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Vorkaufsrecht für LBBW-Wohnungen geltend machen 

7. September 2011, Verfasser:
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag vom 07.09.2011 (Nr. 337/2011)

Das Bieterverfahren um die LBBW-Immobiliensparte steht in den letzten Zügen. Es umgeht die Direktvergabe und wird dazu führen, dass das höchste Gebot den Zuschlag erhält. Trotz der Bemühungen um einen strafbewehrten Sozialkatalog zeigt das Beispiel der Stadt Dresden, dass auch dieses Instrument bei der Auspressung eines Wohnungsbestands durch Investoren-Heuschrecken zu Lasten der Mieter umgangen wird.

Die Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE hält es für eine richtige Entscheidung, diesen Wohnungsbestand unter kommunale Kontrolle zu bringen und unterstützt daher die Entscheidung der LHS, mit einem Konsortium in das Bieterverfahren einzusteigen. Sollte dieses jedoch nicht im Sinne Stuttgarts entschieden werden, muss sich die Stadt zumindest um einen Teil der veranschlagten 4.000 Wohnungen im LBBW-Immobilienpaket in Stuttgart bemühen. Angesichts der Anspannung im Stuttgarter Wohnungsmarkt und einer konstant hohen Zahl von Haushalten in der Notfallkartei sehen wir die Anwendung des Vorkaufsrechts im Sinne des Allgemeinwohls als gerechtfertigt an.

Wir beantragen daher:

Die Stadt Stuttgart macht überall, wo die rechtliche Möglichkeit besteht, ihr Vorkaufsrecht auf die LBBW-Wohnungen geltend, sofern das Bieterkonsortium an dem sie beteiligt ist, beim Verkauf der LBBW-Wohnungen nicht zum Zuge kommt.

Ulrike Küstler, Hannes Rockenbauch

Bodenpolitik der LHS 

5. September 2011, Verfasser:
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Anfrage vom 05.09.2011 (Nr. 332/2011)

Für die Haushaltsberatungen benötigen wir folgende Angaben:

Welche Kriterien/Überlegungen spielen für die Landeshauptstadt beim Kauf von Grundstücken/Immobilien eine Rolle?
Welche Kriterien/Überlegungen spielen für die Landeshauptstadt beim Verkauf von Grundstücken/Immobilien eine Rolle?

Gangolf Stocker, Hannes Rockenbauch

Rückeroberung der Stuttgarter Altstadt 

4. August 2011, Verfasser:
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag vom 04.08.2011 (Nr. 319/2011)

Die sozialen und städtebaulichen Probleme des Leonhardsviertels sind hinreichend diskutiert, die Debatte über Lösungswege ist in vollem Gang.
Wir sind der Auffassung, dass das Leonhardsviertel wiederentdeckt werden muss als das, was es ist: Stuttgarts historische Altstadt, reich an Kulturdenkmälern und doch inmitten einer Großstadt gelegen. Natürlich ist diese Altstadt kein Museum und auch kein normales Wohngebiet, sondern ein lebendiges Quartier, in dem großstädtisches Nachtleben und auch das Erotikgewerbe seinen Platz hat. Dabei muss es aber eine ausgewogene Mischung geben, in der auch normales Gewerbe, Gastronomie und Wohnen unbedrängt und in angemessener Qualität stattfinden kann. Und auch die angrenzende Jakobschule muss ihren Schulbetrieb ungestört entfalten können.
Die aktuelle Situation ist weit von einer ausgewogenen Nutzungsmischung entfernt: Es dominiert ein aggressiver Straßenstrich und eine Vielzahl mehr oder weniger legaler oder geduldeter Bordell- und Laufhausbetriebe. Andere Nutzungen werden dadurch zurückgedrängt, die Folgeerscheinungen der Prostitution führen zu sozialen Verwerfungen und städtebaulichem Verfall. Normale Mieter, Gastronomiebetriebe, Haus- und Wohnungsbesitzer fühlen sich zunehmend bedrängt und in ihrer Lebensqualität eingeschränkt. Ziehen sich diese weiter zurück, droht der Altstadt weiterer Niedergang. Politik und Verwaltung müssen deshalb rasch und konsequent handeln.

