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Das architektonische Erbe bewahren: Gebäude Wagenburgstraße 149-153 

27. April 2012, Verfasser:
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag vom 27.04.2012 (Nr. 134/2012)

Dem Gebäude Wagenburgstraße 149-153, erbaut vom Architekten Karl Beer in den Jahren 1928 bis 1930, droht der Abriss. Der Bau- und Heimstättenverein Stuttgart beabsichtigt einen Neubau an dieser Stelle.

Im Architekturführer sind die Gebäude Wagenburgstraße 149-153 und das Gebäude Friedrich-Ebert-Hof Am Weißenhof und Hölzelstraße, beide von Karl Beer, aufgeführt. Der Friedrich-Ebert-Hof wurde vor Jahren saniert.

1976 wurde das Gebäude Wagenburgstraße bei einem Wettbewerb zur Verschönerung des Stadtbildes ausgezeichnet.

Architektur-Experten plädieren seit Langem für den Erhalt dieses Gebäudes.

Auch der Bezirksbeirat Ost, der Mieterverrein Stuttgart, der Museumsverein Stuttgart-Ost und der Kulturverein Stuttgart-Ost setzen sich für den Erhalt des Stadtteilprägenden Gebäudes von Karl Beer ein.

Die Stuttgarter Öffentlichkeit ist mit den Jahren sensibler geworden, was den Erhalt von Denkmalen und stadtteilprägenden Gebäuden angeht. Mit dem heute verantwortlichen Bewußtsein hinsichtlich des Erhalts solcher geschichtlichen Zeugnisse wären damals nach 1945 viele Gebäude nicht abgerissen worden. Aktuelles Beispiel ist die Auseinandersetzung um das Wengerter-Haus in der Firnhaberstraße.

Wir beantragen daher:
Für das Gebäude Wagenburgstraße 149-153 wird gem. § 172, Absatz 1, Ziff. 1 und Absatz 3 eine Erhaltungssatzung aufgestellt.

Peter Pätzold, Dr. Roswitha Blind, Hannes Rockenbauch
Fraktion B90 / Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktions-G. SÖS und Linke

Vittorio Lazaridis, Monika Wüst, Gangolf Stocker
B90 / Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktions-G. SÖS und Linke

Fahrkarten für Flüchtlinge 

24. April 2012, Verfasser:
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag und Anfrage vom 24.04.2012 (Nr. 130/2012)

Flüchtlinge in Stuttgart erhalten ein monatliches “Taschengeld” (Bargeldbetrag) von 40,90 Euro. Die billigste Fahrtmöglichkeit für zwei Zonen ist das Monatsticket. Dieses kostet für Inhaber der Bonuscard (also bereits verbilligt) 40,40 Euro. Das ist für alle Bonuscard-Inhaber zu viel, für die Flüchtlinge aber ganz besonders.
Viele Flüchtlinge, die Termine bei Ämtern wahrnehmen müssen, die zum Arbeitsplatz, aber auch zu sozialen Kontakten kommen wollen, fahren deshalb schwarz und werden so kriminalisiert. Der Arbeitskreis Asyl versucht Flüchtlinge vor der Kriminalisierung zu bewahren und übernimmt Strafen aus dem Spendentopf. Das stößt aber an Grenzen. Der AK Asyl schrieb deshalb an den SSB-Vorstand, er solle kulant mit Flüchtlingen umgehen. Dieser antwortete, dass die Politik das Problem lösen müsse.

Der AK Asyl regt an, dass eine Regelung gefunden wird, nach der die Flüchtlinge eine Eigenbeteiligung von 12 Euro übernehmen und die weiteren Kosten eines Zwei-Zonen-Monatstickets von der Stadt getragen werden. Dies halten wir für gerechtfertigt.

Um dies zu erreichen gibt es als eine Möglichkeit, dass sie SSB aufgefordert wird, diese Verbilligung für Flüchtlinge zu realisieren; das erfordert dann jedoch eine Berücksichtigung beim Defizitausgleich durch die Stadt. Die andere Möglichkeit ist, dass die Stadt im bisherigen System der sozialen (Mobiliäts-)Leistungen bleibt und den erforderlichen erhöhten Zuschuss direkt gewährt.

Daher fragen wir:
Wie viele Flüchtlinge sind in Stuttgart von dem Problem betroffen und was kostet die vorgeschlagene Regelung?

Daher beantragen wir:
Der Gemeinderat beschließt, für Flüchtlinge den Zuschuss zur Monatskarte so zu erhöhen, dass nur noch ein Eigenbeitrag von 12 Euro verbleibt.

