Vorbereitung der Anhörung zu “Hotel Silber”
9. April 2010, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Anfrage vom 09.04.2010 (Nr. 105/2010)
Herr Oberbürgermeister Schuster hat im Ältestenrat und in der Presse angekündigt, eine Anhörung zum Themenkomplex “Hotel Silber” und NS-Dokumentationszentrum durchzuführen. Wir begrüßen das und möchten es unterstützen. Daher stellen wir zur Vorbereitung Fragen und machen Vorschläge:
Unsere Fragen:
- Was setzt sich der Herr Oberbürgermeister als Ziel der Veranstaltung? Was sind die bisherigen Überlegungen zur Durchführung der Veranstaltung?
- Wer übernimmt in der Stadtverwaltung die Federführung?
- Werden die Gemeinderatsfraktionen einbezogen in die Vorbereitung der Veranstaltung?
- Ist vorgesehen, die Erfahrung anderer Städte, die ein NS-Dokumentationszentrum haben oder vorbereiten, vorzustellen (z.B. Köln, Nürnberg, München)?
- Wie werden die Initiativen, die teils seit 25 Jahren Erinnerungsarbeit leisten, einbezogen?
- Wer soll Rederecht haben, wer darf Fragen stellen? Wie wird die Öffentlichkeit einbezogen?
Wir regen an, dass dazu ein Gespräch des Herrn Oberbürgermeisters, des / der Federführenden und der Fraktionen stattfindet.
Angesichts des Standes der Bauplanung bitten wir um eine baldige Antwort.
Ulrike Küstler Hannes Rockenbauch
Ehrenamt und Grundsicherung
9. April 2010, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Antrag und Anfrage vom 09.04.2010 (Nr. 104/2010)
Ein Stuttgarter Bürger, der neben einer Erwerbsunfähigkeitsrente Leistungen der Grundsicherung erhält und ehrenamtlich in einem Verein tätig ist, hat sich als Petent an den Petitionsausschuss des Landtags gewandt. Er bat um die Prüfung einer Auskunft des Stuttgarter Sozialamts, wonach die steuerfreie Übungsleiterpauschale auf die Leistungsansprüche der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) anzurechnen ist. Das Sozialamt rechnet ihm demzufolge 70 Prozent der Pauschale auf die Grundsicherung an; nur 30 Prozent werden nicht angerechet. Bei SGB-II-Bezug erfolgt diese Anrechnung nicht.
Zur Entscheidung des Petitionsausschusses ist in Drucksache 14/5282 zu lesen: “Der Vorsitzende sprach sich dafür aus, den Vorschlag des Berichterstatters aufzugreifen und die Petition der Landesregierung als Material zu überweisen mit der Anregung, hier etwas zu ändern. Er richtete darüber hinaus die Bitte an den Berichterstatter, sich im Gemeinderat der Stadt Stuttgart weiterführende Gedanken zu dieser Sache zu machen. Diesem Antrag stimmte der Petitionsausschuss einstimmig zu.” Mit dem Beschluss wurde die Landesregierung aufgefordert, auf eine Rechtsänderung hinzuwirken.
Die Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE teilt das Anliegen und die Auffassung des Petenten, dass diese Anrechnung unterbleiben soll und dass es gesellschaftspolitisch wünschenswert ist, dass sich jemand für andere einsetzt und etwas für das Gemeinwohl tut.
Der Vorsitzende des Petitionsausschusses stellte die Frage, “ob es für die Stadt keine Möglichkeit z.B. im Rahmen eines Gemeinderatsbeschlusses oder auf Grund eigener ,Zivilcourage’ gebe, Abhilfe im vorliegenden Einzelfall zu schaffen”. Diese Frage bzw. Anregung greifen wir auf.
Wir fragen an:
Wie viele Fälle dieser Art sind in Stuttgart bekannt? Welche Kosten entstehen, wenn in die Anrechnung der Übungsleiterpauschale auf Leistungen nach SGB XII unterbleibt?
