Hearing zu “Hotel Silber”: Von Köln lernen
16. Juni 2010, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Antrag vom 16.06.2010 (Nr. 196/2010)
Seit 22 Jahren gibt es in Köln ein NS-Dokumentationszentrum. Das EL-DE-Haus, in welchem sich dieses Dokumentationszentrum befindet, war die Kölner Zentrale der Geheimen Staatspolizei. Das Gebäude selbst weist deutlich weniger originäre Reste dieser Zeit vor als das ehemalige “Hotel Silber”.
Das “Hotel Silber” war die württembergische Leitzentrale und Sitz des württembergischen Innenministerium, wo die Verfolgung und Vernichtung geplant und organisiert wurde. Das Hotel Silber war im Krieg auch weit weniger zerstört als bisher behauptet. Die Westseite war weithin erhalten und wurde auch gleich nach Kriegsende wieder polizeilich genutzt.
In Köln und Stuttgart wurden und werden im Hinblick auf die Dokumentation der NS-Zeit ganz andere Schlussfolgerungen gezogen. In Köln existiert eine erfolgreiche Gedenk-, Lern- und Forschunggsstätte – in Stuttgart wird lediglich über eine weitere Gedenkstätte diskutiert.
Daher wollen wir, dass über die Konzeption und die Erfahrungen des EL-De-Hauses beim geplanten Hearing berichtet wird.
Wir beantragen:
Zum für den 17. Juli geplanten Hearing wird Dr. Werner Jung, Leiter des EL-DE-Hauses in Köln, eingeladen.
Hannes Rockenbauch, Ulrike Küstler, Gangolf Stocker, Maria-Lina Kotelmann, Tom Adler
LBBW: Wo ist der Ausgang?
7. Juni 2010, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Antrag und Anfrage vom 07.06.2010 (Nr. 180/2010)
Die EU verlangt für ihre Zustimmung zu der Eigenkapitalaufstockung von 2009 von den Eigentümern der LBBW eine Änderung der Rechtsform. Aus einer Anstalt des öffentlichen Rechts soll eine Aktiengesellschaft (AG) bzw. eine Société Européenne (SE) werden. Schon im ersten Schritt (Einführung der Strukturen einer Privatgesellschaft in diesem Jahr) führt das zu einem massiven Abbau der Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten der Stadt. So bekommt die Stadt Stuttgart bis 2013 nur drei von 21 Aufsichtsratsmandaten, wovon zwei an Externe vergeben werden müssen. Damit sind die direkten Einflussmöglichkeiten des Gemeinderats aufs Äußerste minimiert. Bei den städtischen Vertretern wird noch nicht einmal das Vier-Augen-Prinzip gewährleistet. Auch ergeben sich grundsätzliche Fragen nach der Zulässigkeit der Beteiligung der Stadt an einer AG oder SE im Finanzsektor.
Was die Stadt Stuttgart braucht ist eine Stadtsparkasse, die die städtischen Interessen, d. h. die städtische Wirtschaftsförderung und die städtische und regionale mittelständische Wirtschaft unterstützt. Im Rahmen der Daseinsvorsorge muss die Stadt dafür sorgen, dass es am Ort ein kundennahes Angebot gibt, bei dem die Beratung im Vordergrund steht und wo jeder Mann, jede Frau ein Konto eröffnen kann (auch wenn er oder sie wenig Geld hat oder vom Hartz-IV-Regelsatz leben muss). Verzichten kann die Stadt auf eine Großbank, die risikobelastete Geschäfte auf den internationalen Finanzmärkten tätigt und Kommunen und Mittelständlern Risikopapiere andient und verkauft.
Mit der Umgestaltung der LBBW aus einer Anstalt des öffentlichen Rechts in eine AG oder SE ist auch die Gefahr verbunden, dass daraus nach der Bank privaten Rechts eine private Großbank gemacht wird. Beides widerspricht nach unserer Auffassung den Interessen und dem gesetzlichen Auftrag der Stadt.
Daher fragen und beantragen wir:
A – Wo ist der Ausgang?
a) Die Stadtverwaltung legt dar, ob und wie bereits jetzt beim ersten Schritt das Landesbankgesetz, die Fusionsvereinbarung und die Trägervereinbarung so gestaltet werden können, dass sich die Stadt von der LBBW befreien kann.
b) Wie kann die Stadt ihre verschiedenartigen Anlagen in der LBBW herauslösen?
