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Risiko? Kann die erhöhte Grundwasserentnahme bei S21 Trinkwasserleitungen gefährden? 

19. September 2012, Verfasser:
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag und Anfrage vom 19.09.2012 (Nr. 292/2012)

Der Rohrschaden in Kaltental hat bundesweit Schlagzeilen gemacht. Er wurde gemäß einer ersten Einschätzung des Betreibers EnBW durch Bodenbewegung ausgelöst.

Durch die zu entnehmenden Grundwassermengen („Grundwassermanagement“) bei S21 ist ebenfalls mit Bodenbewegungen zu rechnen.

Wir fragen die Stadtverwaltung:
1. Mit welchen Bodenbewegungen ist in welchen Gebieten der Landeshauptstadt Stuttgart durch die aktuelle 7. Planänderung (PFA 1.1), 6. Planänderung (PFA 1.5) und 2. Planänderung (PFA 1.6a) zu rechnen?

Gemäß Aussage von Hermann Löhner, der bei der EnBW Regional AG für die Wasserversorgung und Infrastruktur in Stuttgart zuständig ist, gibt es eine seit 2007 vorliegende Zustandsanalyse des Leitungssystems, nach der seither nach einer Prioritätenliste die zum Teil in die Jahre gekommenen Trinkwasser-Leitungen saniert oder erneuert werden. (vgl. Stuttgarter Nachrichten (online), Artikel „Netz der Wasserversorgung ist eng geknüpft“ vom 12.09.2012)

Wir fragen weiterhin:
2. Sind der Verwaltung diese Zustandsanalyse des Leitungssystems und die darin enthaltene Prioritätenliste bekannt und stehen diese zur Verfügung?

Wir beantragen:
3. Die Verwaltung wirkt darauf hin, dass die Zustandsanalyse des Leitungssystems und die darin enthaltene Prioritätenliste dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

In der Stadt Stuttgart werden insgesamt 143 km „großvolumigen Zubringerleitungen“ und rund 1.400 km Netzleitungen betrieben (Quelle: EnBW Broschüre „Trinkwasser Stuttgart – natürlich EnBW“).

Wir fragen:
4. Welche Zubringerleitungen und welcher Anteil der Netzleitungen liegen in den bei Frage 1 erfragten Gebieten?
5. Gehen die Antrags-Unterlagen zu den genannten Änderungen der Planfeststellungsabschnitte 1.1, 1.5 und 1.6a auf mögliche Auswirkungen der zu erwartenden Bodenbewegungen auf Trinkwasser- und sonstige Ver- und Entsorgungsleitungen ein?
6. Wenn ja (Frage 5), welche Auswirkungen sind dies?
7. Wenn nein (Frage 5), welche Auswirkungen erwartet die Stadtverwaltung?
8. Welche Plätze in der Prioritätenliste der Zustandsanalyse nehmen die Zubringer- und Netzleitungen ein, die in den bei Frage 1 erfragten Gebieten verlegt sind?

Gangolf Stocker, Hannes Rockenbauch, Thomas Adler

Änderung der Berechnung des Erbbauzinses 

12. September 2012, Verfasser:
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag vom 12.09.2012 (Nr. 283/2012)

Die Berechnung des Erbbauzinses, zuletzt geändert am 6.12.2007 mit GRDrs 918/2007, sieht für Erbpachtnutzung mit Parkhäusern einen Erbbauzins von 2 % aus dem Verkehrswert, bei “kulturrellen Einrichtungen, soweit überwiegend im öffentlichen Interesse liegend”, einen Erbbauzins von 4 % aus dem Verkehrswert vergleichbarer Wohnungsbaugrundstücke bzw. einem höheren tatsächlichen Wert und für Industrie und Gewerbenutzung einen Pachtzins von 7 % aus dem Verkehrswert vor. Das ist völlig unverhältnismässig und unverständlich.

Wir beantragen daher:
- der Erbbauzins für Parkhäuser beträgt künftig 7 Prozent aus dem Verkehrswert
- Der Erbbauzins für kulturelle Einrichtungen, soweit überwiegend im öffentlichen Interesse liegend (Ziff. 5a) beträgt 2 Prozent aus dem Verkehrswert vergleichbarer Wohnungsbaugrundstücke. Hat das Grundstück einen tatsächlichen höheren Wert, gilt dieser.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Erbbauverträge mit Parkhausnutzung dahingehend zu prüfen, ob die Höhe des Zinssatzes vor dem Auslaufen des Erbbauvertrags kündbar ist und berechnet ab der Kündigung des Zinssatzes den neuen Zinssatz von 7 Prozent. Entsprechend ist mit den genannten kulturellen Einrichtungen zu verfahren, was sicherlich einfacher sein wird.