Wir beantragen:
Der Gemeinderat der Stadt Stuttgart möge beschließen, dass in Stuttgart auf der Grundlage einer Kulanzregelung in diesem und anderen Fällen dieser Art die Anrechung der Übungsleiterpauschale auf SGB-XII-Leistungen unterbleibt?
Ulrike Küstler, Hannes Rockenbauch
Umweltförderabgabe für billigeren Nahverkehr und saubere Luft
23. März 2010, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Anfrage vom 23.03.2010 (Nr. 96/2010)
Schon Anfang März waren in Stuttgart wieder die maximal zulässigen Tage mit Feinstaubhöchstwerten überschritten. Dass die seit März geltenden Stickoxydgrenzwerte ebenfalls nicht einzuhalten sein werden, deutet sich jetzt schon an. In unserem Antrag 339/2009 “Sofortmaßnahmen und mittelfristige Maßnahmen gegen Feinstaub” hatten wir zum wiederholten Mal mutige Schritte zur Eindämmung des motorisierten Individualverkehs gefordert.
Jetzt haben wir eine äußerst ängstliche Stellungnahme des OB erhalten. Besonders mit der Antwort zu unserer Aufforderung, ein Konzept zur Einführung einer City-Maut oder Nahverkehrsabgabe zu erarbeiten, sind wir nicht einverstanden. Der Oberbürgermeister teilt uns hierzu lapidar mit, es fehle an den rechtlichen Voraussetzungen für solche Maßnahmen.
Dies mag im Fall der City-Maut zutreffen, da hier wirklich momentan die landesrechtliche Grundlage fehlt. Im Fall einer Nahverkehrs- bzw Umweltförderabgabe sehen wir durchaus Handlungsspielraum, der sich durch das kommunale Steuerfindungsrecht begründen lässt. Derzeit wird momentan landauf, landab über eine kommunale Kulturförderabgabe bzw. Bettensteuer diskutiert.
Wir wollen mit einer solchen Umweltförderabgabe einfach die wahren Kosten des motorisierten Individualverkehrs allen Verursachern in Stuttgart in Rechnung stellen.
Ziel einer solchen Umweltförderabgabe wäre aber eine doppelte Steuerungswirkung in dem der motorisierten Individualverkehr teure wird und der öffentlichen Nahverkehr billiger. Hinzu kommt, dass durch eine guten und billigen Nahverkehr öffentliche Mobilität endlich für alle bezahlbar wird.
Wir fragen jetzt nochmals:
- Wie viele Kfz sind in Stuttgart aktuell gemeldet. Wie viele Pendler sind in Stuttgart an einem durchschnittlichen Arbeitstag unterwegs?
- Was spricht aus Sicht der Verwaltung gegen eine örtliche Aufwands- und Verbrauchsteuer auf alle Autofahrten in Stuttgart?
- Wie müsste eine Umweltförderabgabe aussehen, damit sie nicht mit der Kfz-Steuer konkurriert, die ja nur die Anmeldung eines Kfz besteuert?
- Ist es denkbar, analog zur Bettensteuer, durch eine Umweltförderabgabe den öffentlichen Nahverkehr zu fördern?
Mit der Einführung der Umweltzonen in Stuttgart hat man/frau bereits ein nach Schadstoffklassen gestaffeltes Vignetten-System eingeführt. Deswegen fragen wir auch danach,
- wie viele Fahrzeuge mit grüner, gelber und roter Plakette aktuell erfasst sind. Wie viele davon in der Umweltzone Stuttgart?
- was würde rechtlich (nicht organisatorisch) dagegen sprechen, diese Plakette so umzuwandeln, dass nicht nur eine Verwaltungsgebühr erhoben wird, sondern tatsächliche eine Umweltförderabgabe daraus wird?
