aufsichtsrat aber auch wusste: Kann auch ein Aufsichtsrat wegen Untreue belangt werden? Immerhin blieben Mehrkosten nach momentanem (veröffentlichten) Stand allein bei der Bahn hängen, die bei den Projektbeteiligten dann um Almosen betteln müsste.
Leserbrief zu “Notwendige Klärung”
9. Dezember 2009, Verfasser: Johannes Rauschenberger
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Leserbrief zum Kommentar “Notwendige Klärung” von Michael Heller (Stuttgarter Zeitung, 8.12.2009) zu den Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft bei der LBBW am Vortag:
Es gibt noch viel mehr zu klären. Welche Rollen spielen die Aufpasser bei der LBBW?
Zitate aus dem Geschäftsbericht 2008 der LBBW:
MP Günther Oettinger als Vorsitzender der Trägerversammlung der LBBW: “Der Vorstand der LBBW informierte die Trägerversammlung regelmäßig und zeitnah über die Lage und Geschäftsentwicklung der Bank sowie des Konzerns im Jahr 2008. Gegenstand der Berichte waren insbesondere die Geschäfts- und Ergebnisentwicklung, die aktuelle Marktsituation sowie Erläuterungen zu zukünftigen Möglichkeiten der Refinanzierung am nationalen und internationalen Kapitalmarkt.”
MdL Peter Schneider, Präsident Sparkassenverband Baden-Württemberg, als Vorsitzender des Verwaltungsrats der LBBW: “Der Vorstand der LBBW informierte den Verwaltungsrat und seine Ausschüsse regelmäßig und zeitnah über die Lage und Geschäftsentwicklung der Bank und des Konzerns im Jahr 2008. … Schwerpunkt der regelmäßigen Berichterstattung waren die Implikationen, die sich für die LBBW aufgrund der aktuellen Entwicklung an den nationalen und internationalen Geld-, Kredit- und Kapitalmärkten ergaben.”
Nach diesen Ausführungen im gedruckten Geschäftsbericht 2008 wussten sämtliche „Räte“ der LBBW über alle Entscheidungen Bescheid. Nicht vollständige Aufzählung von Räten: Oettinger, Schuster, Schneider, Mappus, Föll, Ripsam, Kanzleiter, Nils Schmid und Schmiedel. Das sind die sich als Experten verstehenden Wissenden aus den die LBBW tragenden Stadt Stuttgart, Land Ba-Wü und Sparkassenverband. Jetzt will keiner etwas sagen zu der Razzia wg. schwebendem Verfahren. Aufsicht stelle ich mir anders vor. Wer die Aufsicht nicht ausübt, haftet auch für Pflichtverletzungen. Verwaltungsräte einer Großbank müssen anderen Anforderungen genügen als Aufsichtsräte einer Regionalbrauerei. Die Staatsanwaltschaft müsste ja bei Sichtung des beschlagnahmten Materials fündig werden über die Verstrickungen und den Wissensstand der Räte. Wir können gespannt sein. Gerade die Befürworter der Kapitalerhöhung 2009 für die LBBW im Gemeinderat der LHS sollten ihre Entscheidung schnell überdenken, ihre Gläubigkeit gegenüber Alleswissern und künftige Dividenden ablegen und realistisch sehen, dass sie Blendern aufgesessen sind.
Stuttgarts Haushalt für 2010 und 2011
25. November 2009, Verfasser: Kurt Henzler
Abgelegt unter: SÖS-Aktive
Manchmal sind selbst verheerende Sparvorschläge zu etwas gut: Soviel Aufmerksamkeit und öffentliche Reaktionen haben die Haushaltsberatungen in Stuttgart in den letzten Jahren nicht hervorgerufen. Unabhängig davon ist aber ein kritischer Blick auf die Verfahren wichtig.
Die Verwaltung – in Stuttgart primär in der Person des Finanzbürgermeisters Föll – gibt die Grundstrukturen vor. Wo soll gespart werden und wo keinesfalls? Welche Einnahmen sollen erhöht werden? Sollen Schulden aufgenommen werden? Darf für wichtige Vorhaben auch das Finanzpolster angegriffen werden? etc. Das danach von allen Verwaltungsbereichen erarbeitete Konzept wird dem Gemeinderat als Arbeitsgrundlage und in ihrer Bedeutung nicht zu unterschätzende Vorlage übermittelt. Erst dann beginnt die “gestalterische” Tätigkeit des Gemeinderats als dem einzigen demokratisch gewählten Organ. Alle Fraktionen und – soweit vorhanden – Einzelstadträte, erarbeiten Anträge mit dem Ziel, eigene Akzente zu setzen und die Vorlage der Verwaltung zu korrigieren.
Was bei diesem Verfahren fehlt, ist eine allem vorausgehende inhaltliche Auseinandersetzung des Gemeinderats mit der politischen Absicht des Haushalts. Dort wo über die zur Verfügung gestellten Mittel Politik gemacht wird, muss zuerst klar sein, was diese Politik erreichen will. Nur Hannes Rockenbauch hat – was eben erst bei der Einbringung der Verwaltungsvorlage möglich war – in seiner Haushaltsrede ein klares alternatives Konzept entwickelt. Bei den anderen Faktionen? Fehlanzeige!
In der Folge geht es dann darum, für die eingebrachten Anträge – wie es oft formuliert wird – Mehrheiten zu organisieren. Und hier wird das Procedere nun wirklich undemokratisch. In der Gemeindeordnung § 35 Absatz 1 steht: “Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner erfordern.” Dass diese Voraussetzungen für die Haushaltsberatungen vorlägen, kann man nun wirklich nicht behaupten. Dennoch sind die Gemeinderatssitzungen der sogenannten 1. und 2. Lesung nicht öffentlich. Gerade dann also, wenn die Parteien untereinander darum ringen (um es höflich zu formulieren) wer wem wo zustimmt oder auch nicht, sind wir Bürgerinnen und Bürger ausgeschlossen. Erst wenn im Grundsatz nahezu alles entschieden ist, wird in der 3. Lesung (dieses Jahr am 18. Dezember) öffentlich der Schlusspunkt gesetzt.
Wie weit wir bei diesem Versteckspiel noch von einem eigentlich zu wünschenden Bürgerhaushalt entfernt sind, an dem wir alle mitwirken würden, kann man sich leicht vorstellen.


