Sofortiger Abriss- und Baustopp bei Stuttgart 21
6. September 2010, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Antrag vom 06.09.2010 (Nr. 261/2010)
Wir beantragen einen sofortigen Abriss-, Bau- und Planungsstopp, um in einen ergebnisoffenen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern von Stuttgart und den Projektbeteiligten von Stuttgart 21 treten zu können.
Begründung:
- Der Widerstand gegen Stuttgart 21 wird in der Bevölkerung immer größer. Von den Verantwortlichen bei Stadt, Land und Bahn werden Gespräche in Form eines runden Tisches angeboten. Das ist gut so!
Sollte dieses Angebot ernst gemeint sein, ist ein sofortiger Stopp der Bauarbeiten nötig. Ohne dieses Entgegenkommen wird deren Glaubwürdigkeit weiter Schaden nehmen und eine Diskussion über Chancen und Risiken zu einer weiteren Alibiveranstaltung. - Die momentanen Abrissarbeiten widersprechen nicht nur den Planfeststellungsauflagen des Eisenbahnbundesamtes sondern verstoßen auch gegen geltende Sicherheitsvorschriften. Lastwagen des Subunternehmers von Wolff & Müller, Fa. GL Abbruch, die das Abrissgut des Nordflügels des Hauptbahnhofs wegschaffen, fahren trotz Fahrverbot für Fahrzeuge mit roter Plakette unter Polizeischutz weiter. Der Gehweg entlang des Nordflügels ist mit Bauzäunen verschmälert worden, zusätzlich ist ein Sicherheitszaun der Polizei errichtet worden – dessen Ausdehnung variiert. Der Taxistand sowie der kostenpflichtige Parkplatz für Besucher werden weiterhin betrieben. Für die Sicherheit der Fußgänger und Passanten wird nicht gesorgt. Im Übrigen gibt es zahlreich dokumentierte und nachgewiesene Verstöße gegen Vorschriften und geltendes Recht. Der Abriss selbst wird nicht fachgerecht durchgeführt. Der beim Abriss entstehende Staub weht den mit dem Abbruch beschäftigten Personen, den Polizisten, den Demonstranten sowie den Passanten und Besuchern des Bahnhofs auch auf den Gleisanlagen je nach Windlage ins Gesicht und wird unwillkürlich eingeatmet.
Daher beantragen wir einen sofortigen Stopp aller Abriss-, Bau- und Planungsarbeiten im Rahmen des Projekts S 21.
Hannes Rockenbauch, Gangolf Stocker, Tom Adler
Mit dem Baurecht gegen Spielhallen
6. August 2010, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Antrag vom 06.08.2010 (Nr. 232/2010)
A. Am 5. Juli hat die Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE den Antrag 203/2010 gestellt mit einer Reihe von Fragen. Wir haben darauf noch keine Antwort erhalten und es wurde uns auch nicht mitgeteilt, dass und wann die Fragen und die Antworten im UTA behandelt werden.
Wir fordern die Stadtverwaltung daher dringend auf, uns die schriftliche Antwort auf unsere Fragen mitzuteilen und uns ebenso zu sagen, wann der Antrag auf die Tagesordnung kommt.
B. Die Verwaltung beteuert immer wieder, sie wolle Spiel- und Wett-Etablissements verhindern. Trotzdem wächst die Zahl von Spielhallen und Wettbüros im Zentrum und in den Stadtteilzentren unablässig an. Die Einwohnerinnen und Einwohner laufen teilweise Sturm dagegen, und wohl alle Fraktionen haben dagegen schon Anträge und Anfragen gestellt. In jedem einzelnen Fall aber sagt die Verwaltung, ihr seien die Hände gebunden – leider sei aufgrund der Rechtslage auch diesmal nichts dagegen zu machen.
Nach der Durchsicht zahlreicher Protokolle aus Ausschüssen und Bezirksbeiräten kristallisiert sich für mich heraus: Die Verwaltung könnte sehr wohl einiges unternehmen. Um dies exemplarisch zu belegen, greife ich die Aussagen der Vertreterinnen des Amtes für Stadtplanung und Stadtentwicklung im Bezirksbeirat Plieningen heraus. Hier wurde sinngemäß gesagt:
· In den Stadtbezirken bzw. Stadtteilen, vor allem in deren Kernen, fehlen oft Bebauungspläne (vor allem wenn die Stadtteile älter sind als das Baurecht). Damit fehlt eine Festschreibung der zulässigen Nutzung, mit der u.U. die Ansiedlung unerwünschter Betriebe eingeschränkt oder besser noch verhindert werden kann. Bebauungspläne werden in der Regel aufgestellt, wenn Veränderungen in den entsprechenden Gebieten anstehen.
