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Reaktionen auf Bürgerbegehren 

1. November 2007, Verfasser:
Abgelegt unter: Alles zu S21, Amtsblattartikel

OB Schuster behauptet, dass die Alternative zu Stuttgart 21, Kopfbahnhof 21, den Bau eines 400 Meter langen Bahnhofs im Schlossgarten vorsieht, der Schlossgarten dann also zerstört wäre. Da verwechselt er wohl was und ist vielleicht Gegner von Stuttgart 21 ohne es zu wissen? Die FDP schreibt kürzlich, die Bevölkerung würde in Sachen Stuttgart 21 von einem "Grüppchen mit politischer Hinterlist" hinters Licht geführt werden. Freie Wähler und FDP beklagen sich zudem über das schlechte Benehmen der Bürger und Bürgerinnen bei der Gemeinderatssitzung am 4. Oktober; ein CDU-Stadtrat bezeichnete diese gar als Mob. Vielleicht sollten sich diese Herren ein anderes Volk suchen. Wir wären sie dann los. Oder wir suchen uns andere Gemeinderäte.
Das Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21 läuft noch. Listen können angefordert werden unter 6197041. Oder ausgedruckt werden unter www.stuttgart21-nein-danke.de

Klimaschmutz im Rathaus 

28. Juni 2007, Verfasser:
Abgelegt unter: Amtsblattartikel

Alle reden vom Klimaschutz, allen voran der Oberbürgermeister und die beigeordneten BürgermeisterInnen. Wie wichtig das sei, und dass man jetzt mal so richtig usw. Das Amt für Umweltschutz hat daher empfohlen, die Kfz-Flotte des Rathauses mit Fahrzeugen mit unterdurchschnittlichem CO2-Ausstoß auszutauschen. Gute Idee. Die bürgermeisterliche Flotte hat einen weit überdurchschnittlichen CO2-Ausstoß bis zu 247g/km. Damit könnte man/frau also schon mal anfangen. Und Genehmigungen für solche Veranstaltungen, wie Ende April, als protzige Klimaschweine wie Hummer, Porsche, Cayenne und andere Spielzeuge die Königstasse blockierten, solche “Sondernutzungsgenehmigungen” sollte es nie mehr geben. Vor allem aber sehen diese Ober-”Klimaschützer” im Rathaus alt aus, weil sie den städtischen Energieerzeuger und dessen Netze verkauft haben. Klimaschutz beginnt mit der Verfügung über Netz und Energieproduktion.

Richtigstellung!! 

12. Juni 2007, Verfasser:
Abgelegt unter: Amtsblattartikel

Freundlicherweise wurden wir darauf hingewiesen, dass bei der gemeinsammen Mobilfunkveranstaltung mit den Mobilfunkinitiativen zwei SPD Stadträte anwesend waren: Frau Wüst und Herr Thurner.
Im Amtsblatt hatten wir fälschlicherweise behauptet, es sei niemand vom Gemeinderat dagewesen.

Mobilfunkignoranten 

31. Mai 2007, Verfasser:
Abgelegt unter: Amtsblattartikel

Die Stadt wird mit immer mehr Mobilfunkantennen zugepflastert. Dagegen und gegen Mobilfunkstrahlungen wehren sich immer mehr Bürgerinitiativen. Doch die Verwaltung stellt auf Durchzug. Deshalb lud SÖS-Stadtrat Rockenbauch zusammen mit den Mobilfunkinitiativen ins Rathaus ein. Im voll besetzten großen Sitzungssaal referierten drei Sachverständige zur gesundheitlichen Beeinträchtigung durch Mobilfunkstrahlungen und zur rechtlichen Situation. 200 Bürgerinnen und Bürger kamen. Wer nicht kam, waren die Kolleginnen und Kollegen Gemeinderäte und der zuständige Bürgermeister. Sie ignorierten dieses Angebot, sich fachkundiger zu machen. Rathaus-Pressesprecher Schorn begründete dies damit, dass dies eine Parteiveranstaltung gewesen sei. Komisch: Hannes Rockenbauch erlebt im Stadtrat eigentlich nur Parteiveranstaltungen, ob es um Bezirksvorsteher oder andere Posten oder den demokratischen Umgang mit Einzelstadträten geht.

Grundrecht oder Volksfest 

3. Mai 2007, Verfasser:
Abgelegt unter: Amtsblattartikel

Während sich die Rathausfraktionen über Heizstrahler und das optische Erscheinungsbild stritten, ging es uns um Wichtigeres. Die geltenden Sondernutzungsrichtlinien kennen nämlich drei Kategorien von Sondernutzungen: “Genehmigungsfreie”, “vorrangig zu genehmigende” und “andere, die genehmigt werden können”. Unter letzterem waren z.B. politische Infostände und Veranstaltungen aufgeführt.
Fast hätten die StadträtInnen diesen Unfug so belassen. Erst als SÖS-Stadtrat Rockenbauch protestierte, kapierten einige, dass es nicht sein kann, dass Grundrechte erst beantragt und dann erlaubt werden müssen. Nun können Infostände von Parteien, politischen Gruppierungen, Bürgerinitiativen und gemeinnützigen Organisationen “vorrangig” erlaubt werden. Das ist zwar schon besser, aber immer noch unbefriedigend, denn die Inanspruchnahme von Grundrechten gehört nicht in die gleiche Kategorie wie eine Volksfestveranstaltung.

 
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