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Busbahnhof Obertürkheim: Auch Fernbusreisende sind Gäste der Stadt! 

26. April 2010, Verfasser:
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag vom 26.04.2010 (Nr. 130/2010)

Der Behelfsbusbahnhof in Obertürkheim ist nach wie vor in einem nicht akzetablen Zustand.

  • Es fehlt grundsätzlich an Ausschilderungen, z.B. zu dem nun aufgestellten Toilettenhaus, das sich am hinteren Ende über einer Straße befindet.
    zum S-Bahnhof Obertürkheim und umgekehrt zum Busbahnhof.
  • Diese Ausschilderung muss mehrsprachig geschehen.
  • Es fehlt an ausreichender Beleuchtung.
  • Es fehlt an überdachten Stühlen oder Bänken zum Sitzen. Im Augenblick gibt es 10 Sitzgelegenheiten.
  • Weiterhin ist zu prüfen, welche Buslinien dort einen Halt bekommen können. Zumindest der 101er nach Esslingen sollte in der Hafenbahnstraße eine zusätzliche Haltestelle bekommen. Auch ist dort ein Taxihalt vorzusehen.

Gangolf Stocker, Hannes Rockenbauch, Ulrike Küstler

Erstattungsleistungen aus der U2-Umlage 

26. April 2010, Verfasser:
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Anfrage vom 26.04.2010 (Nr. 129/2010)

In den vergangenen Haushaltsberatungen haben wir beantragt, dass der Überschuss aus der U2-Umlage komplett eingesetzt wird für die Besetzung der Stellen, die durch Mutterschutz vakant sind. Damals hat die Verwaltung geantwortet, dass es einen solchen Überschuss nicht gäbe.

In einem Schreiben des Referats AK vom 06.04.2010 (das am 19.04.2010 bei uns eingegangen ist), legt nun die Verwaltung detailliert dar, warum und seit wann die Stadt die Umlage zahlen muss. Zu der eigentlich interessanten Frage – eventueller Überschuss aus Ausgleichzahlungen, die Stadt erhält, gegenüber der Umlage – wird nur lapidar der Satz wiederholt, es gäbe keinen Überschuss.

Daher fragen wir:
  1. Wie hoch war die U2-Umlage, die die Stadt Stuttgart in den Jahren 1. 2006 bis 2009 bezahlt hat?
  2. Wie hoch war der Umlagebetrag, den die Stadt Stuttgart in den Jahren 2006 bis 2009 erhalten hat?

Ulrike Küstler, Hannes Rockenbauch

Stuttgart 21: Keine Einsparungen auf Kosten der Sicherheit 

22. April 2010, Verfasser:
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag vom 22.04.2010 (Nr. 125/2010)

Die DB hat angekündigt, die Einsparungssumme (lt. DB-Rechnung) von mehr als 800 Mio. Euro über Einsparungen bei Tunnelwänden und Einsparungen beim geplanten Bahnhofsgebäude zu erreichen. Da das geplante Bahnhofsgebäude auch wichtiger Bestandteil des Sicherheits- und Rettungskonzeptes ist (Evakuierung des gesamten Bahnhofes bei einfahrenden brennenden Zügen und Entrauchung durch die “Lichtaugen”) besteht die Befürchtung, dass die Streichung von Eingängen und Lichtaugen das gesamte, eh’ schon fragwürdige Sicherheitskonzept obsolet macht.

Wir beantragen:
Der Oberbürgermeister schreibt an die DB einen Brief und bittet darum, keine Einsparungen auf Kosten der Sicherheit der Fahrgäste vorzunehmen. Dieser Antrag soll auf der nächst möglichen UTA-Sitzung behandelt werden.

