Baustelle S21 im Schlossgarten muss ruhen, Maßnahmen zum Schutz streng geschützter Arten fehlen
11. Januar 2012, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Dringlichkeitsantrag vom 11.01.2012 (Nr. 5/2012)
Seit dem 5. Oktober 2010 gilt für den Mittleren Schlossgarten für die Baustelle Stuttgart 21 ein vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) verhängtes Baumfällverbot, da eine Maßnahmenplanung zum Schutz streng geschützter Arten wie dem Juchtenkäfer, Fledermäusen und Vögeln bisher nicht vorliegt. Diese Planung existiert offensichtlich immer noch nicht. Natur- und Artenschutz sind in Deutschland aber kein zweitrangiges Rechtsgut und schon gar kein Luxus, sie sind Recht und Gesetz und gelten auch für den Bauherrn Bahn.
Laut dem Artikel “Polizei stoppt Einsatzplanung für Park” vom 04.01.2012 in der Online-Ausgabe der “Stuttgarter Nachrichten” hat die Bahn AG “inzwischen Unterlagen eingereicht, die ‘derzeit im EBA sowie den Fachbehörden vor Ort geprüft werden’, teilt die Behörde (EBA) auf Anfrage mit”.
Weiter steht im genannten Artikel: “Fachbehörden sind das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) und das Umweltamt der Stadt. [...] Im Umweltamt der Stadt Stuttgart kennt man den Vorgang seit dem 28. Dezember. Ein Bahn-Sprecher räumte am 3. Januar auf Anfrage sogar ein, dass die Bahn ‘auch jetzt noch Unterlagen einreichen muss, weil das EBA eine Detaillierung wünscht’. Der Vorgang sei daher ‘nicht abgeschlossen’.”
Ebenso gibt es das Urteil des VGH vom 15.12.2011, welches weitere Arbeiten an der Anlage des Grundwassermanagements untersagt und auch Baumfällarbeiten im Schlossgarten verbietet, weil keine Planungen zum Verlauf und der Ausführung der Rohrleitungen des Grundwassermanagements vorliegen, die auf ihre Auswirkung auf den Arten- und Naturschutz geprüft wurden. Dieser Zustand ist skandalös, völlig unabhängig davon, wie man zum Projekt steht.
Die Bauarbeiten im grünen Herzen der Stadt werden von allen Bürgerinnen und Bürgern sehr genau beobachtet und haben einen besonderen Stellenwert. Gerade deshalb ist es notwendig, dass die Einhaltung von Recht und Gesetz bei diesen Arbeiten und Vorhaben im Schlossgarten auch von städtischer Seite kontrolliert und eingefordert und den Stuttgarter Bürgerinnen und Bürgern transparent gemacht wird.
Wir beantragen daher:
1. In der ersten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik in diesem Jahr, am 17.01.2012, berichten die Verwaltung, ein Vertreter des Regierungspräsidiums und ein Vertreter der Bahn über die augenblickliche Situation im Bereich der Baustelle am Hauptbahnhof und im Mittleren Schlossgarten. Dabei wird insbesondere auf folgende Fragen eingegangen:
a) Fällverbot EBA vom 5.10.2010:
– Welche Maßnahmen wurden vom EBA gefordert?
– Welche Unterlagen liegen vor und welche Forderungen des EBA wurden erfüllt bzw. was fehlt noch an Unterlagen und welche Forderungen sind noch offen?
– Wie ist die Stellungnahme des Amts für Umweltschutz zu den eingereichten Unterlagen?
– Wie ist die Stellungnahme des Regierungspräsidiums?
– Welche weiteren gefährdeten Tierarten sind von den Bauarbeiten betroffen und welche Maßnahmen sind zu deren Schutz geplant?
b) Urteil VGH vom 15.12.2011
– Wie sehen die Anlagen zum zentralen Grundwassermanagement aus und welche Auswirkungen haben diese auf den Schlossgarten?
– Liegen die Ausführungsplanungen inzwischen vor?
– Inwiefern ist auch das Naturdenkmal Platanenallee von den Baumaßnahmen direkt betroffen?
2. Damit sich der Gemeinderat ein umfassendes Bild von der Situation und den Auswirkungen der Baustelle machen kann, berichtet die Verwaltung über die Maßnahmen im Schlossgarten und am Hauptbahnhof, die im ersten Vierteljahr laut Planung der Bahn durchgeführt werden sollen, und welche Auswirkungen dies auf die Stadt, insbesondere auch auf den Verkehr, auch innerhalb des Schlossgartens haben wird.
3. Ein regelmäßiger Bericht zu den laufenden Bauarbeiten, zu den geplanten Bauarbeiten und den laufenden Genehmigungen und Änderungen im Planverfahren ist dem Ausschuss für Umwelt und Technik mindestens einmal im Vierteljahr öffentlich zu geben.
4. Vor einer Klärung aller bisher aufgeworfenen rechtlichen Fragen und fehlenden Genehmigungen setzt sich die Stadtverwaltung bei der Bahn dafür ein, dass keinerlei Baumaßnahmen am Hauptbahnhof und auch im Mittleren Schlossgarten durchgeführt werden.
SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft, Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Vorbereitung des zweiten Stuttgarter Bürgerhaushalts
9. Januar 2012, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Antrag und Anfrage vom 09.01.2012 (Nr. 6/2012)
Der erste Bürgerhaushalt der Stadt Stuttgart war ein Erfolg in Hinsicht auf die Beteiligung sowie die Anzahl und die Qualität der Anträge, die von engagierten Bürgerinnen und Bürgern gestellt wurden. Die Anträge lagen zur Haushaltsberatung vor, sie wurden formell eingebracht und zu einem Teil auch von den Fraktionen aufgegriffen. Es fehlen aber eine ausreichende Rückmeldung an die beteiligten Bürgerinnen und Bürger, eine differenzierte Auswertung der Antragsinhalte und der Beteiligung. Insbesondere muss über die Weiterentwicklung des Stuttgarter Bürgerhaushalts beraten werden.
Wir fragen daher, in welcher Form die Verwaltung die Auswertung des ersten Bürgerhaushalts vornehmen und wie sie den zweiten Bürgerhaushalt vorbereiten will.
Wir beantragen daher, dass zu dieser Diskussion des Gemeinderats Vertreter/-innen des “Arbeitskreises Stuttgarter Bürgerhaushalt” als Sachkundige eingeladen werden, damit sie ihre Vergleiche mit anderen Städten und vor allem ihre “Vorschläge zur Auswertung und Evaluation des ersten Stuttgarter Bürgerhaushalts” vorstellen und damit zur Weiterentwicklung beitragen können.
SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Was kann die Stadt für die H7-Mieter tun?
13. Dezember 2011, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Anfrage vom 13.12.2011 (Nr. 873/2011)
Die Mieter des Kultur- und Kreativzentrums H7 – das sind Existenzgründer, Unternehmer, Kunst- und Kulturschaffende – haben am Montag, den 12.Dezember 2011 zum Teil aus der Zeitung erfahren, dass sie bis zum 31. Dezember 2011 ihre gemieteten Räume in der Heilbronner Straße 7 verlassen müssen. Gerechnet haben Sie mit dem von der Raum auf Zeit GmbH zugesagten Termin 31. März 2012. Dieser neue Umstand, innerhalb von gut zwei Wochen über die Weihnachtsfeiertage hinweg neue Räumlichkeiten zu finden, zu mieten und den Umzug zu meistern, stellt sie natürlich unter enormen, auch existentiellen Druck.
Ziel der Projektbetreiber von Stuttgart 21 ist es erklärtermaßen, den Projektfortschritt mit so geringen Umständen wie möglich für betroffene Bürger und Betriebe zu organisieren.
Laut Online-Ausgabe der Stuttgarter Zeitung (12. Dezember 2011) sagte MdB Stefan Kaufmann (CDU) bei einem Vorort-Termin im vom Abriss bedrohten H7: „Wir befinden uns in Gesprächen mit der Bahn.“ Ob ein Aufschub realistisch ist, dazu wollte er sich noch nicht genauer äußern. „Ich halte es nicht für aussichtslos, drei weitere Monate könnten allerdings schwierig werden.“
Wir fragen, angesichts der geschilderten Zeitpläne mit der Bitte um rasche Antwort:
- Nachdem der Vermieter des ursprünglich vorgesehenen Ausweichquartiers in der Goethestr. kurzfristig abgesprungen ist: Sieht die Stadtverwaltung Möglichkeiten, die Raum auf Zeit GmbH bzw. die betroffenen Mieter bei der Suche nach einem neuen, langfristigen Ersatzquartier zu unterstützen?
- Falls nicht, sieht die Stadtverwaltung Möglichkeiten, eine angemessene, provisorische Unterbringung für die betroffenen Mieter des H7 zur Verfügung zu stellen bzw. zu finden?
- Hat die Stadtverwaltung eigene Erkenntnisse, bzw. wenn nicht, unternimmt die Stadtverwaltung Anstrengungen, eigene Erkenntnisse zu erlangen, ob eine Fristverlängerung für einen Verbleib der Mieter über den 31. Dezember 2011 hinaus im H7 möglich ist? Wie lange wird eine solche Fristverlängerung sein?
SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Kriegen die Freien Träger ihr Geld für 2011 nicht?
1. Dezember 2011, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Antrag und Anfrage vom 01.12.2011 (Nr. 862/2011)
Mehrere Freie Träger der Wohlfahrtspflege haben uns mitgeteilt, dass sie von der Stadtverwaltung die vertraglich vereinbarten bzw. zugesagten Fördermittel für das Jahr 2011 nicht in vollem Umfang erhalten werden. Die Stadtverwaltung (das Gesundheitsamt) habe mitgeteilt, dass die bewilligten Mittel nicht ausreichend sind.
Wir fragen:
- Welche Freien Träger sind von derartigen Kürzungen betroffen und welche Anteile bzw. Fördermittel werden ihnen vorenthalten?
- Was ist die Rechtsgrundlage für die Maßnahme?
Wir beantragen:
- Der Stadtkämmerer stellt unverzüglich die erforderlichen Mittel zur Verfügung, damit die zugesagten Fördergelder 2011 an die Freien Träger schnellst möglich ausgezahlt werden können.
- Die betroffenen Freien Träger werden informiert, wann sie dieses Geld erhalten, damit ihre Planung für das Jahr 2011 umgesetzt werden kann.
SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Mitgliedschaft bei Transparency international
28. November 2011, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Antrag vom 28.11.2011 (Nr. 857/2011)
Als wichtige Ergänzung zur den von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption beantragen wir:
Die Stadt Stuttgart wird Mitglied von Transparency international.
Ulrike Küstler, Hannes Rockenbauch