Gangolf Stocker, Ulrike Küstler, Tom Adler

Polizeikessel bei Anti-Nazi-Demonstration 

3. August 2012, Verfasser:
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag und Anfrage vom 03.08.2012 (Nr. 262/2012)

Am Montag, den 30.07.12, fanden sich mehrere hundert Personen in der Innenstadt ein, um gegen eine Kundgebung der NPD in der Nähe des Kronprinz-Platzes zu demonstrieren. Unter den NPD-Gegnern befanden sich viele Gewerkschaftsmitglieder, Naturfreunde, Angehörige verschiedener Parteien und ihrer Jugendverbände darunter Mitglieder des Gemeinderats, der Regionalversammlung und des Landtags, Angehörige des Stadtjugendrings und aus anderen antifaschistischen Zusammenhängen und Verbänden. Am Rande der Proteste wurden nach ähnlich lautenden Angaben betroffener Personen zwischen 11.20 und 11.45 Uhr ohne Vorwarnung zwischen 60 und 70 Personen, darunter Minderjährige und Passanten, am Rotebühlplatz von Polizeikräften eingekesselt und dort zwischen 4 und 5 Stunden lang in praller Sonne festgehalten. Aus mehreren uns vorliegenden Berichten ist zu entnehmen, dass in dieser Zeit keine ausreichende Versorgung der Betroffenen durch die Polizei erfolgte, Toilettengang verweigert wurde und mehrere Personen Verbrennungen durch die starke Sonneneinstrahlung erlitten. Mehrere Kameras wurden während der Kesselung auf die Betroffenen gerichtet. Alle Personen wurden erkennungsdienstlich behandelt, ihre Taschen und Rucksäcke durchsucht. PolizistInnen tasteten die Körper der Betroffenen ab und fertigten Bildaufnahmen mit durchnummerierten Körperaufklebern an. Im Anschluss nahm die Polizei die Personen in Gewahrsam und inhaftierten sie bis zu 1,5 Stunden auf der Sammelstelle am Wasengelände. Dort seien nach gleichlautenden Angaben der Betroffenen erneut Kameraaufnahmen angefertigt und zum zweiten mal die Personalien festgestellt worden. Die Betroffenen wurden am Abend mit Platzverweisen aus der Haft entlassen, über die Gründe der Einkesselung und der erkennungsdienstlichen Behandlung erfolgte keine Aufklärung durch die Polizei.
Die Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE hält das antifaschistische Engagement der Bürgerinnen und Bürger für wichtig. Dem Versuch einer generellen Kriminalisierung widersprechen wir entschieden. Mit der Strategie der Polizei-Einsatzleitung am 30.07.12 sind wir äußerst unzufrieden und verweisen an dieser Stelle auf einen kritischen Brief der Landtagsvizepräsidentin Brigitte Lösch an den Innenminister.

Wir fragen daher:

  • Wie beurteilt die Verwaltung den schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit der betroffenen Bürgerinnen und Bürgern durch die von der Einsatzleitung befohlenen Einkesselung?
  • Hält die Verwaltung den Einsatz eines Polizeikessels gegen Bürgerinnen und Bürger für gerechtfertigt, die bürgerschaftliches und demokratisches Engagement beweisen und gewalttätigen Rassisten friedlich entgegentreten?
  • Wie beurteilt die Verwaltung die mangelhafte Versorgung der Betroffenen während der 4-5 Stunden im Kessel, die doppelte erkennungsdienstliche Behandlung und den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen durch mehrstündige Videoaufzeichnungen unter Berücksichtigung der Rechtslage und Rechtsprechung?
  • Ist es aus Sicht der Verwaltung zulässig, Bürgerinnen und Bürger ohne Rechtsbelehrung bis zu 6 Stunden und mehr gegen ihren Willen festzuhalten und mehrfache erkennungsdienstliche Behandlungen durchzuführen?
  • In Ulm und Darmstadt wurde der Versuch unternommen, Nazi-Kundgebung zu verbieten. Aus welchen Gründen hat die Verwaltung von Rechtsmitteln zur Verhinderung der NPD-Kundgebung Abstand genommen?

Wir beantragen:
Der Polizeipräsident berichtet zeitnah über die Einsatzstrategie am 30.07.12 und die Maßnahme der Kesselung am Rotebühlplatz im Verwaltungsausschuss.