Ergänzend zu unseren Anträgen 145/2011 und 174/2011 beantragen wir deshalb:

  • Die Verwaltung stellt noch vor den Haushaltsplanberatungen im UTA dar, mit welchen Maßnahmen der öffentliche Raum im Viertel aufgewertet und die historische Qualität des Quartiers hervorgehoben werden kann. Dazu gehört ein Beleuchtungskonzept ebenso wie die Zurückdrängung ausufernder Leuchtreklame sowie die Neugestaltung des Umfeldes des Gustav-Siegle-Hauses einschließlich Leonhardsplatz.
  • Die Leonhardstraße wird ab Ecke Jakobstraße mit einfachsten Mitteln zur Fußgängerzone gemacht. Die Verwaltung legt noch vor den Haushaltsberatungen eine Planung samt Kostenabschätzung vor.
  • Haus- und Wohnungseigentümer des Viertels werden gezielt angeschrieben, sich am Runden Tisch Leonhardsviertel zu beteiligen.
  • Ergänzend zur vereinbarten systematischen Prüfung des städtischen Vorkaufsrechts bei Verkaufsvorgängen im Quartier prüft die Verwaltung, welche Immobilien im Quartier, die (noch) nicht im Besitz des Milieus sind, durch städtischen Kauf und städtische Nutzung einem möglichen Zugriff des Milieus entzogen werden könnten. Das Ergebnis dieser Prüfung wird am 30. September im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vorgestellt.
  • Die Stadt signalisiert an alle Immobilieneigentümer im Quartier grundsätzliche Kaufbereitschaft.

Jochen Stopper, Silvia Fischer, Dr. Roswitha Blind, Andreas Reissig, Thomas Adler, Gangolf Stocker
(Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft)

Was kostet die “städtebauliche Chance”? Transparente Zahlen zu den Grundstücksgeschäften bei Stuttgart 21 

27. Juli 2011, Verfasser:
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Anfrage vom 27.07.2011 (Nr. 306/2011)

In ihrem Antrag zu den Kosten von Stuttgart 21 hat die Fraktion der Freien Wähler zu Recht eine detaillierte Aufschlüsselung der tatsächlichen Kosten von Stuttgart 21 für die Stadt eingefordert. Wir begrüßen, dass endlich offen über die Kosten- und Lastenverteilung dieses Projekts geredet werden soll.
Die Stellungnahme des Oberbürgermeisters hat jedoch noch nicht die wünschenswerte Klarheit gebracht. Es bleiben u. a. Fragen offen in Bezug auf die Grundstücksgeschäfte, die die Basis für die angebliche “städtebauliche Chance” bilden.
Von besonderem Interesse ist, welcher Grundstückswert für die Grundstücke A2, A3, B, C1, C2 und D für das Jahr 2010 – das Jahr, in dem die Flächen übergeben werden sollten – veranschlagt wurde. Einer überschlägigen Berechnung nach dürfte der Wert der Grundstücke im Jahr 2010 rund 800 Mio. EUR betragen haben.
Gerade in der Diskussion um die Stiftung Rosenstein – Folge der Forderung Heiner Geißlers, diese Grundstücke der Spekulation zu entziehen – ist es notwendig, die anstehenden Entscheidungen auch auf klaren Zahlen zu gründen.
Zudem sollte mitgeteilt werden, ob und was die Bahn für die jetzige und zukünftige Nutzung der städtischen Flächen, oberirdisch als auch unterirdisch, bezahlt. Die Grundstücke, insbesondere das Gleisvorfeld, gehören seit 2001 der Stadt Stuttgart. Um Gerüchten und Falschaussagen bei diesem Thema zu begegnen, ist es notwendig, alle Fakten, Zahlen und Rechnungen übersichtlich und nachvollziehbar auf den Tisch zu legen.

