Neufassung der Sondernutzungsrichtlinien
21. März 2007, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Alles zu S21, Anträge und Anfragen
Antrag vom 21.03.2007 (Nr. 142/2007)
In meinem Antrag Nr. 255/2006 vom 24.07.2006 beantragte ich einige Änderungen anlässlich der Überarbeitung der Sondernutzungsrichtlinien.
Mit Antwort vom 14.09.2006 wurde mir dafür gedankt und eine Stellungnahme dazu versprochen. Die überarbeitete Neufassung der Sondernutzungsrichtlinien liegt nun als Beratungsvorlage vor; meine Vorschlägen/Anträge kommen darin erwartungsgemäß nicht vor.
Daher beantrage ich erneut:
1. In einer kurzen, vorangehenden Präambel soll es heißen: “Die Grundrechte nach Art. 5 (Meinungsfreiheit), Art. 8 (Versammlungsfreiheit) und Art. 9 (Vereinigungsfreiheit) sollen durch die nachfolgenden Richtlinien weder eingeschränkt noch aufgehoben werden. Diese Richtlinien dienen insofern der Durchführung und Handhabung dieser Grundrechte.”
2. Infostände von Parteien, politischen Gruppierungen und Bürgerinitiativen,
Bürgerinnen und gemeinnützigen Organisationen werden unter “III. Erlaubnisfreie Sondernutzungen” aufgeführt. Sie müssen angemeldet werden und gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist eine begründete Ablehnung erfolgt.
Bezugnehmend auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf Erhöhung der Sondernutzungsgebühren (Antrag Nr. 118/2007 vom 09.03.2007) bitte ich die Verwaltung um Stellungnahme zu folgenden Änderungsvorschlägen:
· Die Ausübung grundrechtlich garantierter Aktivitäten im öffentlichen Raum sollte grundsätzlich gebührenfrei sein.
· Die Überlassung des öffentlichen Raums für andere Sondernutzungen ist gebührenpflichtig und umfasst aber kein Hausrecht für die überlassene Fläche .
· Die Überlassung öffentlichen Raums für kommerzielle Nutzungen, die dem Sondernutzenden ein Weisungsrecht bzw. Hausrecht einräumt (insbesondere bei gastronomischer Nutzung), erfolgt nur auf der Basis eines Mietvertrags.
Mir ist es wichtig, klar zu stellen, dass a) grundgesetzliche Rechte nicht per Sondernutzungsrichtlinien ausser Kraft gesetzt werden und deren Ausübung nicht gebührenpflichtig ist, b) der öffentliche Raum auch dann öffentlich, d.h. von jedermann/frau genutzt werden kann, wenn eine Sondernutzungserlaubnis vorliegt, also nicht per Hausrecht ausgehebelt wird, und in den Fällen, in denen ein solches Hausrecht (z.B. bei Außenbewirtschaftung) nur auf der Basis eines Mietvertrags übertragen wird, will heißen, dann auch entsprechend teuer wird.
Hannes Rockenbauch
Stuttgart 21 – Gemeinderatssitzung am 8. März 2007
28. Februar 2007, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Alles zu S21, Anträge und Anfragen
Antrag vom 28.02.2007 (Nr. 97/2007)
Ich unterstütze das Anliegen von CDU und SPD, am 8. März das Thema Stuttgart 21 zu diskutieren. Meine Begründung ist allerdings eine andere, aber sei’s drum: Die notwendige Unterstützung kann als gegeben vorausgesetzt werden, da ja CDU und SPD diesen TOP ebenfalls wollen. Ich beantrage daher, die Tagesordnung für die GR-Stizung am 8. März um den Punkt "Stuttgart 21" zu ergänzen.
Hannes Rockenbauch
Klimakatastrophe
20. Februar 2007, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Antrag vom 12.02.2007 (Nr. 78/2007)
“Die vom Gemeinderat mit GRDrs 69/1994 beschlossene 30 %-ige Reduzierung bezogen auf 1990 ist nicht erreicht worden. Die tatsächliche Reduzierung beträgt 9,0%.”
