Stutttgart 21: Auf ein Neues
10. Mai 2007, Verfasser: Hannes Rockenbauch
Abgelegt unter: Alles zu S21, SÖS im Rathaus
Gerade wird – wo es um Stuttgart 21 geht – wieder hochgepokert. Sicher ist nur, dass um Milliarden Steuergelder gezockt wird und am Ende der Steuerzahler verliert.
OB Schuster entzieht sich jetzt zwar vorerst den Begehrlichkeiten der DB, denkt aber gleichzeitig laut darüber nach, wie hoch die Messlatte für einen Bürgerentscheid gelegt werden muss, dass er bequem darunter durchschlüpfen kann.
Der Verzicht auf die Verzugszinsen, die der Stadt für die von der Bahn gekauften Grundstücke zustehen, bringt der Stadt einen Verlust von 200 Millionen Euro. Dass für OB Schuster die Schmerzgrenze für einen Bürgerentscheid aber erst bei 700 Millionen Euro liegt, lässt die Absicht erkennen. Dem tapferen Verteidiger des Stadtsäckels ist nicht zu trauen.
Vor einigen Wochen wurde von CDU und SPD im Gemeinderat eine „richtungsweisende“ Debatte zu Stuttgart 21 angekündigt und beantragt und dann ohne Begründung wieder abgesagt. SÖS-Stadtrat Rockenbauch fordert erneut, jetzt endlich für eine ernsthafte Diskussion über die billigere, ökologischere und verkehrstechnisch sinnvollere Alternative Kopfbahnhof 21 zu führen.
Denn, was ist, wenn Stuttgart 21 nicht kommt?
Neufassung der Sondernutzungsrichtlinien
21. März 2007, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Alles zu S21, Anträge und Anfragen
Antrag vom 21.03.2007 (Nr. 142/2007)
In meinem Antrag Nr. 255/2006 vom 24.07.2006 beantragte ich einige Änderungen anlässlich der Überarbeitung der Sondernutzungsrichtlinien.
Mit Antwort vom 14.09.2006 wurde mir dafür gedankt und eine Stellungnahme dazu versprochen. Die überarbeitete Neufassung der Sondernutzungsrichtlinien liegt nun als Beratungsvorlage vor; meine Vorschlägen/Anträge kommen darin erwartungsgemäß nicht vor.
Daher beantrage ich erneut:
1. In einer kurzen, vorangehenden Präambel soll es heißen: “Die Grundrechte nach Art. 5 (Meinungsfreiheit), Art. 8 (Versammlungsfreiheit) und Art. 9 (Vereinigungsfreiheit) sollen durch die nachfolgenden Richtlinien weder eingeschränkt noch aufgehoben werden. Diese Richtlinien dienen insofern der Durchführung und Handhabung dieser Grundrechte.”
2. Infostände von Parteien, politischen Gruppierungen und Bürgerinitiativen,
Bürgerinnen und gemeinnützigen Organisationen werden unter “III. Erlaubnisfreie Sondernutzungen” aufgeführt. Sie müssen angemeldet werden und gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist eine begründete Ablehnung erfolgt.
Bezugnehmend auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf Erhöhung der Sondernutzungsgebühren (Antrag Nr. 118/2007 vom 09.03.2007) bitte ich die Verwaltung um Stellungnahme zu folgenden Änderungsvorschlägen:
· Die Ausübung grundrechtlich garantierter Aktivitäten im öffentlichen Raum sollte grundsätzlich gebührenfrei sein.
· Die Überlassung des öffentlichen Raums für andere Sondernutzungen ist gebührenpflichtig und umfasst aber kein Hausrecht für die überlassene Fläche .
· Die Überlassung öffentlichen Raums für kommerzielle Nutzungen, die dem Sondernutzenden ein Weisungsrecht bzw. Hausrecht einräumt (insbesondere bei gastronomischer Nutzung), erfolgt nur auf der Basis eines Mietvertrags.
Mir ist es wichtig, klar zu stellen, dass a) grundgesetzliche Rechte nicht per Sondernutzungsrichtlinien ausser Kraft gesetzt werden und deren Ausübung nicht gebührenpflichtig ist, b) der öffentliche Raum auch dann öffentlich, d.h. von jedermann/frau genutzt werden kann, wenn eine Sondernutzungserlaubnis vorliegt, also nicht per Hausrecht ausgehebelt wird, und in den Fällen, in denen ein solches Hausrecht (z.B. bei Außenbewirtschaftung) nur auf der Basis eines Mietvertrags übertragen wird, will heißen, dann auch entsprechend teuer wird.
