Stuttgart 21: Verkehrsverlagerung vom MIV auf den ÖPNV
30. Mai 2007, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Alles zu S21, Anträge und Anfragen
Anfrage vom 30.05.2007 (Nr. 249/2007)
In zwei Anfragen hatte ich nach den Belegen für die Aussage des Herrn Oberbürgermeisters gefragt, wonach durch “Stuttgart 21″ 18 Mio. Personenfahrten von der Straße auf die Schiene verlagert würden (Anfrage 379/2006 vom 23.11.2006 und Anfrage 77/2007 vom 13.02.2007). In zwei Antworten (09.01.2007 und 30.03.2007) wird als Quelle für diese Behauptung die Untersuchung “Stuttgart 21 – Erarbeitung eines Mengengerüstes Personenfern- und -nahverkehr für vertiefende Variantenuntersuchungen” vom März 1997 von Intraplan/München und dem VWI Stuttgart angeführt.
Zunächst befremdet es sehr, dass in den Antworten aus einer Untersuchung zitiert wird, die der Verwaltung nicht vorliegt. Es ist erstaunlich, dass die Verwaltung, sich auf Aussagen eines ehemaligen Institutleiters verlassend, Anfragen aus dem Gemeinderat beantwortet, ohne selbst über die Quelle zu verfügen. Auf unsere Anfragen nach der Untersuchung wurde uns bedeutet, dass diese der Stadt nicht vorliegt, und dass für die Antwort der Autor der Untersuchung befragt und dann zitiert wurde.
Nachdem ich bei der ProjektGmbH Südwest der DB Netz diese Untersuchung nun eingesehen habe, komme ich zu folgenden Feststellungen bzw. Fragen:
Sucht man in der o.a. Untersuchung nach Aussagen über eine Verkehrsverlagerung, so findet man dazu nichts, allenfalls eine Tabelle auf Seite 5-45, Abb. 5.18, die annäherungsweise eine Aussage über Verkehrsverlagerungen zulässt. Im Vergleich mit dem sog. W-Fall und dem Planfall (Stuttgart 21) werden dort Aussagen über die MIV- und ÖPNV-Mengen getroffen. Und die einzige Erkenntnis, die aus dieser Tabelle bzw. Abbildung getroffen werden kann ist die, dass der motorisierte Individualverkehr (MIV) im Vergleich zwischen W-Fall und Stuttgart 21 um 3450 Fahrten/Tag zunimmt, das sind 1,260 Mio. Fahrten pro Jahr.
Wie kommt die Verwaltung angesichts einer prognostizierten Zunahme des MIV um mehr als 1,2 Mio. Fahrten/Jahr durch Stuttgart 21 zu der Aussage, diese Studie käme zum Ergebnis, 18 Mio. Personenfahrten würden von der Straße auf die Schiene verlagert werden?
Unabhängig von meiner erneuten Frage möchte ich anmerken, dass es sich bei dieser Untersuchung um eine solche handelt, die im Sinn des Auftraggebers zur Rechtfertigung von Stuttgart 21 dienen sollte. Ungeachtet dessen ist sie nicht einmal für die oberbürgermeisterlichen Behauptungen zu gebrauchen.
Dass Verlagerungseffekte allein durch den Ausbau des ÖPNV ohne gleichzeitige Entschleunigung des MIV erzielt werden können, ist zudem ein Märchen. Ich verweise nur auf die Ergebnisse der Zählungen nach dem Bau der S-Bahn nach Böblingen im Jahr 1986, ein Jahr nach deren Fertigstellung: Der ÖPNV einschließlich S-Bahn hatte aus und in Richtung Böblingen zwar um 11 Prozent zugenommen, der Kfz-Verkehr in und aus dieser Richtung aber um stolze 13,3 Prozent; der Kfz-Verkehr hingegen insgesamt mit Quelle und Ziel Stuttgart aber nur um 6,3 Prozent! Die Verwaltung sollte nicht hinter die einmal gewonnenen Erkenntnisse zurückfallen.
Hannes Rockenbauch
Fahrzeugflotte der BürgermeisterInnen
11. Mai 2007, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Anfrage vom 11.05.2007 (222/2007)
Ich bitte um Auskunft über die Fahrzeuge und deren CO2-Ausstoss, die vom Herrn Oberbürgermeister und den Beigeordneten genutzt werden.
Hannes Rockenbauch
Keine Sondernutzungserlaubisse für Kfz-Klimaschweine
11. Mai 2007, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Antrag vom 11.05.2007 (221/2007)
Anlässlich der “S-City mobil”-Veranstaltungen am 28. und 29. April erteilte die Verwaltung Sondernutzungsgenehmigungen für die Aufstellung und Werbung von bzw. für Kraftfahrzeuge, deren CO2-Ausstoss das zwei- bis dreifache eines Mittelkalssewagens haben (siehe Fotos).