Diese Aussage im Energiebericht 2005 GRDrs 720/2006 bedarf eigentlich keiner weiteren Kommentierung. In meinem Antrag Nr. 211/2005 vom 23.06.2005 hatte ich geschrieben, dass sich das Verfehlen der Sebstverpflichtung hinsichtlich der CO2-Emissionen wohl auch 2004 ohne Trendwende fortsetzen wird. Und ich beantragte damals einen Notfallplan, damit im Haushalt 2006/2007 die für die Umsetzung der Notfallmaßnahmen erforderlichen Mittel bereit gestellt werden können. Die Verwaltung hingegen hielt einen Notfallplan nicht für erforderlich.
Ich beantrage deshalb erneut,
* das Amt für Umweltschutz zu beauftragen, noch vor der Haushaltsberatung eine aktuellen Bilanzierung vorzulegen und einen Maßnahmeplan (Notfallplan) vorzuschlagen, wie die Selbstverpflichtung zu erreichen sei. Weiter sind die erforderlichen Haushaltsmittel dafür zu benennen, damit nicht wieder zwei Jahre bis zur nächsten Haushaltsberatung vergehen, ohne die finanziellen Voraussetzungen für einen solchen Notfallplan geschaffen zu haben.
* bei der europaweiten Ausschreibung des Stromliefervertrags zum 01.07.2007 gezielt Strom aus erneuerbaren Energien auszuschreiben und dabei – neben dem Preis – die Höhe der tatsächlichen CO2-Minderung zum Kriterium zu machen. Dabei ist eine Minderung von mindestens 50 Prozent der Menge an CO2-Emissionen im Vergleich zu "Normal"strom anzustreben.
Hannes Rockenbauch
Giftmüll
15. Februar 2007, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Antrag vom 15.02.2007 (Nr. 81/2007)
Die Presse berichtete vor kurzem, dass hochgiftiger Müll nach Deutschland importiert wird.
Kann die Verwaltung ausschließen, dass die EnBW solchen Giftmüll zur Müllverbrennnungsanlage Münster transportiert und dort verbrennt?
Ist die Verwalung in der Lage, hierüber eine verbindliche Auskunft von EnBW zu verlangen und zu erhalten?
Hannes Rockenbauch
Sondernutzungsrichtlinien / Nichtbeteiligung der interessierten Vereine, Bürger etc.
13. Februar 2007, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Antrag vom 13.02.2007 (Nr. 75/2007)
In der Antwort auf meine/n Antrag/Anfrage Nr. 380/2006 vom 23.11.2006, mit dem ich erneut die Beteiligung von gesellschaftlich relevanten Vertretungen (DGB, Kirchen u.a.) bei der Überarbeitung der Sondernutzungsrichtlinien gefordert hatte, wird mir mitgeteilt, es sei “dies schon angesichts der Vielzahl und der Unbestimmtheit der verschiedensten Antragsteller nicht möglich. Zum anderen geht es nicht darum, wie Veranstalter öffentliche Flächen nutzen wollen, sondern darum, wie die Stadt ihre öffentlichen Flächen nutzen möchte.”
Würde die Verwaltung bitte erklären, was sie unter “Unbestimmtheit der verschiedensten Antragsteller” versteht? Zum zweiten wäre ich dankbar, wenn die Verwaltung “die Stadt” definiert. Zur “Stadt” gehören ja unstreitig auch die Bevölkerung, ihre Vereine, ihre kulturellen, politischen und gesellschaftlichen Zusammenschlüsse. Es war bei vielen Regelungsbereichen oft Übung der Verwaltung, die Betroffenen dabei zu hören, und es gab in der Vergangenheit unzählige Beispiele dafür, wie Vertreter der Wirtschaft und andere in entsprechenden Gremien zur Mitarbeit eingeladen wurden und mitarbeiteten. Dies gilt auch für beratende Ausschüsse des Gemeinderats. Die “Vielzahl” der Betroffenen war der Verwaltung kein Hindernis, einzelne Verbände, Vereine als Vertretung dieser Vielzahl auszumachen.
Ich bitte mir darüber Auskunft zu geben, wer an der Überarbeitung der Sondernutzungsrichtlinien beteiligt ist und noch beteiligt werden soll.
Hannes Rockenbauch