· Die Aufstellung eines Bebauungsplanes dauert oft Jahre. Jedoch besteht bereits mit dem Aufstellungsbeschluss über einen zu erlassenden Bebauungsplan die Möglichkeit, bereits eingereichte Baugenehmigungsverfahren aufschieben zu lassen oder eine Veränderungssperre zu erlassen.
· Nur mit einem passenden Bebauungsplan kann ein gewisses Maß an Rechtssicherheit bei der Behandlung von Anträgen auf Zulassung von Wett- und Spiel-Etablissements erreicht werden.
Wir beantragen daher:
1. Die Stadtverwaltung leitet umgehend für die gefährdeten Gebieten die Aufstellung eines Bebauungsplanes ein.
2. Die Stadtverwaltung lässt aufgrund des Aufstellungsbeschlusses in den betroffenen Stadtteilen keine weiteren Spielhallen, Wettbüros und vergleichbare Etablissements mehr zu.
3. In den Bebauungsplänen wird festgehalten, dass aus Gründen des Jugendschutzes solche Firmen nicht im Erdgeschoss angesiedelt sein dürfen.
C. In Untertürkheim ist eine sehr große Spielhalle im historischen Bahnhof bereits genehmigt und im Bau. Daher beantragen wir:
4. Die Untere Denkmalschutzbehörde stellt sicher, dass die Werbung für die Spielhalle so eingeschränkt wird, dass die Denkmaleigenschaft nicht beeinträchtigt wird. (Beim Verkauf des Gebäudes wurde nach unserer Kenntnis die Auflage gemacht, Rücksicht auf das historische Gebäude zu nehmen.)
5. Aufgrund der Häufung werden in Untertürkheim keine Wett- und Spielhallen mehr genehmigt.
Ulrike Küstler, Gangolf Stocker
Ablehnung von Anmeldern einer Kundgebung durch das Ordnungsamt
26. Juli 2010, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Anfrage vom 16.07.2010 (Nr. 215/2010)
Wir erhalten die Mitteilung, dass drei Anmelder(innen) mehrerer Kundgebungen anläßlich des für den 30. Juli öffentlichen Gelöbnisses der Bundeswehr im Innenhof des neuen Schlosses als “ungeeignet” abgelehnt wurden. Vorausgesetzt, diese Mitteilung stimmt, möchten wir gerne wissen, aufgrund welcher Rechtslage das Ordnungsamt so verfahren hat, welche Erkenntnisse dieser Entscheidung zu Grunde liegen und welche Auswirkungen dies auf die geplanten Kundgebungen hat.
Begründung:
Das Versammlungrecht (Artikel 8 GG) und das Recht auf freie Meinungsaußerung (Artikel 5 GG) sind u. E. zu hohe Grundrechte, als dass da behördliche Ermessensspielräume bestehen. Und wenn ja, hätten wir die gerne erläutert.
Gangolf Stocker, Ulrike Küstler
Untertürkheimer Bahnhof schützen
7. Juli 2010, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Antrag vom 05.07.2010 (Nr. 203/2010)
Der Untertürkheimer Bahnhof steht zum Verkauf – oder ist er schon verkauft? Jedenfalls ist er in schlechtem Zustand und soll nun sogar noch eine weitere Spielhalle bekommen.
Dieser Bahnhof hat für Stuttgart und für Untertürkheim eine hohe Bedeutung:
* Am 22. Oktober 1845 fuhr erstmals in Württemberg ein Zug mit Dampflok zwischen Cannstatt und Untertürkheim. Damit wurde in Württemberg das Eisenbahnzeitalter eröffnet und für Stuttgart eine Voraussetzung geschaffen für die industrielle Entwicklung.
* Der Bahnhof ist heute noch prägend für das Ortsbild in Untertürkheim. Er ist ein Nahverkehrsbahnhof mit hoher Bedeutung.
Daher darf die Stadtverwaltung nicht zusehen, wie er (weiter) verschandelt wird.