Abgesehen davon, dass dies alle Sonntagsreden vom Klimaschutz Lügen straft. stellt eine solche Sondernutzung auch eine erhebliche Blockierung der Fußgänger und eine Verschandlung der mit Millionenaufwand gerade erst sanierten Königsstrasse dar. Um eine Wiederholung zu vermeiden, beantrage ich, dass künftig keine Werbung mehr auf den öffentlichen Flächen für solche Kfz-Klimaschweine genehmigt wird.
Hannes Rockenbauch
Sondernutzungsrichtlinien, Hausrecht bei Sondernutzungen
11. Mai 2007, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Anfrage vom 11.05.2007 (Nr. 220/2007)
In der Antwort auf meinen Antrag 142/2007 vom 21.03.2007 schreibt die Verwaltung, dieser sei “im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaften und Wohnen – auch im Namen von Herrn Stadtrat Rockenbauch – beantwortet worden”. Weder bin ich bekanntermassen Mitglied dieses Ausschusses, noch kann ich meine Anträge selbst beantworten. Ich bat u.a. um eine Stellungnahme der Verwaltung zu folgenden Änderungsvorschlägen:
Die Ausübung grundrechtlich garantierter Aktivitäten im öffentliche Raum sollte grundsätzlich gebührenfrei sein
Die Überlassung des Öffentlichen Raums für andere Sondernutzungen ist gebührenpflichtig und umfasst aber kein Hausrecht für die überlassene Fläche
Die Überlassung des Öffentlichen Raums für kommerzialle Nutzungen, die dem Sondernutzenden ein Weisungsrecht bzw. Hausrecht einräumt (insbesondere bei gastronomischer Nutzung), erfolgt nur auf der Basis eines Mietvertrags. Zur Begründung siehe mein o.a. Antrag.
Hierauf ging die Verwaltung überhaupt nicht ein. Meine Bitte um Stellungnahme ist nicht dadurch erledigt, dass Verwaltung und Gemeinderat Anträge von Einzelstadträten offenbar weitgehend ignorieren. Auch die Verabschiedung der neuen Sondernutzungsrichtlinien durch die Gemeinderatsmehrheit beantwortet nicht meine Fragen. Ich bitte also um Stellungnahme.
Erst jüngst wurden dem Vorsitzenden des Kreisverbands Stuttgart Schläge angedroht, wenn er seinen Protest gegen die Ausstellung und Werbung für klimazerstörende Protzautos nicht beendet. Anlässlich der “S-City mobil”-Veranstaltungen wurden Sondernutzungen erteilt für die Aufstellung von solchen Hochleistungs-CO2-Emittanten. Die Autohändler gingen dabei davon aus, dass sie das Hausrecht auf dem zur Sondernutzung ausgewiesenen Fläche hätten und bestanden darauf, dass Protestblätter ausserhalb dieser Zone verbleiben müssten (siehe Foto).
Ich halte eine Klärung der Frage des Hausrecht bei Sondernutzungen öffentlicher Flächen für dringend geboten – auch im Hinblick auf die Gebührenfestsetzung.
Hannes Rockenbauch
Entwicklung Stöckach
22. März 2007, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Anfrage vom 22.03.2007 (Nr. 143/2007)
* Nachdem bei Veranstaltungen im Bereich Stöckach davon gesprochen wird, dass bspw. für das Arreal des ehemaligen Arbeitsamtes Investoren bereit stehen, die einen Mix von Wohnungen, Büros und Einzelhandel planen,
* nachdem anlässlich einer Veranstaltung zum Bauherrenmodell die Verwaltung bedauerte, zu wenig Flächen für am Bauherrenmodell Interessierte anbieten zu können,
* und ich bereits mit meinem Antrag 127/2006 vom 12.04.2006 angeregt hatte, einen städtebaulichen Rahmenplan für den Stöckach inkl. Entwicklungsmaßnahmen gem. § 165 BauGB anzustreben und dieser negativ beschieden wurde,
frage ich heute nach dem Stand der Dinge.
“Ziel ist”, so hatte ich in meinem o.g. Antrag formuliert, "den Stöckach zu einem lebendigen und attraktiven Stadtteil mit echt “städtischen Strukturen” und einer sozialen und kulturellen Infrastruktur zu machen, in der sich die dort schon vorhandene gesellschaftliche Vielfalt entfalten kann, ein Beispiel für attraktives, innerstädtisches Wohnen in einem Stadtteil der kurzen Wege zu schaffen, Bürger und Bewohner in Planung und Umsetzung einzubeziehen, ein Stück nachhaltige Stadtentwicklung zu realisieren.”
Ein Discountermarkt würde dagegen den bestehenden Einzelhandel zerstören und zu erheblichen verkehrlichen Belastungen für den ohnehin überlasteten Stöckach führen.
Ich bitte um einen Bericht in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Technik.
Hannes Rockenbauch