B – Wo ist der Eingang?
Wie kommt die Stadt zu einer Stadtsparkasse, die ihren Anforderungen dient?
a) Die Stadtverwaltung legt detailliert dar, wie viel städtisches Kapital erforderlich ist, um eine städtische Sparkasse zu gründen.
b) Die Stadtverwaltung legt detailliert dar, wie die Herauslösung der BW-Bank aus dem LBBW-Konzern erreicht werden kann.
c) Die Stadtverwaltung legt detailliert dar, ob und wie die BW-Bank zur städtischen Sparkasse gemacht werden kann.
d) Die Stadtverwaltung legt detailliert dar, ob die Option einer regionalen Sparkasse gemeinsam mit den Kreisen der Region möglich ist.
Wir bitten jeweils um die Darstellung der rechtlichen Voraussetzungen, der notwendigen Kapitalmittel, der möglichen Geschäftsmodelle und der Marktbedingungen.
C – Darf die Stadt überhaupt Eigentümerin einer privaten Bank werden?
Laut Gemeindeordnung hat die Stadt das Recht, frei zu entscheiden, ob sie ihren Bürgern und Bürgerinnen eine öffentlich-rechtliche Bank anbietet oder nicht. Das Landesbankgesetz und die Fusionsvereinbarung von 1998 haben keine Ausstiegsklausel. Das war nicht nur kurzsichtig, sondern auch falsch. Denn damit wird der Stadt verwehrt, sich bei geänderten Bedingungen anders zu entscheiden. Ist das mit dem Selbstverwaltungsrecht und der Gemeindeordnung vereinbar?
Wenn die LBBW zur AG oder SE wird, ist die Geschäftsgrundlage verändert. Die Stadt darf sich laut Gemeindeordnung nur an einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse beteiligen und nicht auf dem privaten oder überregionalen Finanzmarkt tätig werden. Das Sparkassengesetz ermöglicht nur Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Gemeindeordnung regelt, dass die Stadt ein Bankunternehmen nur im Rahmen des Sparkassenrechts betreiben darf. Wenn die LBBW zu einer privatrechtlich organisierten Bank umgestaltet wird, will und vor allem kann die Stadt dann noch (Mit-)Eigentümerin dieser Bank sein?
D – Wir beantragen:
a) Zu den genannten Fragen wird ein unabhängiges Rechtsgutachten beim Städtetag eingeholt. Auch dieses beantragen wir abzuwarten vor der Beschlussfassung.
b) Die Beschlussfassung über die GRDrs 252/2010 wird ausgesetzt, bis diese rechtlichen Fragen geklärt sind.
Ulrike Küstler, Hannes Rockenbauch, Thomas Adler, Gangolf Stocker, Maria-Lina Kotelmann
Beschlussfassung zur LBBW verschieben
14. Mai 2010, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Antrag vom 14.05.2010 (Nr. 152/2010)
Wir beantragen,
dass über die GRDrs 252/2010 “Landesbank Baden-Württemberg – Anpassung der Rechtsgrundlagen” nicht am 20.05.2010, sondern erst in der folgenden Gemeinderatssitzung beschlossen wird.
Begründung:
Die Vorlage für diesen weitreichenden Beschluss ist am 12.05.2010 in der Fraktion und am 14.05.2010 bei einzelnen Fraktionsmitgliedern eingegangen. Damit sind die Fristen für die Vorbereitung einer Gemeinderatssitzung nicht eingehalten.
Die verbleibende Frist ist für eine sorgfältige Vorbereitung der Beschlussfassung von Seiten der Gemeinderatsmitglieder bzw. Fraktionen zu kurz.
Hannes Rockenbauch, Ulrike Küstler, Gangolf Stocker
Keine Erhöhung der Kita-, Hort- und Krippengebühren
12. Mai 2010, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Antrag vom 12.05.2010 (Nr. 151/2010)
- Die Proteste der Eltern zeigen: Die Erhöhung der Kita-, Krippen- und Hortgebühren ist sozial unverträglich.
