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Kein “Lohnwucher” in Stuttgart 

19. April 2010, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag vom 19.04.2010 (Nr. 117/2010)

Am 22. April 2009 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (5 AZR 436/08):
“Nach § 138 Abs. 2 BGB ist ein Rechtsgeschäft nichtig, durch das sich jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit oder des Mangels an Urteilsvermögen eines Anderen für eine Leistung Vermögensvorteile gewähren lässt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung stehen.”
Im vorliegenden Fall hatte ein Gartenbaubetrieb einer Beschäftigten einen Stundenlohn von sechs Euro netto gezahlt für eine Tätigkeit, die laut Tarifvertrag mit 7,84 Euro brutto bezahlt werden muss. Laut BAG ist es sittenwidrig, wenn die Bezahlung weniger als zwei Drittel des in der Branche und Region üblichen Tariflohns beträgt. Ein solches Vorgehen hat das BAG in seiner Pressemeldung als “Lohnwucher” bezeichnet.

Für die Kommunen bzw. das JobCenter ist das Urteil von Bedeutung bei der Vermittlung in Arbeitsplätze und wo es um “Aufstocker” geht. Hier besteht der Verdacht, dass das JobCenter für aufstockende Leistungen zahlt, weil einzelne Arbeitgeber sittenwidrig zu niedrige Löhne zahlen und sich durch “Lohnwucher” zu Unrecht bereichern. Es werden also nicht nur die Arbeitnehmer/-innen geschädigt, sondern auch die öffentliche Hand. Es werden öffentliche Leistungen erbracht, die bei tarifgerechtem oder nicht sittenwidrigem Lohn nicht erforderlich wären. Zudem dehnt sich der Niedriglohnsektor zu Ungunsten der ganzen Gesellschaft aus. Das JobCenter Stralsund hat seit Herbst 2008 in 17 Fällen erfolgreich Lohnnachforderungen von knapp 132.000 Euro bei Gericht geltend gemacht.

Für Arbeitsuchende, denen Arbeit zu solchen sittenwidrigen Bedingungen angeboten werden, ergibt sich das weitere Problem: Können sie ein solches Angebot ablehnen, ohne dass sie mit Sanktionen des JobCenters bestraft werden? Zudem würde eine Arbeit zu einem gerechten Lohn diese Menschen nicht nur vom Hartz-IV-System befreien, sie könnten auch höhere Beiträge in die Rentenversicherung entrichten, um die Altersarmut zu verhindern oder wenigstens abzumildern.

Wir beantragen daher:
1. Das JobCenter prüft, ob bei “Aufstockern” Fälle vorliegen, in denen sittenwidrige Löhne gezahlt werden.
2. Das JobCenter fordert in diesen Fällen eine Erstattung der zu Unrecht ausgezahlten Aufstockungsleistungen von den Arbeitgebern.
3. In Fällen von “Lohnwucher” bringt das JobCenter diese zur Anzeige bei den Sozialversicherungen und beim Gericht.
4. In Zukunft prüft das JobCenter bei allen Vermittlungen von Arbeitssuchenden das Arbeitgeberangebot von vornherein darauf, dass es nicht sittenwidrig ist.
5. Arbeitsuchende, die sittenwidrige Angebote ablehnen, werden nicht mit Sanktionen belegt, sondern unterstützt.

Daher beantragen wir weiter:
6. Im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen berichtet das JobCenter, wie es bisher mit diesem Thema umgeht.
7. Das JobCenter wird aufgefordert, nach der Sommerpause dem Gemeinderat zu berichten, ob in Stuttgart aufstockende Leistungen ohne korrekte Leistungen gezahlt wurden und über sein weiteres Vorgehen.

Ulrike Küstler, Hannes Rockenbauch

Keine weitere Versiegelung von Filderböden – kein interkommunales Gewerbegebiet 

14. April 2010, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag vom 14.04.2010 (Nr. 112/2010)

Wenn die Stadt Leinfelden-Echterdingen und der dortige Gemeinderat wertvolle Filderböden für Industrieansiedlungen preisgeben will, dann kann der Stuttgarter Gemeinderat darauf keinen Einfluß nehmen. Aber eine Beteiligung Stuttgarts in Form eines interkommunalen Gewerbegebiets lehnen wir strikt ab. Wir beantragen daher, keine weiteren Verhandlungen darüber fortzuführen.

Hannes Rockenbauch, Gangolf Stocker, Tom Adler

Wieviel zahlt die Stadt für die aktuelle S21-Propaganda? 