Ulrike Küstler, Hannes Rockenbauch

Jugendgemeinderat für Stuttgart? 

18. April 2012, Verfasser:
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag und Anfrage vom 18.04.2012 (Nr. 121/2012)

Die Stadt Stuttgart hat Jugendräte in den Stadtbezirken, aber keinen Jugendgemeinderat. In der Diskussion über Vorbereitung der letzten Jugendratswahl in Stuttgart haben wir unsere Bitte wiederholt, die Verwaltung solle über die Jugendräte andernorts berichten, um einen Vergleich mit dem Stuttgarter Jugendrat zu ermöglichen. Dies wurde uns versprochen, aber nicht getan.

Unsere Überlegung war und ist, dass für Jugendliche die Beteiligung an der kommunalen Demokratie attraktiver wird durch eine bessere Ausgestaltung ihrer Rechte. Sitzungen ohne wirkliche Entscheidungsbefugnisse sowie eine geringe Vernetzung der Jugendräte in den einzelnen Stadtbezirken machen nach unserem Eindruck die Jugendratsarbeit gerade für aktive und zielstrebige Jugendliche unattraktiv. Kurzum: Unserer Meinung nach braucht Jugendbeteiligung mehr als eine Spielwiese, nämlich Mitwirkungsrechte. Dass dies in vielfältiger Weise möglich ist, zeigt der Bericht der Landesregierung.

Im Januar hat die FDP im Landtag einen Bericht über Jugendgemeinderäte beantragt und die Landesregierung hat im März dazu berichtet (Landtagsdrucksache 15/1126). In dem Bericht der Landesregierung fällt auf, dass bei Stuttgart zum Punkt „Rechte im Gemeinderat“ nichts steht. In dem Bericht fehlen Hinweise auf die Akzeptanz der Jugendgemeinderäte. Die Wahlbeteiligung und eventuell die Fluktuation der gewählten Mitglieder könnten hier Hinweise geben.

Wir beantragen und fragen:

I. Um aus den Erfahrungen der anderen Städte zu lernen, beantragen wir in Ergänzung zu dem Bericht der Landesregierung einen Bericht im Gemeinderat mit folgenden Fragen:

  • Wahlrecht und Wahl:
    Wie ist in den verschiedenen Städten das aktive und passive Wahlrecht geregelt, wie lang dauert die Amtsperiode der Jugend(gemeinde)räte?
    Werden die Jugend(gemeinde)räte für die Gesamtstadt gewählt oder – wie in Stuttgart – für die Stadtbezirke?
    Wie hoch war in den verschiedenen Gemeinden die Wahlbeteiligung?
  • Ausstattung:
    Wie hoch ist das Budget der Jugend(gemeinde)räte und können sie selbständig darüber verfügen?
  • Information bzw. Informationsrecht:
    Werden die Jugend(gemeinde)räte über wichtige Gemeindeangelegenheiten durch den Oberbürgermeister informiert? Erhalten die Jugend(gemeinde)räte die Sitzungsvorlagen des Gemeinderats?
  • Antragsrecht:
    Wie sind die Antragsrechte der Jugend(gemeinde)räte geregelt? Können sie zu allen Gemeindeangelegenheiten bzw. kommunalen Fragen Anträge stellen oder nur zu „jugendspezifischen“ Fragen?
  • Teilnahme an Beratungen, Rederecht:
    Können die Jugendgemeinderäte an allen Sitzungen des Gemeinderates teilnehmen bzw. von welchen Sitzungen sind sie ausgeschlossen? Können sich die Jugend(gemeinde)räte zu allen Gemeindeangelegenheiten äußern oder nur zu Jugendangelegenheiten?
  • Berichtsrecht:
    Können die Jugend(gemeinde)räte im Stadtrat über ihre Aktivitäten berichten bzw. befasst sich der Gemeinderat als Gremium mit ihrem Bericht?

II. Wie bewertet die Verwaltung die verschiedenen Beteiligungsrechte der Jugend(gemeinde)räte im Hinblick auf die Erhöhung des Interesses der Jugendlichen an dieser Arbeit und im Hinblick auf eine Erhöhung der Beteiligung?

Ulrike Küstler, Hannes Rockenbauch
Gangolf Stocker, Thomas Adler, Maria-Lina Kotelmann

Mobilitätskarte für Stuttgart 

27. März 2012, Verfasser:
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag vom 27.03.2012 (Nr. 95/2012)

Stuttgart steht in der Verantwortung, den Anteil umweltverträglicher Mobilität in der Stadt zu erhöhen. Dazu muss der Modal Split, d.h. die Anteile der verschiedenen Verkehrsmittel verändert werden zugunsten des öffentlichen Verkehrs und durch nutzerfreundliche Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittel.