- Die Erhöhung ist sozial- und bildungspolitisch falsch. Deshalb haben wir in den Haushaltsberatungen konsequent dagegen gestimmt. Richtig ist weiterhin, dass die Betreuung und Bildung von Kindern in den Kitas und Krippen eine Bestandteil des Bildungssystems ist und kostenlos werden muss. Erhöhung der Gebühren führt da in die falsche Richtung.
- Die Begründung der Erhöhung mit der krisenhaften Haushaltslage scheint einleuchtend. Wir sind allerdings der Meinung, dass andere Prioritäten gesetzt werden müssen, z.B. kein Stuttgart 21, kein Rosensteintunnel. Sofern die Aussage des Stadtkämmerers, dass die Einnahmenentwicklung der Stadt sich gegenüber dem Haushalt nicht verschlechtert, nicht nur taktisch ist, erwarten wir, dass der Kämmerer Vorschläge macht, wie die Gebührenerhöhung im Bereich Kinderbetreuung und -bildung vermieden werden kann. Wir haben sicher auch im diesem Haushalt Bereiche, wo Haushaltsreste zu erwarten und Umschichtungen möglich sind.
- Die Gebühren dürfen nicht ausgespielt werden gegen den dringend notwendigen Ausbau der Plätze in Kitas, Krippen und Horten.
Wir beantragen daher:
- Die Kita-, Krippen- und Hortgebühren werden nicht erhöht.
- Der Kleinkindzuschlag wird nicht erhoben.
Hannes Rockenbauch, Ulrike Küstler, Gangolf Stocker, Thomas Adler, Maria-Lina Kotelmann
Werkrealschule(n) auf den Fildern
11. Mai 2010, Verfasser: SÖS
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen
Antrag und Anfrage vom 11.05.2010 (Nr. 148/2010)
Elternbeiräte und Lehrerkollegien in den Stadtbezirken Degerloch, Möhringen und Plieningen/Birkach sind äußerst beunruhigt über die Zukunft ihrer Hauptschulen und die Aussicht, dass es in mehreren Stadtbezirken auf den Fildern keine Werkrealschule(n) und/oder Hauptschulen geben soll.
Die Hauptschulen auf den Fildern zeichnen sich aus durch kleine Klassen, gute Einbindung in die Sozialstruktur des Stadtbezirks, gute Zusammenarbeit mit der Mobilen Jugendarbeit und den Jugendhäusern sowie eingespielte Teams von Pädagoginnen und Pädagogen, unterstützt durch die ehrenamtliche Arbeit von Eltern bei der Sprachförderung und Hilfen für den Übergang der Jugendlichen von der Schule ins Berufsleben. Die Eltern wollen aber nicht den Status quo konservieren, sondern sind offen für Verbesserungen.
Aufgrund des bekannt gewordenen Wechsels einer Schulleiterin besteht die Befürchtung, dass im Vorfeld der angekündigten Diskussion über die Schulentwicklung und schon vor der Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat bei den Werkrealschulen Weichen gestellt bzw. vollendete Tatsachen geschaffen werden.
Daher bitten wir um Auskunft und beantragen:
- Der Meinungsbildungsprozess über die Schulentwicklung auf den Fildern muss transparent geführt werden. Die Elternbeiräte und die Schulkollegien werden einbezogen. Alle Veränderungen an den Schulen im Vorfeld der Beschlussfassung im Juni werden mit den Eltern und Kollegien besprochen.
- Wir schlagen eine baldige Veranstaltung des Schulverwaltungsamtes mit allen Beteiligten auf den Fildern vor.
- Die Verwaltung nimmt Stellung zu dem Vorschlag der Elternbeiräte, dass die Filderschule, die Fasanenhofschule, die Riedseeschule sowie die Grund- und Hauptschule Plieningen in gleichberechtigte Werkrealschulen umgewandelt werden und beim Unterricht der neuen Wahlpflichtfächer kooperieren (u.U. Aufteilung der Fachgebiete). So könnten Schüler/-innen nach der 9. Klasse wie bisher in eine Werkrealschule oder die zweijährige Berufsfachschule wechseln.
- Die Verwaltung nimmt ebenfalls Stellung zu dem Vorschlag der Elternbeiräte, an der Fasanenhofschule, der Filderschule und GHS Plieningen jahrgangsübergreifene Klassen (Modell Montessori) und, wo nicht vorhanden, Ganztagschulen einzurichten.
Ulrike Küstler, Hannes Rockenbauch



