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Betreff Quartier Karlsplatz – Hotel Silber 

4. März 2010, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Anfrage vom 04.03.2010 (Nr. 72/2010)

  1. Stimmt die Verwaltung unserer Auffassung zu, dass baurechtliche Ansprüche erst mit dem Satzungsbeschluss entstehen und sonstige Absprachen und Vereinbarungen zwischen Investoren, Architekten und anderen Personen für die Stadt daher bedeutungslos sind (§ 1, Abs. 3 BauGB), die für das Projekt Quartier Kalrsplatz geforderten baurechtlichen Festsetzungen (z.B. 49.000 qm Nutzfläche) einen neuen Satzungsbeschluss erfordern?
  2. Stimmt die Verwaltung unserer Auffassung zu, dass der Gemeinderat seinen Satzungsbeschluss daher frei von Vorabsprachen oder Vorvereinbarungen Dritter treffen kann?
  3. Im Zusammenhang mit dem geplanten Quartier Karlsplatz wird uns immer wieder gesagt, es sei “alles gelaufen”. Wir bitten die Verwaltung, alle bisher getroffenen Vereinbarungen, Verabredungen und Verträge mitzuteilen.

Ulrike Küstler, Hannes Rockenbauch, Gangolf Stocker

Veränderungssperre für das Gewerbegebiet Wallgraben in Vaihingen / Möhringen 

26. Februar 2010, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag vom 26.02.2010 (Nr. 56/2010)

Am 28.04.2009 hat der Ausschuss für Umwelt und Technik den Aufstellungsbeschluss für die Bebauungspläne Wallgraben-West in Vaihingen und Wallgraben-Ost in Möhringen gefasst. Mit diesen Bebauungsplänen soll das große und wichtige Gewerbegebiet für Gewerbe gesichert werden, d.h. für Handwerk, produzierendes Gewerbe, Büro- und Verwaltungsgebäude. Umgekehrt bedeutet dies, dass im Gebiet keine weiteren Einzelhandelshandelsstandorte mehr zugelassen werden, entsprechend den Zielen des Stuttgarter Einzelhandelskonzepts. Das gesamte Gewerbegebiet liegt schließlich abseits der Einkaufscluster von Vaihingen und Möhringen.

Laut GRDrs 181/2009 gab es damals informelle Anfragen von Investoren, die dort Einzelhandelsbetriebe errichten oder erweitern wollten, und ein Antrag auf Baugenehmigung sowie eine Bauvoranfrage lagen vor. Weil Baugesuche nicht länger als 12 Monate zurück gestellt werden können, bedarf es jetzt einer Veränderungssperre.

Wir beantragen:
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Umwelt und Technik rechtzeitig die Satzung über eine Veränderungssperre zur Beschlussfassung vor.

Dr. Roswitha Blind, Hans H. Pfeifer

Werner Wölfle, Peter Pätzold

Hannes Rockenbauch, Gangolf Stocker

Rechtsverbindlichkeit herstellen für die Stadtentwicklungsziele 

12. Februar 2010, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag und Anfrage vom 12.02.2010 (Nr. 60/2010)

Nach Auffassung der Verwaltung (Baurechtsamt, BM Hahn) sind die erteilten Baugenehmigungen für die sog. “Monsterbauten”, insbesondere die Baugenehmigung Gaußstr.15, rechtens und irreversibel. Dies deshalb, weil sowohl der Rahmenplan Halbhöhenlage als auch das Stadtentwicklungskonzept keinerlei rechtliche Bindungswirkung entfalten. Damit kann die Stadt weder die Halbhöhenlagen schützen noch sonst ihre Entwicklungsplanung durchsetzen.

Deshalb fragen wir,
welche Teile der angesprochenen Dokumente rechtsverbindlich gemacht werden könnten und welche Schritte dazu erforderlich wären.

Deshalb beantragen wir,
die Rechtslage im UTA darzustellen und die Möglichkeiten darzustellen, um die Rechtsverbindlichkeit herzustellen.

