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Stadtraum Mineralbad Berg 

2. Dezember 2010, Verfasser:
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag vom 02.12.2010 (Nr. 372/2010)

Beim Bebauungsplan Mineralbad Berg handelt es sich um einen investorbezogenen Bebauungsplan. In sträflicher Art und Weise wurde das Maß einer stadtraumerträglichen Bebauung überzogen.
Das Areal ist für das Stadtklima äußerst wichtig. Durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen würde die CO²-Bilanz weiter verschlechtert.

Nach Wegfall des Investors bietet sich die Chance, diese massiven Fehler in einem neuen Verfahren gemeinsam mit den betroffenen AnwohnerInnen im Stadtgebiet zu heilen und eine bewohnerfreundliche klimagerechte Bebauung für Wohngemeinschaften auf den Weg zu bringen.

Daher beantragen wir:

1.) Die Einstellung der momentan laufenden Arbeiten am Bebauungsplan Mineralbad Berg sowie die Suche nach einem neuen Investor, nachdem der bisherige Interessent in Insolvenz gegangen ist.
2.) Eine Neubewertung der natur- und stadträumlichen Möglichkeiten hinsichtlich der Art und des Maßes der Bebauung, gemeinsam mit den Anwohnern des Stadtteils Berg.
3.) Abkehr vom Modell einer investorbezogenen Bebauung, stattdessen Erarbeitung einer moderaten Bädernutzung mit angegliederter klein parzellierter Wohnbebauung.
4.) Festschreibung des Individualverkehrs sowie Co²-minimierender, solarer Bau-, Betriebs- und Nutzungsformen.

Hannes Rockenbauch, Gangolf Stocker, Tom Adler

Stellenbesetzungssperren bei Baurechtsamt und Abfallwirtschaft: Zu wessen Nutzen? 

22. November 2010, Verfasser:
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag vom 22.11.2010 (Nr. 354/2010)

Im Zuge des Haushaltssicherungskonzepts hat der Gemeinderat eine Stellenbesetzungssperre von einem Jahr beschlossen.

Das Baurechtsamt arbeitet im Wesentlichen gebührenfinanziert. Deshalb führt jede unbesetzte Stelle zu Mindereinnahmen fast in Höhe der Kosten für die Stelle, so dass der städtische Haushalt von der Stellenbesetzungssperre kaum profitiert. Im Gegenzug können Bauanträge nicht bearbeitet werden, Bauwillige müssen länger warten und das Ergebnis ist, dass später und teurer gebaut wird. Außerdem finden gesetzlich vorgeschriebene Brandschutzprüfungen viel zu selten statt. Was soll eine Stellenbesetzungssperre ohne Einspareffekt, aber mit unsinnigen Folgen?

Ähnlich verhält es sich bei der Abfallwirtschaft. Die Kosten für die Stellen im Bereich Abfallwirtschaft werden über die Abfallgebühren gedeckt. Unbesetzte Stellen kommen deshalb nicht dem städtischen Haushalt zugute. Wenn aber Fahrer von Müllautos, Mülllader oder Vorarbeiter (Festlegung von Einsatzplänen) fehlen, wird Müll oder Sperrmüll nicht ordnungsgemäß und termingerecht abgeholt, oder es müssen Zeitarbeiter eingestellt werden. Deshalb macht auch hier eine Stellenbesetzungssperre keinerlei Sinn.

Wir beantragen:

1. Für die Stellen von Bauverständigen (Architekten) in den Bauabteilungen wird die Stellenbesetzungssperre aufgehoben. Ebenso werden die Stellen für wiederkehrende Prüfungen (Brandschutz bei Sonderbauten) ab sofort von der Stellenbesetzungssperre ausgenommen.

2. Alle Stellen für Fahrer von Abfallsammelfahrzeugen, Müllader und Vorarbeiter bei der Abteilung Abfallwirtschaft des AWS werden ab sofort von der Stellenbesetzungssperre ausgenommen. Dies hat keine Auswirkungen auf den aus der Restrukturierung resultierenden Stellenabbau.