Wir fragen deshalb:

  • Im Kaufvertrag aus dem Jahr 2001 wurde geregelt, dass der Kaufpreis im Jahr 2001 beglichen werden muss, die Übergabe der Flächen jedoch erst im Jahr 2010 erfolgen sollte. Die Grundstückswerte wurden daher abgezinst. Von welchen Grundstückswerten wurden für die einzelnen Baufelder A2, A3, B, C1, C2 und D bei der Abzinsung ausgegangen?
  • Welche Zinssätze wurden für die einzelnen Baufelder festgelegt und welche Zinssumme ergibt sich daraus für die einzelnen Baufelder?
  • Wurden für die unterirdische oder oberirdische Nutzung dieser städtischen Flächen Pachtzahlungen von den Nutzern (u. a. Deutsche Bahn) erhoben? Welche Pachtzahlungen wurden geleistet? Werden zukünftig Pachtzahlungen erhoben?
  • Wie hoch war die Grunderwerbssteuer für die einzelnen Baufelder?
  • Welche Vorfinanzierungskosten wie Zinsen o. ä. sind seit dem Kauf für die Baufelder angefallen bzw. welche wurden einkalkuliert?
  • Die Stadt und die Mehrheit des Gemeinderats haben auf die Verzugszinsen aus der späteren Nutzung der Flächen im Jahr 2007 verzichtet. Welcher Grundstückswert wurde der Ermittlung der Verzugszinsen zu Grunde gelegt? Welche Verzugszinsen wurden angesetzt?
  • Wie groß ist der Anteil der nicht von der Stadt genutzten Flächen auf diesen städtischen Grundstücken?
  • Welche Kosten sind für die Erschließung der Flächen vorgesehen bzw. welche wurden von der Bahn in ihrer aktualisierten Wirtschaftlichkeitsberechnung angesetzt?
  • Welche Nutzung wurde für die einzelnen Baufelder bei dieser Wirtschaftlichkeitsberechnung angesetzt?
  • Werden die Erschließungskosten auf die Grundstückspreise umgelegt?
  • Welche Kostenschätzung legt die Stadt bei der Altlastenentsorgung und der Geländemodellierung heute zugrunde, nachdem ein Teil der Flächen frei geräumt wurde und seit der ersten Schätzung 10 Jahre vergangen sind?
  • Wie hoch ist der angesetzte städtische Kostenanteil an der Altlastenentsorgung und der Geländemodellierung?
  • Wie lange wird es nach Einschätzung von Stadtverwaltung und Bahn dauern, bis nach Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs (frühestens im Jahr 2020) die Altlastenbeseitigung und Geländemodellierung abgeschlossen ist?
  • Da diese Flächen erst nach der Altlastenbeseitigung genutzt werden können, stellt sich die Frage, wann diese Flächen wirklich genutzt werden können?
  • Stehen der Stadt für diese Zeit der Altlastenbeseitigung und Geländemodellierung ebenfalls Verzugszinsen zu?

Peter Pätzold, Muhterem Aras, Gangolf Stocker, Hannes Rockenbauch
(Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft)

Information über die künftige Schulpolitik des Landes 

26. Juli 2011, Verfasser:
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag vom 26.07.2011 (Nr. 305/2011)

Am Freitag, 29. Juli 2011, findet im Stuttgarter Rathaus eine Sondersitzung des Städtetagsausschusses für Schule, Kultur und Sport statt. Den Vorsitz hat Bürgermeisterin Dr. Eisenmann. Die Kultusministerin wird in dieser nicht-öffentlichen Sitzung über die bildungspolitische Richtung des Landes informieren.

Wir beantragen, dass der Gemeinderat im Schulbeirat am 25.10.2011 oder in einer anderen geeigneten Sitzung darüber informiert wird.

Ulrike Küstler

 
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