Verlässliche Förderung statt Flexible Schule
Haushaltsantrag vom 20.10.2009 (Nr. 602/2009)
Verlässliche Förderung statt “Verlässliche” oder “Flexible” Grund- und Hauptschule
Die Betreuung von Schulkindern unter den verschiedensten Bezeichnungen (“Verlässliche” Grundschule, “Flexible Nachmittagsbetreuung” und weitere Formen der außerschulischen Betreuung), die ohne qualifiziertes Fachpersonal, ohne geeignete Räume, ohne die erforderliche Sachausstattung stattfindet, garantiert nicht die von allen Seiten propagierte oder versprochene Förderung jedes Kindes und Jugendlichen. Es gibt sogar Schulen, an denen Kinder in einem Hort nach den qualifizierten Standards der Jugendhilfe betreut werden und Mittagessen bekommen und gleichzeitig Kinder in den genannten unzureichenden Betreuungsformen sind und kein Mittagessen bekommen.
Wir beantragen:
1. Stufenweise werden alle Formen der Schulkindbetreuung, die nicht den Standards der Jugendhilfe entsprechen, umgewandelt in Horte an der Schule. Dies soll in fünf Jahren abgeschlossen sein.
2. Sofort (im Doppelhaushalt 2010/2011) wird in allen Betreuungsformen den Kindern ein warmes, gesundes Mittagessen angeboten.
SÖS/LINKE
Schulbedarf: Schwellenhaushalte gleichstellen
Haushaltsantrag vom 20.10.2009 (Nr. 601/2009)
In Stuttgart hatte der Gemeinderat beschlossen, dass alle Eltern von Bonuscard-berechtigten Kindern zur Einschulung in allgemeinbildende Schulen eine einmalige Einschulungsbeihilfe von 100 Euro für die Beschaffung von Schulmaterial (Schulranzen, Hefte, Blöcke, Farb- bzw. Malstifte, Schreibutensilien usw.) erhalten.
Seit 2009 erhalten Eltern, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen, für ihre Kinder in allgemeinbildenden Schulen eine zusätzliche Leistung des Bundes (SGB II) bzw. der Kommune (SGB XII) für die Schule in Höhe von jeweils 100 EUR zum Schuljahresbeginn. Die Kinder in “Schwellenhaushalten” erhalten diese Leistung nicht.
Dadurch sind die Kinder von “Schwellenhaushalten” benachteiligt, weil sie lediglich die einmalige Einschulungsbeihilfe von 100 EUR bekommen. Der Bedarf ist jedoch gegeben, weil das Familieneinkommen nur geringfügig über dem der Hartz IV-Haushalte liegt
Wir beantragen deshalb, aus Gleichbehandlungsgründen für alle Kinder aus Schwellenhaushalten, die im Besitz einer Bonuscard sind, je Schuljahr eine freiwillige kommunale Beihilfe in Höhe von 100 EUR für den schulischen Bedarf zu gewähren.
SÖS/LINKE
Hilfekonzept für Fürsorgeunterkünfte
Haushaltsantrag vom 20.10.2009 (Nr. 600/2009)
Hilfekonzept für Fürsorgeunterkünfte – vom Projekt zur gesicherten Hilfe
Das Ziel ist, die individuellen Notlagen zu überwinden und möglichst viele Bewohner/-innen und deren Kinder wieder in “normale” Mietverhältnisse zu bringen. Dazu muss aus dem Projekt “Hilfekonzept für Bewohnerinnen und Bewohner in Fürsorgeunterkünften” eine dauerhafte Arbeit werden.
Dafür beantragen wir:
1. Für das Fallmanagement werden insgesamt 4 Stellen im Stellenplan 2010/2011 bereitgestellt.
2. Für die Sozialarbeit in den Streuunterkünften werden 90.000 Euro bereitgestellt (3 x 0,5 Stellen).
3. Für die Sozialarbeit in den Fürsorgeunterkünften werden 4 x 0,5 Stellen bereitgestellt.
SÖS/LINKE
Sozialwohnungen bauen
Haushaltsantrag vom 20.10.2009 (Nr. 599/2009)
Seit Jahren setzt sich der Trend fort, dass die Zahl der in Stuttgart verfügbaren Sozialwohnungen (SWSG und Belegungsrechte) sinkt. Dies verschärft die Wohnungsnot in diesem Sektor des Wohnungsmarktes. Dies trägt – zusammen mit den fehlenden Mietwohnungen für mittelere Einkommensbezieher/-innen – auch zur Steigerung der Mietspiegels bei.
Wir beantragen:
1. Die Stadt Stuttgart fördert in den Jahren 2010 und 2011 jeweils genau so viele Sozialmietwohnungen wie Wohnungen im Familienbauprogramm und im Preiswerten Wohneigentum. (2009 wären dies 244 statt 139 gewesen.)
2. Die Stadt Stuttgart fördert in den Jahren 2010 und 2011 jeweils 100 Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher/-innen (statt 41 wie in 2009).
3. Die Stadt Stuttgart kauft zusätzlich Belegungsrechte für Sozialmieter. Ziel: 100 pro Jahr.
4. Die Stadt Stuttgart verpflichtet Investoren und Bauträger, bei allen Wohnungsbauvorhaben einen Sozialwohnungsanteil von 20 Prozent zu schaffen. (Es genügt nicht, in neu auszuweisenden Baugebieten dies “meist” umzusetzen. Es ist auch nicht akzeptabel, dass in guten Lagen nur für Betuchte gebaut wird.)
5. Für die Förderung von Wohnungsgemeinschaften (“Neues Wohnen”) werden Grundstücke auch im Bestand und nicht nur in Randlagen bereit gestellt. Ebenso werden alternative Wohnprojekte (neue bzw. neue Formen von Genossenschaften) durch die Bereitstellung städtischer Grundstücke unterstützt.
6. Die Soll-Vorschrift zur Prüfung der Sozialverträglichkeit von Bauplanungen wird analog zu Umweltverträglichkeitsprüfungen als Muss-Vorschrift der Stadt beschlossen.
SÖS/LINKE
Fünf Stellen Fallmanagement
Haushaltsantrag vom 20.10.2009 (Nr. 598/2009)
Fünf Stellen Fallmanagement (Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen)
Wir beantragen:
Für das Fallmanagement beim Sozialamt (Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen) werden fünf Stellen dauerhaft bereitgestellt (davon eine Stelle durch Wegfall des KW-Vermerkes).
Begründung:
Es besteht ein gesetzlicher Anspruch der Menschen mit Behinderungen auf die Bereitstellung eines persönlichen Budget und die Einzelfallberatung für die Organisation der erforderlichen Eingliederungsmaßnahmen. Es hat sich zudem gezeigt, dass dies zu einer Entlastung der Sozialkassen führt.
SÖS/LINKE