Hannes Rockenbauch, Ulrike Küstler, Gangolf Stocker

Villa Berg 

11. Februar 2010, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag und Anfrage vom 11.02.2010 (Nr. 44/2010)

Aufgrund der aktuellen Entwicklung um die Planungen von Herrn Häussler auf dem Gelände des Parks der Villa Berg möchten wir daran erinnern, dass Artikel 14, Abs. 2, Grundgesetz der Bundesrtepublik Deutschland lautet: “Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen”.
Wenn also ein Investor einer Kommune bzw. dem Gemeiderat droht, sein Eigentum verkommen zu lassen, wenn der Gemeinderat nicht seinen Investitionsplänen zustimmt, so ist das wohl nicht ganz im Geist unserer Verfassung, wenngleich leider üblich.
Wenn ein Investor einer Kommune damit droht, sein denkmalgeschütztes Eigentum verkommen zu lassen, so deckt sich eine solche Drohung wohl kaum mit Paragraf 6 des baden-württembergischen Denkmalschutzgesetzes, wonach der Eigentümer dieses im Rahmen des Zumutbaren zu pflegen und erhalten habe. Im übrigen ist jeder Eigentümer verpflichtet, seinen Grundbesitz in ordentlichem Zustand zu halten.

Man nennt dies gemeinhin Erpressung. Dieser hat der Gemeinderat entschieden eine Absage zu erteilen.

Hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Parks der Villa Berg, der Villa Berg, der Fernsehstudios und des Gutbrod-Baus fragen wir an:

Sahen die damaligen Verkaufsverträge zwischen der Stadt Stuttgart und dem SWR ein Vorkaufsrecht der Stadt bei einem Weiterverkauf vor, oder konnte der SWR ungehindert an Dritte weiterverkaufen?

Und wir beantragen:

Verhandlungen mit dem Investor Häussler über die Nutzung dessen Eigentums unter der Bedingung, dass keine Bebauung innerhalb des Parks der Villa Berg gemäß den Plänen des Investors Häussler erfolgt.

Hannes Rockenbauch, Ulrike Küstler, Tom Adler, Gangolf Stocker

Stuttgart 21/Sparmaßnahmen auf Kosten der Stabilität und Sicherheit 

9. Februar 2010, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag vom 09.02.2010 (Nr. 40/2010)

Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn AG, Dr. Rüdiger Grube, hat angekündigt, bei der Stärke der Tunnelwände bei Stuttgart 21 (Filderaufstiegstunnel, Wangener und Feuerbacher Tunnel) einsparen zu wollen und ebenso bei der Ausführung des Tiefbahnhofs. Zwar sind die entsprechenden Anträge beim Eisenbahnbundesamt noch nicht gestellt; wir halten es aber für erforderlich, dass die Landeshauptstadt die Deutsche Bahn AG darauf hinweist, dass
a) die betreffenden Bauabschnitte planfestgestellt sind und für deren Änderung daher ein Planänderungsverfahren erforderlich ist,
b) eine Einsparung bei der Stärke der Tunnelwände in den Bereichen von anhydridhaltigem Gipskeuper mit ziemlicher Sicherheit umgehend Baumängel entstehen, die vermutlich nach Fertigstellung unweigerlich und permanent Ausbesserungsarbeiten erforderlich und das gesamte Tunnelsystem ausbesserungsbedingt eingleisig machen werden.
c) Einsparungen am Bahnhofsdach oder an den Zugängen, insbesondere an den “Bullaugen”, das planfestgestellte Sicherheits- und Rettungskonzept obsolet und eine erneute Anhörung der Träger öffentlicher Belange zur Folge haben werden.

Wir beantragen daher, die Landeshauptstadt möge die Deutsche Bahn AG schriftlich bitten, von diesen vorgesehenen Einsparungen Abstand zu nehmen.

Hannes Rockenbauc,h Ulrike Küstler, Gangolf Stocker

 
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