Hannes Rockenbauch
Stuttgart 21 – Gemeinderatssitzung am 8. März 2007
28. Februar 2007, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Alles zu S21, Anträge und Anfragen
Antrag vom 28.02.2007 (Nr. 97/2007)
Ich unterstütze das Anliegen von CDU und SPD, am 8. März das Thema Stuttgart 21 zu diskutieren. Meine Begründung ist allerdings eine andere, aber sei’s drum: Die notwendige Unterstützung kann als gegeben vorausgesetzt werden, da ja CDU und SPD diesen TOP ebenfalls wollen. Ich beantrage daher, die Tagesordnung für die GR-Stizung am 8. März um den Punkt "Stuttgart 21" zu ergänzen.
Hannes Rockenbauch
Stuttgart 21: Vom Umgang mit Zahlen
13. Februar 2007, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Alles zu S21, Anträge und Anfragen
Antrag vom 13.02.2007 (Nr. 77/2007)
In meiner Anfrage Nr. 379/2006 vom 23.11.2006 fragte ich nach den Quellen einer Aussage von OB Dr. Schuster auf der Bürgerversammlung in Münster am 09.10.2006. Dort führte Dr. Schuster aus, “dass durch Stuttgart 21 pro Jahr 18 Mio. Personenfahrten von der Straße zusätzlich auf die Schiene verlagert werden” (Protokoll dieser Bürgerversammlung).
In seiner Antwort bezieht sich Dr. Schuster auf eine Aussage in einer Untersuchung vom März 1997 von INTRAPLAN und dem VWI Stuttgart. Er zitiert, dass sich “durch Realisierung der Vorhaben von Stuttgart 21 das Aufkommen im öffentlichen Personenverkehr um 19,5 Mio. Personenfahrten pro Jahr” erhöht. Da, so die Antwort von Dr. Schuster, mehr als 90 Prozent dieses Mehrverkehrs auf den ÖPNV entfallen, seien dies die zitierten 18 Mio. Personenfahrten.
Abgesehen von der Glaubwürdigkeit der in den Gutachten gemachten Aussagen, stützt dieser Quellenhinweis in keiner Weise die von Dr. Schuster anlässlich der Bürgerversammlung gemachte Behauptung. Wenn nämlich durch Stuttgart 21 19,5 Mio. Personenverkehre entstehen, und davon 90 Prozent auf den ÖPNV entfallen, so heißt das zum einen
-dass durch Stuttgart 21 1,5 Mio. Personenfahrten mit dem Kfz zusätzlich entstehen, und zum zweiten
-dass durch Stuttgart 21 18 Mio. Personenfahrten mehr im ÖPNV entstehen, aber mitnichten 18 Mio. Personenfahrten von der Straße auf die Schiene verlagert werden.
Zur Verlagerung von Verkehr von der Straße auf die Schiene macht die zitierte Studie zu Recht keine Aussage, weil eine Verlagerung nicht nur entsprechende Maßnahmen beim Schienenverkehr sondern auch beim Straßenverkehr erfordert.
Wird Herr Oberbürgermeister Dr. Schuster künftig auf solche Falschaussagen verzichten? Es wäre dann eine weniger in Bezug auf Stuttgart 21.
Hannes Rockenbauch
Stuttgart 21 – zum Vorletzten
18. Januar 2007, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Alles zu S21, Amtsblattartikel
Wenn die Landesregierung einen Deal anbietet "Gesundheitsreform gegen Stuttgart 21", und das auch noch in aller Öffentlichkeit, dann muss die Verzweiflung groß sein. Jedenfalls wird das Loch von 1,5 Mrd. Euro, welches Minister Tiefensee vermessen hatte, bis zum Frühjahr eher noch größer werden, als es dass es zuwächst. Und egal, ob das Geld zum Lochstopfen von der Stadt, dem Land, der Region oder dem Bund kommt, es sind immer unsere Steuergelder. OB Schuster rechnet, als ginge uns das Geld, das er vom Bund fordert, nichts an. Nun, Stuttgart 21 wird bis zum März nicht um 1,5 Mrd. Euro billiger werden, und so sehr Politiker gerne fremdes Geld ausgeben: sie haben es einfach nicht. Vielleicht antwortet die Verwaltungsspitze deshalb nicht auf unsere Forderung nach einem Bürgerentscheid zu Stuttgart 21, weil sie schon weiß, dass es nix wird mit ihrem "Jahrhundertprojekt". Das verstehen wir.