1994 wurde der Bahnhof an Private verkauft. Damals wurden Denkmalschutzauflagen gemacht und auch realisiert. Inzwischen wird der Bahnhof beherrscht von einer Spielhalle. Im ersten Stock ist ein Nachtlokal, das erst um Mitternacht beginnt und die Nachbarn um den Schlaf bringt. Vor dem Bahnhof ist das Podest eines Dönerbetriebes. Die Fenster wurden verändert, zahlreiche weitere Änderungen verschandeln das Gebäude. Im Untertürkheimer Bezirksbeirat wurde von den Grünen beantragt, dass die Stadt das Gebäude kauft und damit schützen kann. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Herr Föll hat geantwortet, aufgrund der Finanzlage sei ein Kauf nicht möglich. SÖS und LINKE haben beantragt, dass das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung als Untere Denkmalschutzbehörde die zahlreichen baulichen Veränderungen am Bahnhofsgebäude beanstandet und vom Eigentümer die Wiederherstellung des Denkmalcharakters verlangt und durchsetzt. Auch dies wurde einstimmig beschlossen.
Nun wurde bekannt, dass eine Investorengruppe den Bahnhof kaufen will und eine weitere Spielhalle beim Baurechtsamt beantragt. Das ist endgültig mehr als Untertürkheim vertragen kann. Es gibt außer der Spielhalle im Bahnhof bereits eine weitere in der Augsburger Straße und in der Arlbergstraße. Es gibt im ehemaligen Cafè Schwarz in der Augsburger Straße einen Barbetrieb, in dem nach Beobachtung von Nachbarn vermutlich gezockt wird. Es gibt in der Widdersteinstraße ein Wettbüro.
Diese massive Veränderung des Stadtteils zum Schlechteren darf nicht weitergehen.
Wir beantragen einen Bericht über die Situation im UTA zu folgenden Fragen:
- Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung eingeleitet und umgesetzt, um den Denkmalcharakter des Untertürkheimer Bahnhofs zu schützen und wieder herzustellen? Welche weiteren Maßnahmen werden folgen?
- Welche Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung, um die Häufung von Wett- und Spielsalons und Nachtlokalen in den Straßen rund um den Untertürkheimer Bahnhof einzudämmen und eine negative Stadtteilentwicklung zu aufzuhalten?
- Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, den Untertürkheimer Bahnhof zu erwerben, um ihn zu schützen und um eine gedeihliche Nutzung im Interesse der Stadt und des Stadtbezirks sicherzustellen? Ergeben sich aus der etwas besseren Finanzlage und vor allem günstigeren Finanzaussicht Möglichkeiten?
Ulrike Küstler, Gangolf Stocker
Hearing zu “Hotel Silber”: Von Köln lernen
16. Juni 2010, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Antrag vom 16.06.2010 (Nr. 196/2010)
Seit 22 Jahren gibt es in Köln ein NS-Dokumentationszentrum. Das EL-DE-Haus, in welchem sich dieses Dokumentationszentrum befindet, war die Kölner Zentrale der Geheimen Staatspolizei. Das Gebäude selbst weist deutlich weniger originäre Reste dieser Zeit vor als das ehemalige “Hotel Silber”.
Das “Hotel Silber” war die württembergische Leitzentrale und Sitz des württembergischen Innenministerium, wo die Verfolgung und Vernichtung geplant und organisiert wurde. Das Hotel Silber war im Krieg auch weit weniger zerstört als bisher behauptet. Die Westseite war weithin erhalten und wurde auch gleich nach Kriegsende wieder polizeilich genutzt.
In Köln und Stuttgart wurden und werden im Hinblick auf die Dokumentation der NS-Zeit ganz andere Schlussfolgerungen gezogen. In Köln existiert eine erfolgreiche Gedenk-, Lern- und Forschunggsstätte – in Stuttgart wird lediglich über eine weitere Gedenkstätte diskutiert.
Daher wollen wir, dass über die Konzeption und die Erfahrungen des EL-De-Hauses beim geplanten Hearing berichtet wird.
Wir beantragen:
Zum für den 17. Juli geplanten Hearing wird Dr. Werner Jung, Leiter des EL-DE-Hauses in Köln, eingeladen.
Hannes Rockenbauch, Ulrike Küstler, Gangolf Stocker, Maria-Lina Kotelmann, Tom Adler



