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Sondernutzungsrichtlinien 

24. Juli 2006, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag und Anfrage vom 24.07.2006 (Nr. 255/2006)

Derzeit befinden sich die Sondernutzungsrichtlinien, die die straßenrechtliche Sondernutzungen regeln, in Überarbeitung bzw. Fortschreibung (Antwort zum Antrag 160/2006 “Öffentlicher Raum in öffentlicher Debatte” von Bündnis 90/Die Grünen).

Daher beantrage ich vorsorglich folgende Änderungen in die Überarbeitung mit aufzunehmen bzw. folgende Gruppen zu beteiligen:

  1. In einer kurzen, vorangehenden Präambel soll es heißen: “Die Grundrechte nach Art. 5 (Meinungsfreiheit), Art. 8 (Versammlungsfreiheit) und Art. 9 (Vereinigungsfreiheit) sollen durch die nachfolgenden Richtlinien weder eingeschränkt noch aufgehoben werden. Diese Richtlinien dienen insofern der Durchführung und Handhabung dieser Grundrechte.”

  2. Infostände von Parteien, politischen Gruppierungen und Bürgerinitiativen und gemeinnützigen Organisationen werden unter “II. Erlaubnisfreie Sondernutzungen” aufgeführt Sie müssen angemeldet werden und gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist eine begründete Ablehnung erfolgt.

Bei der Überarbeitung der Sondernutzungsrichtlinien werden gesellschaftlich relevante Gruppen in Stuttgart, wie z. B. der DGB, die Umweltverbände, die Kirchen etc. beteiligt. Ebenso werden Personen und Vereine auf deren Verlangen hin beteiligt, wenn sie bürgerschaftliches Engagement nachweisen können.

Hannes Rockenbauch

Ausschuss Stuttgart 21 

24. Juli 2006, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Alles zu S21, Anträge und Anfragen

Antrag und Anfrage vom 24.07.2006 (Nr. 254/2006)

Am 18. Juli fand eine nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses "Stuttgart 21" statt.

Dazu habe ich folgende Fragen:

  • Warum war diese Sitzung nichtöffentlich?
  • Warum erhielten offenbar nur die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder dieses Ausschusses eine Einladung und wurden nicht alle GemeinderätInnen – wie das bei sonstigen Ausschuss-Sitzungen richtigerweise üblich ist – von dieser Sitzung in Kenntnis gesetzt?
  • Wenn diese Sitzung nichtöffentlich war, wie ist es dann zu erklären, dass ein Herr Frevert im Amtsblatt einen Bericht über diese Sitzung schreibt und die dort gefallenen Äußerungen zitiert? Und wie erklärt sich ein Bericht am 19. Juli in den Stuttgarter Nachrichten und ein Bericht in der Eßlinger Zeitung hierzu?

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Verhandlungen mit Vodafone 

24. Juli 2006, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Anfrage vom 24.07.2006 (Nr. 252/2006)

Die Stuttgarter Zeitung berichtete über eine Auskunft des Stadtplanungsamtes, wonach mit Vodafone wegen der Sendeanlage auf dem Burgholzhof verhandelt werde mit dem Ziel, eine andere Ausrichtung der Anlage zu erreichen. In einer Pressemitteilung der Bürgerinitiative Mobilfunk Burgholzhof vom 23.7.06 wird nun berichtet, dass die anwohner gebeten wurden, mit Vodafone selbst zu verhandeln.

Frage:
Gibt es nun Verhandlungen seitens der Stadt mit Vodafone oder sind sie noch vorgesehen? Oder sind sie schon abgeschlossen und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn es keine Verhandlungen gab und gibt, warum nicht, und wieso erhält die StZ dann die Auskunft, man wolle verhandeln.

Hannes Rockenbauch

Nochmals: Museumspädagogischer Dienst 

7. Juli 2006, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag und Anfrage vom 07.07.2006 (Nr. 226/2006)

Die Stellungnahme der Verwaltung zu meinem Antrag Nr. 152/2006 vom 28.06.2006 wirft Fragen auf und ist nicht geeignet, meinen Antrag zu erledigen.

In dieser Stellungnahme wird die Umstellung von “Klassenpauschalen” auf “Kopfgelder” für den Museumspädagogischen Dienst als ein Akt der Gerechtigkeit dargestellt.
Es stellt sich die Frage, ob sich irgendeine dieser von der Verwaltung angeführten “zahlenmäßig kleineren und besonders förderungswürdigen Gruppen und Schulklassen” über die behauptete Ungerechtigkeit beschwert und somit Anlass für die Umstellung gegeben hat.

Wie hoch sind die Mehreinnahmen durch die Umstellung auf das “Kopfgeld” und wie hoch sind die Mehrkosten der dadurch erforderlichen zusätzlichen Verwaltungsaufwendungen?

Der Einwand, die von den Teilnehmenden zu bezahlenden Beiträge für Führungen und Projekte des Museumspädagogischen Dienstes ersetzten nur zehn Prozent der Kosten, lässt außer acht, dass auch ein zehnprozentiger Beitrag so manche Familie schlicht überfordert. Wenn schon eine “gerechte” Lösung angestrebt wird, so ist ein beitragsfreier Besuch bzw. eine beitragsfreie Teilnahme die wohl “gerechteste”.

Hannes Rockenbauch

Sitzungsgelderhopping 

16. Mai 2006, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag vom 16.05.2006 (Nr. 166/2006)

Ich beantrage, den Paragrafen 2 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit so zu ändern, dass die Sitzungsgelder pro Sitzung pro Ausschusssitz 60 Euro bzw. 120 Euro (über 6 Stunden Sitzungsdauer) betragen, also Gremienmitglieder (i.d.R. Ausschussmitglieder) und deren StellvertreterInnen sich dieses Sitzungsgeld pro Sitzung teilen, und zwar je zur Hälfte, sofern Mitglied und VertreterIn nichts anderes angeben.

Hannes Rockenbauch

 
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