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Situation junger psychisch kranker Menschen und Kinder psychisch kranker Eltern 

4. April 2011, Verfasser:
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag und Anfrage vom 04.04.2011 (Nr. 141/2011)

In den letzten Haushaltsberatungen 2009 wurde diese Problematik sowohl von der Verwaltung als auch vom Gemeinderat als sehr dringlich erachtet. Im Zusammenhang mit der Budgetierung bzw. Personalausstattung der Sozialpsychiatrischen Dienste wurde festgestellt, dass die weder die vorhandene noch die im Haushalt beantragte und aufgrund des Sparzwangs nicht beschlossene Erhöhung des Budgets für die Sozialpsychiatrischen Dienste für diese Aufgabe ausreicht.
Es wurden jedoch zehn “Module zur Weiterentwicklung der Kooperation der GPZ/ Beratungszentren” vorgestellt. Dazu hat die Verwaltung festgestellt: “Die Module 5 – 7 sind mit der derzeitigen Personalausstattung nicht realisierbar.”

Wir fragen nun:

  • Wie ist derzeit die Beratung und Versorgung von jungen psychisch kranken Menschen und von Kindern psychisch kranker Eltern organisiert? Gibt es weiterhin Versorgungsengpässe?
  • Wie hat sich die Zusammenarbeit der Sozialpsychiatrischen Dienste, des Jugendamts und des Gesundheitsamts entwickelt?
  • Ist geplant, den Workshop (Modul 1 in der Anlage 1 zur GRDrs 630/2009) durchzuführen?
  • Welche Struktur muss geschaffen werden, um den jungen psychisch kranken Menschen und den Kindern psychisch kranker Eltern die erforderliche Hilfe zu gewährleisten?
  • Welche finanziellen Mittel bzw. wie viele Personalstellen sind erforderlich, um die Versorgung des genannten Personenkreises in Zukunft zu verbessern bzw. sicherzustellen?

Wir beantragen,
dass diese Fragen in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 11. April 2011 im Zusammenhang des Schwerpunkt-Themas Psychiatrie beantwortet werden.

Ulrike Küstler

Ansprüche für Kinder und Jugendliche sichern 

24. März 2011, Verfasser:
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag und Anfrage vom 24.03.2011 (Nr. 130/2011)

Das neue “Regelbedarfsermittlungsgesetz” mit den Neuregelungen des SGB II – vor allem das Bildungspaket – gilt formal seit 1.1.2011. Da es erst mit großer Verspätung verabschiedet wurde, sieht es vor, dass die Betroffenen ihre gesetzlichen Ansprüche rückwirkend geltend machen. Es geht um die Ansprüche der ersten drei Monate:

  • Mittagessenzuschuss in Schulen, Kitas und Horten (Nachzahlung 78 Euro je Kind),
  • Zuschuss für Vereinsbeiträge, Musikunterricht und Ähnliches (Nachzahlung 30 Euro je Kind),
  • Zuschuss zu Schul- und Kitaausflügen, Lernförderung (auch Nachhilfe) als Gutschein oder Direktzahlung an den Veranstalter (hier muss die Schule oder Kita die Kosten bescheinigen),
  • Zuschuss für die Schülerbeförderung.

Diese Leistungen und die Nachzahlungen müssen Hartz-IV-Empfänger/-innen beim JobCenter beantragen.
Bezieher/-innen von Wohngeld und Kinderzuschlag müssen die Leistungen bei der Familienkasse der Arbeitsagentur stellen.
Bezieher/-innen von Sozialgeld müssen den Antrag beim Sozialamt stellen.

Die Anträge von Hartz-IV-Emfängerinnen müssen bis spätestens 30. April 2011 gestellt sein.
Die Anträge von Wohngeldempfängerinnen und Bezieher/-innen von Elterngeld müssen bis spätestens 31. Mai 2011 gestellt sein.

Wir fragen:

Wie wird sichergestellt, dass die Anspruchsberechtigten bzw. ihre Eltern erfahren, für was und wo sie die Anträge stellen müssen? Wir wollen, dass die Leistungen allen bedürftigen Kindern vollständig zu Gute kommen!

Ergänzend: Die Betroffenen müssen auch darüber informiert werden, dass jetzt das JobCenter die Kosten für Warmwasser übernimmt und für die Nachzahlung ab Januar ebenfalls ein Antrag bis 30. April gestellt werden muss,

Wir beantragen,

dass zeitnah das JobCenter, das Sozialamt und das Jugendamt im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen, im Sozialausschuss und im Jugendhilfeausschuss berichten.

Ulrike Küstler, Hannes Rockenbauch

Stuttgart 21/Grundwassermanagement: Wo sind die “Schluckbrunnen”? 

14. März 2011, Verfasser:
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Anfrage vom 14.03.2011 (Nr. 121/2011)

Im Frühjahr 2010 hat die Projektleitung von Stuttgart 21 im UTA die Rohrleitungen und Brunnen des Grundwassermanagement vorgestellt. Auf die Frage nach der Anzahl der sog. Schluckbrunnen, jener Brunnen also, über die das gereinigte Grundwasser wieder eingepumpt werden soll, gab es als Antwort, dass die Zahl dieser Brunnen größer als 50 und die Lage dieser Brunnen erst noch durch die Firma Hölscher zu betimmen sei.