14. April 2010, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Anfrage vom 14.04.2010 (Nr. 108/2010)

Der Presse war zu entnehmen, dass erneut 1,3 Mio. Euro für Propaganda für Stuttgart 21 ausgegeben werden sollen.

Frage: Wieviel davon zahlt die Stadt und aus welchem Etat?

Hannes Rockenbauch, Gangolf Stocker

Öffnung von Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung für Fahrradfahrer 

14. April 2010, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Anfrage vom 14.04.2010 (Nr. 107/2010)

Die StVO hat in den vergangenen Jahren in zunehmenden Maße die Öffnung von Einbahnstraßen ermöglicht. Davon wurde auch in Stuttgart Gebrauch gemacht.

Einerseits schafft die Öffnung von Einbahnstraßen die Möglichkeit von kürzeren sinnvollen Radverbindungen. Andererseits erhöht es die Sicherheit der Radfahrer, wenn der Autofahrer flächendeckend davon ausgehen muss, dass ihm Radfahrer in Einbahnstraßen entgegenkommen können. Anlässlich der Rad-WM 2007 hatte die Stadt das Ziel gesetzt über 100 Einbahnstraßen zu öffnen. Die Fraktion SÖS/Linke möchte wissen, wie sich die Öffnung von Einbahnstraßen in den Folgejahren entwickelte und welche Ziele sich die Verwaltung gesetzt hat.

Wir fragen daher:

  1. Wie viele Einbahnstraßen wurden 2008, 2009 und 2010 geöffnet.
  2. Welche Einbahnstraßen sind noch nicht geöffnet.
  3. Bis wann soll dies geschehen.
  4. Bei welchen Einbahnstraßen wird die Öffnung abgelehnt und mit welcher Begründung.

Hannes Rockenbauch, Gangolf Stocker

Bermudadreieck zwischen Hauptschule und Werkrealschule? 

14. April 2010, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag und Anfrage vom 14.04.2010 (Nr. 109/2010)

Mit Einführung der Werkrealschule werden Kinder mit Hauptschulempfehlung nicht mehr automatisch der Hauptschule in ihrem Sprengel zugewiesen. Die Eltern haben Wahlfreiheit in Bezug auf die Werkrealschule. Im “Blick vom Fernsehturm” war nun am 31. März zu lesen, dass auf den Fildern sowohl bei den Hauptschulen wie bei der einzigen in Frage kommenden Werkrealschule die erwarteten Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern nicht eingegangen sind. Viele Eltern haben offenbar den Termin verstreichen lassen. Ins Umland abgewandert sind die Schülerinnen und Schüler anscheinend aber auch nicht, denn z.B. in Nellingen gibt es nur zwei oder drei Anmeldungen aus den Stuttgarter Filderbezirken und in Filderstadt zehn.

Die Leiterin des staatlichen Schulamts wird zitiert: “Wir müssen aktiv werden, damit kein Kind verloren geht.” Dazu sagte die Schulbürgermeisterin am 7. April, man könne “davon ausgehen”, dass die Eltern, die ihre Kinder nicht angemeldet haben, auf die Hauptschule schicken werden. Die Einhaltung der allgemeinen Schulpflicht ist damit aber nicht garantiert, und der GEW Kreis Stuttgart weist zu Recht auf das Problem hin: “Was passiert mit den Kindern, die gar nicht angemeldet werden?”

Die zweite Fragestellung betrifft die Einrichtung von Werkrealschulen in den Stadtbezirken, die keine zweizügigen Hauptschulen haben.

Wir fragen daher:

  • Wie wurden die Eltern informiert über die Wahlmöglichkeiten zwischen Hauptschule und Werkrealschule? Wie wurden sie informiert über die Notwendigkeit bzw. Pflicht zur Anmeldung ihrer Kinder?
  • Wie erfährt die Schulverwaltung, welche Kinder angemeldet sind und welche nicht?
  • Wie wird die Umsetzung der allgemeinen Schulpflicht sichergestellt?
  • Ergibt sich aus der Zahl der Anmeldungen zur Werkrealschule eine sinnvolle “Betriebsgröße”? Was geschieht, wenn die Zahl der Anmeldungen in einer beschlossenen Werkrealschule so gering ist, dass keine Klasse zustande kommt?
  • Wie will die Stadt Stuttgart durchsetzen, dass auch in den Stadtbezirken ohne zweizügige Hauptschule die Schülerinnen und Schüler eine Werkrealschule in der Nachbarschaft wählen können?

Ulrike Küstler, Maria-Lina Kotelmann

 
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