SPD-Gemeinderatsfraktion, Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion, FDP-Gemeinderatsfraktion, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion, SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft

Räumungsklagen 

20. Oktober 2010, Verfasser:
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Anfrage vom 20.10.2010 (Nr. 313/2010)

Wir bitten um eine Berichterstattung im Sozial- und Gesundheitsausschuss,

  • wie sich seit 2003 die Zahl der Räumungsklagen in Stuttgart entwickelt hat,
  • was die Gründe für die Räumungsklagen waren,
  • wie die jeweiligen Fälle gelöst wurden,
  • wie viele von den Betroffenen in Fürsorgeunterkünften, im Interimswohnen, in Sozialhotels etc. untergebracht wurden,
  • wie viele Kinder und Jugendliche jeweils davon betroffen waren.

Ulrike Küstler, Hannes Rockenbauch

Altenhilfeplanung – unabhängig von arm und reich 

19. Oktober 2010, Verfasser:
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag vom 19.10.2010 (Nr. 312/2010)

Wir beantragen, dass die Stadtverwaltung im Sozial- und Gesundheitsausschuss ein Konzept vorlegt, wie stationär untergebrachte Männer in Stuttgart in das Konzept einer dezentralen und quartiersbezogenen Altenhilfe integriert werden.

Begründung:

Die Stadt hat sich auf den Weg gemacht zu einer neuen Altenhilfeplanung. Im Rathaus hat zur Vorbereitung ein Fachtag stattgefunden, bei dem in überzeugender Weise dargestellt wurde, dass die Altenhilfe in Zukunft noch viel stärker quartiersbezogen und dezentral ausgerichtet werden muss. Stationäre Pflegeeinrichtungen müssen im Stadtteil vernetzt werden. Sie müssen ergänzt werden durch vielfältige Formen, wie alte Menschen im Stadtteil bzw. in der eigenen Wohnung bleiben können und je nach Bedarf ambulant unterstützt werden. Dabei sollen professionelle ambulante Dienste und Heime einbezogen werden. Eigeninitiative, Selbstorganisation, gegenseitige Unterstützung sollen organisiert werden, z.B. durch neue gemeinsame Wohnformen, Mehrgenerationenhäuser, Einbettung von Altenwohnungen in Wohnquartiere und Mitarbeit von Vereinen.

Wir erwarten, dass dies auch für die stationär untergebrachten Wohnungslosen gilt. Die Altenhilfe darf nicht zwischen Armen und Reichen unterscheiden. Die derzeit in der Nordbahnhofstraße 21 untergebrachten Männer sind im Durchschnitt 63 Jahre alt und dort meist schon viele Jahre ansässig. Wie andere alte Menschen müssen sie in die Gesellschaft und die Quartiersumgebung eingebunden und unterstützt werden. Wir sind der Meinung, dass diese Männer zum Teil in dem geplanten Mehrgenerationenhaus Nordbahnhofstraße 21 wohnen und die anderen dezentral im Umfeld, z.B. in betreuten Wohngemeinschaften, untergebracht werden sollen. Die ambulante Betreuung kann im Mehrgenerationenhaus oder von im Stadtteil vorhandenen Diensten erbracht werden. Damit ist auch für diese Männer Hilfe bei Pflegebedürftigkeit gesichert. Nur durch eine Einbeziehung des Bezirksbeirats und der Öffentlichkeit kann die Akzeptanz der Unterbringung erreicht werden, egal bei welchem Konzept.

Ulrike Küstler, Hannes Rockenbauch

Grundwassermanagement 

7. Oktober 2010, Verfasser:
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Anfrage vom 07.10.2010 (Nr. 295/2010)

Vor Monaten wurde im UTA das sog. Grundwassermanagement im Zusammenhang mit Stuttgart 21 vorgestellt. Die dabei übergebene (mittlerweile vielfältig veröffentlichte) Karte der Leitungen und Brunnen zeigt aber nur die Brunnen, die der Grundwasserentnahme dienen, aber nur einen sog. Schluckbrunnen. Die DB gab die Auskunft, dass weitere 52 Schluckbrunnen, also Brunnen, bei denen Grundewasser wieder eingeführt wird, geplant seien, aber die beauftragte Firma die Planung dafür erst noch erstellen müsste.

Frage: Wie weit ist diese Planung?

SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft

 
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