Hannes Rockenbauch, Thomas Adler

Änderung der Anlage 1 zur GRDrs 417/2012 

25. Juli 2012, Verfasser:
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag vom 25.07.2012 (Nr. 258/2012)

Wir bitten, den im Verwaltungsausschuss am 25.07.2012 einmütig gefassten Beschluss, dass in Anlage 1 zur GRDrs 417/2012, III. Konzeptionelle Grundlagen des sozialpädagogischen Angebots im Schülerhaus, 2. Entwicklungsaufgaben von Schulkindern als Ausgangspunkt für das sozialpädagogische Angebot in dem gemäß Tischvorlage des Verwaltungsausschusses zugefügten Punkt das Wort “positiv” durch das Wort “selbstbewusst” ersetzt wird, auch auf die Überschrift des genannten Textteils zu beziehen. Die Überschrift lautet dann wie folgt (Änderung unterstrichen): “Bildung einer selbstbewussten Geschlechtsidentität:”

Des weiteren beantragen wir folgende weitere Änderungen:

  • In Anlage 1 zur GRDrs 417/2012, III. Konzeptionelle Grundlagen des sozialpädagogischen Angebots im Schülerhaus, 4. Inklusion (Seite 8) wird im 1. Satz die Aufzählung der Unterscheidungsmerkmale um den Passus “ihre sexuelle Orientierung” ergänzt. Der Satz lautet dann wie folgt (Ergänzung unterstrichen): “Kinder unterscheiden sich voneinander, zum Beispiel im Hinblick auf ihre Familienkultur, ihre sozioökonomische Lage, ihre Herkunft, ihre Religion, ihr Geschlecht, ihre sexuelle Orientierung aber auch im Hinblick auf mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen.”
  • In Anlage 1 zur GRDrs 417/2012, III. Konzeptionelle Grundlagen des sozialpädagogischen Angebots im Schülerhaus, 4. Inklusion (Seite 8) wird im 3. Satz das Wort “Normalität” durch das Wort “Bereicherung” ersetzt. Der Satz lautet dann wie folgt (Änderung unterstrichen): “Im Schülerhaus gilt der Grundsatz, dass Vielfalt als Bereicherung anerkannt und kein Kind ausgeschlossen wird.”

Ulrike Küstler, Hannes Rockenbauch

Putzen für die Stadt unter Tarif?! 

23. Juli 2012, Verfasser:
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Anfrage vom 23.07.2012 (Nr. 257/2012)

Uns haben beunruhigende Berichte von städtischen Beschäftigten erreicht.
Demnach hat die Stadtverwaltung mit Reinigungsfirmen Verträge z.B. zum Putzen in Bezirksrathäusern geschlossen, bei denen die Fremdfirmen den Mindestlohn erhalten – die von diesen beschäftigten Reinigungskräfte erhalten jedoch deutlich weniger als den Tarif- bzw. Mindestlohn.

Des weiteren sei die Arbeitszeit der städtischen Reinigungskräfte im Rathaus reduziert worden, obwohl sie die selben Flächen wie vorher reinigen müssen. Das Entgelt sei daher gesunken.

Bei Veranstaltungen im Rathaus werden wohl seit Jahren ebenfalls Fremdfirmen eingesetzt.

Wir fragen:

Wo werden in der Stadtverwaltung zur Reinigung städtische Kräfte eingesetzt und wo arbeiten Fremdfirmen? Wie viele Beschäftigte sind das jeweils?
Hat die Stadtverwaltung bei Abschluss von Verträgen mit Fremdfirmen sichergestellt, dass die Reinigungskräfte den Tarif- bzw. Mindestlohn erhalten und überwacht sie dieses? Hat die Stadtverwaltung sichergestellt, dass die zu reinigenden Flächen angemessen sind und die weiteren Arbeitsbedingungen (Pausen, Jahresleistung, Urlaub etc.) dem Tarifvertrag entsprechen?
Sind die örtlichen Personalräte bzw. der Gesamtpersonalrat über Verträge mit fremden Reinigungsfirmen informiert bzw. am Vergabeverfahren beteiligt?
Trifft es zu, dass die Zeitvorgabe für die zu reinigende Fläche für städtische Beschäftigte vermindert wurde? Wo und in welchem Umfang trifft dies zu? Wie hoch ist die Gehaltseinbuße der betreffenden Beschäftigten?

Wir bitten um einen detaillierten Bericht.

Ulrike Küstler, Hannes Rockenbauch, Thomas Adler, Gangolf Stocker, Maria-Lina Kotelmann

 
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