Hannes Rockenbauch, Gangolf Stocker
Hindenburg, Hindenburgbau, Ehrenbürgerschaft abschaffen
23. März 2010, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Antrag vom 23.03.2010 (Nr. 95/2010)
Im Jahr 2009 hatten die damaligen Einzelstadträte Rockenbauch und Küstler die Umbenennung des Hindenburgbau verlangt. Anlass war die Untersuchung von Prof. Dr. Wolfram Pyta gewesen, der durch seine 2007 erschienene Biographie “Hindenburg. Herrschaft zwischen Hohenzollern und Hitler” nachwies, dass er, Hindenburg, die Symbolfigur der Feinde der Demokratie und der Weimarer Republik war. Hindenburg hielt nichts von Parteien, Parlamentarismus und der “Wählerei”. Sein Ziel war die Abschaffung der bürgerlichen Demokratie und eine “neue nationale Gemeinschaft”.
In Ihrer Antwort verwies die Verwaltung darauf, dass die Landeshauptstadt sich bemühe, die Eigentümerin des Gebäudes zum Abbau des Schriftzuges zu bewegen, und dass sie daher die LBBW deshalb angeschrieben habe.
Bis heute ist der Schriftzug nicht abgebaut worden. Frage: Hat sich die LBBW dazu geäußert, und wenn ja wie?
Hindenburg ist bis heute Ehrenbürger der Stadt Stuttgart. Welche Schritte sind einzuleiten, diese Ehrenbürgerschaft rückgängig zu machen?
Hannes Rockenbauch, Ulrike Küstler, Gangolf Stocker
Aktuelle Situation der LBBW
22. März 2010, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Antrag und Anfrage vom 22.03.2010 (Nr. 100/2010)
In “global news” Nr. 1391 vom 04.02.2009 findet sich ein Artikel, in dem der Autor Joachim Jahnke auf die enorme Fälligkeit einiger deutscher Banken in den Jahren 2009 und 2010 hinweist. Spitzenreiter in der Liste sei die LBBW mit 206,1 Mio. US-Dollar fälliger Bankschulden in diesen beiden Jahren.
Wir hatten schon im vergangenen Jahr nach der Entwicklung der Ausfälle bei der Sachsen LB gefragt und wie sich speziell die Sealink-Papiere entwickeln – und ebenso, wie sich insgesamt und in diesem Bereich die Risiken der LBBW entwickeln. Die Auskunft war sehr pauschal. Sie ermöglichte nicht, sich unabhängig ein eigenes Bild zu machen. Im Landtag wird seit einigen Wochen verhandelt über die Auskunftspflicht, die die Landesregierung als Miteigentümerin der LBBW zu dieser Angelegenheit hat. Die Stadt Stuttgart ist ebenfalls Mit-Eigentümerin und insofern hat der Stadtrat ebenfalls das Recht auf detaillierte Auskunft.
Ganz aktuell berichtet die Presse, dass die LBBW beteiligt ist an der Ausgabe von Risikopapiere an die Kommunalen Wasserwerke Leipzig, aus welcher der Stadt Leipzig ein Risiko von 290 Mio. Euro droht. Die Kommunalen Wasserwerke Leipzig und die Stadt Leipzig klagen dagegen. Der Schaden bleibt entweder bei der Kommune oder bei der LBBW. Es ergibt sich aus diesem Vorgang die Frage, welche ethischen, politischen und bankrechtlichen Grundsätze die LBBW leiten. Und daraus abgeleitet die Fragen: Wer in der LBBW ist haftbar für dieses Geschäftsgebaren? Und ist die LBBW in dieser Form ein zuverlässiger Geschäftspartner für Kommunen?
Wir fragen daher nach der Antwort auf die oben gestellten Fragen und wie sich die Risikoentwicklung der LBBW darstellt.
Wir beantragen daher, dass der Stadtkämmerer und die LBBW im Verwaltungsausschuss detailliert mit Unterlagen berichten.
Ulrike Küstler, Hannes Rockenbauch