Frage: Wie weit ist die Planung der Firma Hölscher; sind die Standorte der Schluckbrunnen nun bekannt und wie verlaufen die Leitungen dorthin?

Gangolf Stocker, Hannes Rockenbauch

Was wird aus den Nestwerk-Mietern und -Mieterinnen? 

8. März 2011, Verfasser:
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Anfrage vom 08.03.2011 (Nr. 109/2011)

Aus dem Nestwerk-Haus Hölderlinstraße wurde uns berichtet, dass die Bewohner/-innen neue Mietverträge bekommen haben. Die neuen Mietverträge sind allerdings befristet bi Ende Juni. Ein Angebot oder einen Hinweis, wo die Bewohner/-innen dann hinziehen sollen, wurde nicht gegeben – geschweige denn ein anderes Wohnangebot gemacht. Wie bekannt,, geht es um Menschen mit geringem Einkommen bzw. Menschen, die es auf dem Wohnungsmarkt sehr schwer haben.

Wir fragen:

  • Ist der Stadtverwaltung der Vorgang bekannt?
  • Hat die Stadtverwaltung einen Hilfevorschlag für die betroffenen Mieter/-innen?

Wir bitten um einen zeitnahen Bericht im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen und im Sozialausschuss und um Information, wie es um die witeren Nestwerk-Wohnungen bzw. Nestwerk-Mieter/-innen steht.

Ulrike Küstler, Hannes Rockenbauch

Fehlbestand bei Sozialwohnungen und günstigen Mietwohnungen abbauen 

14. Dezember 2010, Verfasser:
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag vom 14.12.2010 (Nr. 379/2010)

In Stuttgart besteht eine schlimme Wohnungsnot im Bereich der Sozialwohnungen und der preiswerten Wohnungen. Seit Jahren umfasst die Wohnungsnotfallkartei mehr als dreitausend wohnungssuchende Haushalte. Stuttgart steht vor der Herausforderung, die Unterversorgung mit bezahlbarem Wohnraum zu bewältigen und in eine nachhaltige und raumschonende Stadtentwicklung einzubetten.

Nach Prognosen des Statistischen Amtes liegt der Wohnungsgesamtbedarf zwischen 2002 und 2020 bei 13.300 Wohneinheiten. Gleichzeitig fallen ca. 450 Wohneinheiten pro Jahr aus der Sozialbindung. Die beabsichtigte Förderung von 100 Wohneinheiten pro Jahr im sozialen Wohnungsbau ist daher viel zu gering, um den Bedarf zu decken. Zudem wird im Jahr 2010 die beschlossene Zahl 100 mit 24 realisierten Sozialwohnungen bei Weitem verfehlt und nach Angaben der Verwaltung auch in 2011 nicht erreicht. Das für Sozialwohnungen und preiswerte Mietwohnungen vorgesehene Geld ist auch 2010 teilweise in den Bau von preiswertem Wohneigentum geflossen.

Es ist daher begrüßenswert, aber keinesfalls hinreichend, eine verbindliche Quote für Wohnungsbau und für die dabei zu erreichende Quote für geförderten Wohnungsbau festzulegen. Für eine sozial gerechte Stuttgarter Wohnungs- und Grundstückspolitik muss der Anteil der zu bauenden preiswerten Mietwohnungen und Sozialwohnungen festgeschrieben bzw. ihr Bau sichergestellt werden.

Bei 1.500 geplanten Wohnungen sollten wenigstens ein Drittel geförderte Wohnungen sein. Verteilt man diese 500 geförderten Wohnungen gleichmäßig auf die drei Förderarten, ergeben sich jeweils immerhin knapp 170 Sozialwohnungen, bezahlbare Mietwohnungen und gefördertes Wohneigentum für junge Familien. Damit erreichen wir noch lange keinen Ausgleich für die abgehenden Sozialbindungen, jedoch eine Änderung der bisherigen Verteilung der Stuttgarter Wohnbauförderung in der Praxis. Mit dieser Maßgabe wird auch die soziale Mischung von Wohngebieten gefördert.

Wir beantragen:

  • Ab sofort wird bei allen Bauprojekten in der Innenstadt, in den Ortszentren der Stadtteile und an sonstigen geeigneten Standorten, für die neues Planungsrecht geschaffen oder alte Planung geändert wird, ein Wohnanteil von mindestens 30% der Geschossfläche festgesetzt.
  • Ab sofort wird bei allen Wohnungsbauvorhaben, für die ein Planungsrecht aufgestellt oder alte Planung geändert wird, der Anteil von einem Drittel geförderter Wohnungsbau und davon wiederum je einem Drittel Sozialwohnungen und einem Drittel Mietwohnungen für mittlere Einkommen vorgeschrieben. Damit wird noch immer kein Ausgleich für die abgehenden Sozialbindungen erreicht, aber eine Wende in der Stuttgart Praxis der Wohnbauförderung.
  • Die Stadtverwaltung legt einen Vorschlag vor, nach dem die Stadt selbst als Bauherrin sozialen Wohnungsbau und preiswerte Mietwohnungen errichtet.
  • Über diesen Antrag wird in der Vollversammlung am 16. Dezember abgestimmt.

Hannes Rockenbauch, Ulrike Küstler

 
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