Hannes Rockenbauch, Gangolf Stocker, Tom Adler

Kein “Lohnwucher” in Stuttgart 

19. April 2010, Verfasser:
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag vom 19.04.2010 (Nr. 117/2010)

Am 22. April 2009 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (5 AZR 436/08):
“Nach § 138 Abs. 2 BGB ist ein Rechtsgeschäft nichtig, durch das sich jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit oder des Mangels an Urteilsvermögen eines Anderen für eine Leistung Vermögensvorteile gewähren lässt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung stehen.”
Im vorliegenden Fall hatte ein Gartenbaubetrieb einer Beschäftigten einen Stundenlohn von sechs Euro netto gezahlt für eine Tätigkeit, die laut Tarifvertrag mit 7,84 Euro brutto bezahlt werden muss. Laut BAG ist es sittenwidrig, wenn die Bezahlung weniger als zwei Drittel des in der Branche und Region üblichen Tariflohns beträgt. Ein solches Vorgehen hat das BAG in seiner Pressemeldung als “Lohnwucher” bezeichnet.

Für die Kommunen bzw. das JobCenter ist das Urteil von Bedeutung bei der Vermittlung in Arbeitsplätze und wo es um “Aufstocker” geht. Hier besteht der Verdacht, dass das JobCenter für aufstockende Leistungen zahlt, weil einzelne Arbeitgeber sittenwidrig zu niedrige Löhne zahlen und sich durch “Lohnwucher” zu Unrecht bereichern. Es werden also nicht nur die Arbeitnehmer/-innen geschädigt, sondern auch die öffentliche Hand. Es werden öffentliche Leistungen erbracht, die bei tarifgerechtem oder nicht sittenwidrigem Lohn nicht erforderlich wären. Zudem dehnt sich der Niedriglohnsektor zu Ungunsten der ganzen Gesellschaft aus. Das JobCenter Stralsund hat seit Herbst 2008 in 17 Fällen erfolgreich Lohnnachforderungen von knapp 132.000 Euro bei Gericht geltend gemacht.

Für Arbeitsuchende, denen Arbeit zu solchen sittenwidrigen Bedingungen angeboten werden, ergibt sich das weitere Problem: Können sie ein solches Angebot ablehnen, ohne dass sie mit Sanktionen des JobCenters bestraft werden? Zudem würde eine Arbeit zu einem gerechten Lohn diese Menschen nicht nur vom Hartz-IV-System befreien, sie könnten auch höhere Beiträge in die Rentenversicherung entrichten, um die Altersarmut zu verhindern oder wenigstens abzumildern.

Wir beantragen daher:
1. Das JobCenter prüft, ob bei “Aufstockern” Fälle vorliegen, in denen sittenwidrige Löhne gezahlt werden.
2. Das JobCenter fordert in diesen Fällen eine Erstattung der zu Unrecht ausgezahlten Aufstockungsleistungen von den Arbeitgebern.
3. In Fällen von “Lohnwucher” bringt das JobCenter diese zur Anzeige bei den Sozialversicherungen und beim Gericht.
4. In Zukunft prüft das JobCenter bei allen Vermittlungen von Arbeitssuchenden das Arbeitgeberangebot von vornherein darauf, dass es nicht sittenwidrig ist.
5. Arbeitsuchende, die sittenwidrige Angebote ablehnen, werden nicht mit Sanktionen belegt, sondern unterstützt.

Daher beantragen wir weiter:
6. Im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen berichtet das JobCenter, wie es bisher mit diesem Thema umgeht.
7. Das JobCenter wird aufgefordert, nach der Sommerpause dem Gemeinderat zu berichten, ob in Stuttgart aufstockende Leistungen ohne korrekte Leistungen gezahlt wurden und über sein weiteres Vorgehen.

Ulrike Küstler, Hannes Rockenbauch

Keine weitere Versiegelung von Filderböden – kein interkommunales Gewerbegebiet 

14. April 2010, Verfasser:
Abgelegt unter: Anträge und Anfragen

Antrag vom 14.04.2010 (Nr. 112/2010)

Wenn die Stadt Leinfelden-Echterdingen und der dortige Gemeinderat wertvolle Filderböden für Industrieansiedlungen preisgeben will, dann kann der Stuttgarter Gemeinderat darauf keinen Einfluß nehmen. Aber eine Beteiligung Stuttgarts in Form eines interkommunalen Gewerbegebiets lehnen wir strikt ab. Wir beantragen daher, keine weiteren Verhandlungen darüber fortzuführen.

Hannes Rockenbauch, Gangolf Stocker, Tom Adler

 
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