Ein einheitliches Zugangs-, Bezahl- und Buchungssystem für die Nutzung von Bahnen, Bussen, Leihfahrrädern und Pedelecs sowie Carsharing und Taxen und Parkflächen muss geschaffen werden, um den Anreiz zum Umstieg vom privat genutzten PKW auf umweltfreundliche Verkehrsarten zu erhöhen.

Das erfordert auch städtebauliche und stadtplanerische Konzepte zur Erleichterung des Umsteigens zwischen den Verkehrsmitteln und zur Vermeidung von Verkehren (Arbeitswege, Einkaufen im Stadtquartier).

Ebenso muss durch ein Sozialticket sichergestellt werden, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner sich den öffentlichen Verkehr leisten können.

Als weiteren Vorteil können Kultur- und Sportveranstaltungen über die Mobilitätskarte von allen, unter Einbeziehung der Bonus- und Familiencard, genutzt werden.

Wir beantragen daher:
1. Die Verwaltung legt dem Gemeinderat ein Konzept für die Mobilitätskarte als Medium zur Vernetzung der oben genannten verschiedenen Verkehrsmittel und ihrer Betreiber / Träger vor. Das beinhaltet eine Vereinheitlichung der Zugangs-, Buchungs- und Abrechnungssysteme.

Folgende Punkte sind dabei sicherzustellen:
a) ein kommunales Modell unter öffentlicher Kontrolle,
b) der diskriminierungsfreie Zugang aller Nutzerinnen und Nutzer,
c) die Einbeziehung von Bonus- und Familiencard und die Einführung eines Sozialtickets.

2. Die Verwaltung legt dar, wie in kommunaler/interkommunaler Regie ein öffentliches Trägermodell zur technischen Bereitstellung geschaffen werden kann. Anderen Kommunen in der Region und dem Verband Region Stuttgart muss die Beteiligung an einer Mobilitätskarte ermöglicht werden.
3. Die Verwaltung legt dar, an welchen Punkten in der Stadt die Verkehrsarten verknüpft werden können bzw. sollen und welche unterstützenden Maßnahmen ergriffen werden müssen (Umsteigemöglichkeiten, Carsharingplatze etc.)

SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft

Stuttgart Service Card – Klarheit schaffen 

27. März 2012, Verfasser:
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag und Anfrage vom 27.03.2012 (Nr. 94/2012)

Seit vielen Monaten wird abgeschottet von der Öffentlichkeit in der SSB AG am Projekt „Stuttgart Service Card“ (SSC) gearbeitet. Tröpfchenweise gelangen in letzter Zeit Informationen ans Licht, z.B. in der Antwort der Verwaltung zu Antrag Nr. 844/2011 oder in der Presse.

Die Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE misst diesem Projekt große Bedeutung zu und fordert, dass in einem transparenten und öffentlichen Verfahren über die intelligente Vernetzung der verschiedenen Verkehrsmittel und Mobilitätsträger diskutiert wird. Mit dem Gemeinderatsbeschluss zu Daimlers e-Car2go werden aber einengende Fakten geschaffen, ohne dass der Gemeinderat Kenntnis über die dahinter stehende Gesamtkonzeption besitzt. Der Gemeinderat muss bis zur endgültigen Entscheidung alle Gestaltungsoptionen kennen und eigene Ansprüche und Ziele formulieren können.

Wir beantragen einen öffentlichen Sachvortrag und die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie ist der Stand der Planung bei der SSB zur Stuttgart Service Card?
- Ist sichergestellt, dass in der bestehenden Konzeption die Stadt Stuttgart die volle planerische Kontrolle über alle Angebote behält?
- Welche Serviceleistungen und Mobilitätsdienste soll die SSC beinhalten?
- Welche Partner sollen in die Stuttgart Service Card eingebunden werden? Entstehen hierdurch privilegierte Partnerschaften die geeignet sind, andere Mobilitäts- und Serviceanbieter zu verdrängen? Ist sichergestellt, dass für alle geplanten Mobilitätsdienste und andere Partnerschaften bei Dienstleistungen ein diskriminierungsfreier Zugang für alle potentiellen Anbieter besteht?
- In welchem Geschäftsmodell soll die Stuttgart Service Card betrieben werden?
- Mit der Stuttgart Service Card könnten viele Daten gesammelt werden. Welche Maßnahmen will die Stadt ergreifen, um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten? Wer soll Zugriff auf die Daten bekommen?
- Wie werden durch die Stuttgart Service Card soziale Belange (z.B. ein Sozialticket) realisiert?

SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft

 
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